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TRINKGELD
Trinkgeld bei der Hochzeit: Muss das sein?
Hairstyling für die Braut       -  Gute Leistung soll belohnt werden. Aber müssen Brautpaare jedem Dienstleister, wie beispielsweise der Stylistin, ein Trinkgeld geben?
Foto: LightFieldStudios (iStockphoto) | Gute Leistung soll belohnt werden. Aber müssen Brautpaare jedem Dienstleister, wie beispielsweise der Stylistin, ein Trinkgeld geben?
Denise Schiwon
Denise Schiwon
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:25 Uhr

Im Restaurant, Café oder im Urlaub gehört es für viele Menschen dazu: das Trinkgeld. Eine kleine Belohnung für guten Service. Aber wie sieht es bei einer Hochzeitsfeier aus? Zum einen kostet so eine Veranstaltung das Brautpaar ohnehin viel Geld. Zum anderen sind bei Hochzeiten viele Dienstleister involviert, vom Styling über Hochzeitsfotos bis zur Location. Jeder dieser Dienstleister trägt dazu bei, dass eine Hochzeit zu einem gelungenen Event wird.

Beim Thema Trinkgeld bei der Hochzeit gehen die Meinungen auseinander. Wie sollen sich Brautpaare nun verhalten? Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Müssen wir unseren Dienstleistern Trinkgeld bei der Hochzeit geben?

Generell gilt: Vieles kann, aber nichts muss. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Dienstleistern zusätzlich zu den Kosten zu entlohnen. Vor allem wenn das Budget für Ihre Hochzeitsfeier ohnehin schon knapp kalkuliert ist. Trinkgeld ist kein Must-Have. Schließlich bezahlen Sie Ihre Dienstleister bereits für deren Leistung.

Jedoch verbringen Sie mit Hochzeitsfotograf, Make-up-Artist oder auch dem Caterer viel mehr Zeit als mit anderen Servicekräften im Alltag. Nicht selten begleiten Sie Hochzeitsdienstleister über mehrere Monate. Ihre Dankbarkeit und Wertschätzung müssen Sie aber nicht zwangsläufig mittels Geld zum Ausdruck bringen.

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Unser Tipp: Machen Sie sich mit Ihrem Partner vor der Hochzeit Gedanken darüber, ob und welchem Dienstleister Sie eine Anerkennung geben möchten. Machen Sie sich eine Liste, damit Sie den Überblick nicht verlieren.

Vier Alternativen zum Trinkgeld: Geschenk, Dankeskarte, Hochzeitsessen und Online-Bewertung

Brautpaar bei der Hochzeit       -  Es muss nicht immer Geld sein. Das Brautpaar kann Fotograf, DJ und Co. auch auf anderen Wegen eine Freude bereiten.
Foto: EkaterinaPichukova (iStockphoto) | Es muss nicht immer Geld sein. Das Brautpaar kann Fotograf, DJ und Co. auch auf anderen Wegen eine Freude bereiten.

Sie haben sich gegen Trinkgeld bei der Hochzeit entschieden, aber wollen einigen Dienstleistern dennoch eine kleine Freude bereiten? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

(1) Jeder Dienstleister freut sich über eine positive Online-Bewertung, sei es bei Google, Facebook oder auf deren Website. Auch über eine liebe Nachricht nach dem Hochzeitstag freut sich garantiert jeder.

(2) Sollten Sie an Ihre Gäste ohnehin Dankeskarten verschicken, können Sie einige Exemplare für die Hochzeitsdienstleister einplanen. Diese Form des Dankeschöns wirkt ehrlich und wertschätzend. Denn wie oft bekommt man heute noch eine liebe Karte oder einen Brief zugesandt?

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(3) Eine weitere Alternative ist, wenn Sie Dienstleister zum Hochzeitsessen einladen. Das heißt, Sie planen die entsprechenden Dienstleister bei Menü oder Buffet auf der Feier mit ein. Hier bietet es sich an, wenn das Brautpaar Beteiligte einlädt, die den Hochzeitstag lange begleiten, beispielsweise Videograf, Fotograf, DJ, Band.

(4) Gastgeschenke dürfen bei vielen Hochzeiten nicht fehlen. In der Regel bleiben hier immer ein paar Geschenke übrig. Sie können aktiv ein paar Gastgeschenke für Fotograf, Stylist und Co. zurücklegen. Sie können auch ein individuelles Geschenk für DJ, Videograf und Trauredner organisieren wie eine Flasche Wein oder Süßigkeiten. Jedoch sollten Sie genau bedenken, wann Sie die Geschenke überreichen wollen. Wollen Sie beispielsweise der Sängerin bei der Trauung das Präsent überreichen, könnten Sie mit den Gedanken noch beim Ja-Wort sein. Schließlich werden Sie nach der Trauung beglückwünscht und sind voller Glücksgefühle. Beauftragen Sie Trauzeugin oder Trauzeuge damit, Sie an das Überreichen des Geschenks zu erinnern.

Wir möchten Trinkgeld geben, aber wie viel?

In der Gastronomie ist für guten Service ein Trinkgeld von fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags üblich. Jedoch können bei den Kosten für eine Hochzeit, die nicht selten über 10.000 Euro kostet, mehrere hundert Euro Zusatzkosten zusammenkommen. Wenn Sie das bezahlen können und wollen, sollten Sie das tun. Allerdings ist das kein Muss.

Die Faustregel lautet beim Catering: Pro Hochzeitsgast können Sie mit zwei bis drei Euro rechnen. Vergessen Sie dabei aber nicht das Team in der Küche und das Personal in der Hochzeitslocation. Bei 100 Hochzeitsgästen sind es insgesamt rund 200 Euro Trinkgeld. Oder Sie planen 25 bis 30 Euro pro Servicekraft ein.

Wenn Sie mit Ihrem Fotografen, DJ oder Band auf Ihrer Hochzeit ebenfalls zufrieden waren, können Sie auch hier ein Trinkgeld geben.

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Bedenken Sie stets, dass nur guter Service mit einem Extra-Groschen belohnt werden sollte. Eine schlechte Dienstleistung müssen Sie nicht mit einem obligatorischen Taschengeld loben.

Unser Tipp: Falls Ihr Budget kein Trinkgeld zulässt, Sie aber nicht darauf verzichten wollen, können Sie einen Behälter dafür herumgehen lassen. So kann jeder Gast die Leistung des Personals würdigen. Sagen Sie den Beschäftigten vorab Bescheid, dass das Trinkgeld auf diese Weise gesammelt wird. Das ist ein zusätzlicher Ansporn, alle Gäste zufrieden zu stellen.

Wie wird das Trinkgeld bei der Hochzeit überreicht?

Sie können das Verteilen von Umschlägen oder Geschenken sehr gut delegieren. Diese Aufgabe können beispielsweise Trauzeugen oder enge Freunde übernehmen. In jedem Fall sollten Sie das Trinkgeld noch am Hochzeitstag überreichen. Für das Catering beziehungsweise Service-Personal können Sie entweder jedem einen kleinen Umschlag überreichen. Diese Option ist allerdings sehr aufwendig. Sie können den kompletten Betrag ebenso dem Restaurant-Leiter geben. Dieser teilt den Bonus anschließend unter den Mitarbeitern auf.

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Achten Sie darauf, welchem Dienstleister, Sie welches Dankeschön überreichen möchten und wann. Denn nicht alle Dienstleister begleiten Sie von Anfang bis Ende der Hochzeit.

Wir haben das Trinkgeld vergessen – und jetzt?

Trotz aller Organisation und Planung fällt bei Hochzeiten der ein oder andere Punkt schon einmal unter den Tisch. Schließlich ist es ein einmaliges Erlebnis voller Emotionen. Falls Sie das Trinkgeld vergessen haben, können Sie es natürlich auch nachträglich noch überreichen. Dafür bietet sich beispielsweise das Begleichen der Rechnung an.

Unser Tipp: Überweisen Sie das Trinkgeld nicht einfach. Ihr Gegenüber wird es noch mehr zu schätzen wissen, wenn es das Brautpaar persönlich überreicht, zum Beispiel mit der Dankeskarte.

Achtung, dieser Dienstleister darf kein Trinkgeld annehmen

Die Trauung im Standesamt war rührend und persönlich gestaltet. Sie sind so zufrieden mit Ihrem/r Standesbeamten/in, dass Sie ihr/ihm eine Kleinigkeit überreichen möchten. Doch aufgepasst! Standesbeamte dürfen keine Präsente annehmen. Das gilt sowohl für Geld als auch andere Geschenke. Es sei denn, der Beamte fragt zuerst seinen Vorgesetzten.

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Überblick: Für wen ist was angemessen?

Floristin bindet Brautstrauß       -  Sie wollen sich bei Ihrer/m Floristin/en für die Blumen bedanken? Hierfür bieten sich eine Dankeskarte oder ein kleines Geschenk an.
Foto: fizkes (iStockphoto) | Sie wollen sich bei Ihrer/m Floristin/en für die Blumen bedanken? Hierfür bieten sich eine Dankeskarte oder ein kleines Geschenk an.

Trinkgeld können Brautpaare folgenden Dienstleistern geben:

  • Service-Team der Hochzeitslocation, Catering
  • Organist, Sänger bei der Trauung
  • Chauffeur
  • Friseur, Stylist, Make-up-Artist
  • Hochzeitsfotograf, Hochzeitsvideograf
  • Kinderbetreuung
  • DJ, Musiker, Band
  • Künstler, Entertainer

Ein kleines Geschenk können Sie überreichen an:

  • Blumenkinder
  • Ringträger
  • Messdiener

Folgende Dienstleister freuen sich, wenn sie das Brautpaar zum Essen auf der Hochzeit einlädt:

  • DJ, Band, Musiker
  • Fotograf, Videograf

Eine Dankeskarte ist angemessen für:

  • Brautmodengeschäft, Herrenausstatter
  • Juwelier
  • Florist
  • Konditor
  • Papeterie
  • Weitere Dienstleister

Fazit: Das Brautpaar entscheidet!

Diese Antworten sollen Ihnen nur als Orientierung und Hilfe dienen. Trinkgeld oder ein Geschenk sind eine überaus liebe Geste, über die sich garantiert jeder Ihrer Dienstleister und Helfer freut. Jedoch ist dieses zusätzliche Extra ganz sicher kein Must-Have. Sie entscheiden, ob Sie die Beteiligten zusätzlich entlohnen wollen oder nicht.

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