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Würzburg/Schweinfurt
9 Tipps: So viel Trinkgeld sollte man im Restaurant, beim Friseur oder Handwerker geben
Es ist im Alltag eine alte, aber stets aktuelle Frage: Wem gebe ich Trinkgeld – und vor allem wie viel? Fachleute aus Mainfranken haben Tipps parat und sagen, wann auch mal eine Brotzeit okay ist.
Alle Hände voll zu tun: Dem Personal Trinkgeld zu geben, ist nicht nur in Biergärten ein Zeichen der Wertschätzung durch die Kundschaft.
Foto: Marijan Murat, dpa | Alle Hände voll zu tun: Dem Personal Trinkgeld zu geben, ist nicht nur in Biergärten ein Zeichen der Wertschätzung durch die Kundschaft.
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:06 Uhr

Eines ist unumstritten: Trinkgeld ist keine Pflicht, sondern eine nette Geste. Schon deshalb stellt sich im Restaurant, im Friseursalon oder beim Termin des Handwerkers die Frage, ob und wie viel Trinkgeld angebracht ist. Vor allem in Zeiten, in denen alles so teuer geworden ist.

"Grundsätzlich sollten die Beschäftigten von ihrem normalen Einkommen leben können", meint Bernd Bauer von der Gewerkschaft ver.di in Würzburg. Trinkgeld sei deshalb kein Ersatzlohn, sondern ein Geschenk, ein Zeichen der Wertschätzung – und in der Regel steuerfrei. Doch wie weit sollte diese Wertschätzung gehen? Fachleute aus der Region geben Tipps.

Tipp 1: Trinkgeld in Gasthaus, Café oder Biergarten in Prozent ausrechnen oder aufrunden

Bei der Überlegung zur Höhe des Trinkgelds sollte zunächst zwischen Kneipen, Cafés oder Restaurants unterschieden werden, lautet der Hinweis von Unterfrankens Bezirksgeschäftsführer Michael Schwägerl vom bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). In Kneipen und Cafés könne die Kundschaft den Rechnungsbetrag kurzerhand aufrunden. In Gaststätten hingegen sei ein Trinkgeld von zehn Prozent des Betrages angemessen, in Restaurants der edleren Art bis zu 15 Prozent.

Zu beachten ist laut Schwägerl auch, ob man sich in einem Biergarten aufhält, wo mitunter Selbstbedienung und Bezahlung an der Kasse gilt. Generell seien bei Biergärten bis zu zehn Prozent Trinkgeld üblich, bei Selbstbedienung könne man aufrunden oder bis zu fünf Prozent geben.

Tipp 2: Hotelpersonal und Reinigungskräfte erhalten kein Trinkgeld oder eine pauschale Summe

Bei kurzen Übernachtungen sei kein Trinkgeld für das Hotelpersonal üblich, sagt Dehoga-Experte Schwägerl. Für die Reinigungskräfte des Zimmerservices seien hingegen pauschal ein bis fünf Euro denkbar. Üblich ist Trinkgeld auch für das Reinigungspersonal in öffentlichen Toiletten – wenn nicht sowieso ein kleines Schild am Ausgang auf den dringend erbetenen Betrag hinweist. Ohne ein solches Schild hält ver.di-Fachmann Bauer 50 Cent als Trinkgeld für angemessen.

Tipp 3: Der Aufwand bestimmt die Höhe des Trinkgelds bei Friseurinnen und Friseuren

Auch im Friseursalon stellt sich an der Kasse die Frage: Wie hoch soll das Trinkgeld ausfallen?
Foto: Wilma Wolf (Symbolbild) | Auch im Friseursalon stellt sich an der Kasse die Frage: Wie hoch soll das Trinkgeld ausfallen?

Waschen, Schneiden, Föhnen oder Färben: Wie viel Trinkgeld man den Fachkräften im Friseursalon gibt, hängt nach Ansicht von Michael Bissert davon ab, was genau geleistet worden ist. Der Präsident der Handwerkskammer für Unterfranken hält zwei Euro Trinkgeld bei kleineren Arbeiten - etwa dem reinen Haareschneiden - für angebracht. Bei umfangreicheren Styling-Wünschen wie Färben dürfe die Kundschaft schon mal fünf Euro ins Trinkgeld-Kässchen werfen. Ähnliches gelte in Kosmetikstudios. Überhaupt gehöre Trinkgeld in Handwerksbereichen mit solch intensivem Kundenkontakt "zum guten Ton", so Bissert.

Tipp 4: Trinkgeld für Handwerkerinnen und Handwerker sollte sich an Leistung orientieren

Zum Beispiel auf dem Bau sei es üblich, dass die Handwerkerinnen und Handwerker "kein Trinkgeld erwarten", meint Bissert, der als Installateurmeister einen Sanitär- und Heizungsbetrieb in Iphofen (Lkr. Kitzingen) führt. Überhaupt lasse sich die Höhe des Trinkgeldes schwer eingrenzen, weil Handwerkerrechnungen eine große Spannbreite haben. 50 Cent bis zwei Euro sind für Bissert denkbar - immer abhängig jedoch vom Rechnungsbetrag und von der Qualität der erbrachten Leistung. Der Unternehmer hat beobachtet, dass die Kundschaft bei Notfällen großzügiger Trinkgeld gibt. Zwischen fünf und 20 Euro seien schon mal drin, wenn etwa der Heizungsmonteur spätabends oder an Feiertagen als Notdienst ausrücken muss.

Tipp 5: Bei der Taxifahrt gilt der Fahrpreis als Trinkgeld-Richtwert

Taxifahrerinnen und Taxifahrer freuen sich über Trinkgeld. Doch wie viel sollte man geben?
Foto: Thomas Obermeier | Taxifahrerinnen und Taxifahrer freuen sich über Trinkgeld. Doch wie viel sollte man geben?

Auch bei Fahrten mit dem Taxi sind Trinkgelder üblich, meint Süleyman Ulu von der Genossenschaft Taxi-Ruf in Schweinfurt. Er sieht die Spanne bei fünf bis sieben Prozent vom Fahrpreis. Das gelte sowohl für klassische Fahrten als auch für Fernfahrten oder Transfers zum Flughafen. Bei Fahrten in der Nacht oder an Feiertagen hingegen dürfe der Gast durchaus an die obere Grenze dieser Spanne gehen. Bei Krankenfahrten wiederum sei weniger bis gar kein Trinkgeld üblich. Schon deshalb, weil solche Dienstleistungen mitunter über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet würden.

Tipp 6: Paket- und Pizzaboten oder Austrägern gerne auch mal pauschal Trinkgeld geben

Wer ein Paket, Zeitungen oder Werbesendungen an die Haustür geliefert bekommt, hat beim Trinkgeld mitunter ein Problem: Das ausliefernde Personal ist schon weg. Bei Pizzaboten ist das anders, warten sie doch immer an der Tür auf die Kundschaft. So oder so: Eine einheitliche Vorgehensweise beim Trinkgeld sei hier schwierig, sagt Bernd Bauer von ver.di. Erhalte er im Privaten solche Lieferungen, dann gebe er bis zu zwei Euro bei Paketdiensten und zehn Prozent des Rechnungsbetrags bei Gastro-Lieferdiensten. Zeitungs- und Prospektausträger "bekommen von mir an Weihnachten und Ostern zehn Euro", so Bauer.

Tipp 7: Bei Kartenzahlung Trinkgeld in bar geben

Wer eine Rechnung mit EC- oder Kreditkarte bezahlt, sollte das Trinkgeld in bar dazugeben: Das meint Taxi-Chef Ulu. Ähnlich ist die Auskunft vom Gastro-Verband Dehoga in Würzburg: Über das Bargeld erhalte die Servicekraft die Wertschätzung direkt. Außerdem entstünden keine zusätzlichen Kreditkartengebühren.

Tipp 8: Auch eine Brotzeit kann mal angemessen sein

Wer den ganzen Tag oder noch länger die Handwerker im Haus hat, kann ihnen parallel zum klassischen Trinkgeld auch in anderer Weise entgegenkommen: mit Speis und Trank. "Gerade im Sommer ist der Handwerker froh über Getränke wie Wasser, Saft oder Kaffee", meint Kammerpräsident Bissert.

Bei längeren Arbeiten dürfe es dann auch mal eine Brotzeit oder Gebäck sein. Derlei Aufmerksamkeit der Kundschaft "hebt die Motivation" des Handwerkers oder der Handwerkerin – "und die Arbeit geht vielleicht sogar ein bisschen schneller von der Hand", schreibt das bundesweite Fachblatt "Das Haus".

Tipp 9: Der Kunde entscheidet, ob er wegen der Inflation auch mehr Trinkgeld gibt

Extreme Preise bei Sprit, Heizenergie und Lebensmitteln: Das Leben ist hierzulande gerade im Zuge des Ukraine-Krieges außerordentlich teuer geworden. Das zeigt auch die Inflationsrate, die im März bei 7,3 Prozent lag und damit laut Statistischem Bundesamt seit der deutschen Wiedervereinigung noch nie so hoch war.

Gehen die Rechnungsbeträge nach oben, müsste es eigentlich auch das Trinkgeld tun – gerade in jenen Fällen, in denen es in Prozent vom Rechnungsbetrag ermittelt werden sollte, wie etwa im Gasthaus oder bei der Taxifahrt. Ist das so?

Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen in der Region. Höhere Preise, höheres Trinkgeld: Das ist aus Sicht von Taxi-Chef Ulu in Schweinfurt wünschenswert. Er befürchtet allerdings das Gegenteil: Steigen die Preise und damit die Taxitarife, könnte es in manchen Geldbeuteln eng werden, so dass es beim Trinkgeld möglicherweise "einen rückwärtigen Schritt" gebe.

Keinen Bezug zwischen Inflation und Trinkgeld-Höhe sieht Dehoga-Bezirksgeschäftsführer Schwägerl. Trinkgeld sei "eine freiwillige Angelegenheit des Gastes" und hänge "sehr häufig" vom Verhalten des Personals in den Gaststätten ab.

Einen anderen Ansatz hat ver.di-Vertreter Bauer: Der gestiegenen Inflation in Deutschland stünden keine adäquaten Lohn- und Gehaltserhöhungen gegenüber. Weil Verbraucherinnen und Verbraucher somit weniger Geld zur Verfügung haben, werde unterm Strich nun wohl weniger Trinkgeld gegeben.

 
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