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München
Söder verspricht leichteren Zugang zu Corona-Soforthilfe
Soforthilfe soll Betriebe und Freiberufler vor Finanz-Not bewahren. Doch die Auszahlung stockt, die Bedingungen stoßen auf Kritik. Die Regierung will nun nachbessern.
Wollen die Zugangshürden für staatliche Soforthilfen senken und die Bearbeitung der inzwischen mehr als 200 000 Anträge beschleunigen: Ministerpräsident Markus Söder (CSU, links) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
Foto: Peter Kneffel, dpa | Wollen die Zugangshürden für staatliche Soforthilfen senken und die Bearbeitung der inzwischen mehr als 200 000 Anträge beschleunigen: Ministerpräsident Markus Söder (CSU, links) und Wirtschaftsminister Hubert ...
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:42 Uhr

Eigentlich müsste alles ganz einfach sein: Kleinunternehmer, Freiberufler oder Solo-Selbständige, die durch die Coronakrise finanziell in Bedrängnis geraten, sollen in Bayern unbürokratisch staatliche Soforthilfe bekommen. "Nicht kleinkariert und haarspalterisch" werde der Freistaat bei der Bewilligung sein, beteuerte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vor genau einer Woche.

Und schnell werde der Staat handeln, versprach Aiwanger damals: "Mein Ziel ist, dass alles, was jetzt beantragt wird, in den nächsten acht bis zehn Tagen bezahlt ist. In zehn Tagen muss das Geld raus. Da ist mehr als eine Milliarde auf den Konten draußen."

Erst rund 15 Prozent der Soforthilfe-Anträge in Bayern bearbeitet

Zumindest das zweite Versprechen wird der Wirtschaftsminister trotz großer Kraftanstrengungen der Staatsverwaltung wohl nicht halten können: Bei zuletzt gut 203 000 Anträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro waren laut Ministerium erst 204 Millionen Euro ausbezahlt - also nicht einmal 15 Prozent.

"Die Entwicklung ist sehr dynamisch", teilt auch die für die Bearbeitung in der Region zuständige Regierung von Unterfranken mit: Von rund 18 000 Anträgen seien hier bislang rund 3000 bewilligt worden, Fördervolumen etwa 21 Millionen Euro. "Beim Personal ziehen wir alle Ressourcen zusammen, wo es nur geht", beteuert die Bezirksregierung. Bis zu vierzig Mitarbeiter seien mit der Soforthilfe beschäftigt.

Kultur-Dachverband: "In vier Wochen wird es für viele richtig eng"

"Wenn sich die Bearbeitung nicht ewig hinzieht, habe ich für gewisse Verzögerungen schon Verständnis", sagt Ralf Duggen, dessen Dachverband viele Kulturschaffende in Würzburg vertritt. Ein paar Tage mehr oder weniger seien für Betroffene meist nicht entscheidend: "Ich denke aber nach vier Wochen wird es für viele richtig eng." 

Mehr als die Zeit-Frage bewegen viele Betroffene ohnehin die inhaltlichen Anforderungen des Sofortprogramms: "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen", hieß es bislang nämlich in den bayerischen Bedingungen. Ausgenommen ist nur "langfristige Altersvorsorge" und "Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden".

Soforthilfe und Privatvermögen: "Mit einem Bein im Gefängnis"?

"Doch was genau ist verfügbares liquides Privatvermögen?", fragt Katja Seuffert, die in Würzburg und Schweinfurt zwei Yoga-Studios betreibt. Zumal der Staat bei Missbrauch sogar mit einem Strafverfahren wegen Subventionsbetrug droht: "Wenn ich den Antrag stelle, stehe ich mit einem Bein im Gefängnis", fürchtet Seuffert. So sehen dies auch Kulturschaffende aus ganz Bayern: Wer zuerst "an den Rand der Privatinsolvenz" gehen müsse, um Soforthilfe zu erhalten, dem sei nicht geholfen, kritisieren sie in einem offenen Brief, den auch die Würzburger Choreografin Anna Vita und das Theater Chambinzky unterschrieben haben.

Durchs Raster zu fallen drohten zudem viele Einzelkämpfer im Kulturbereich, warnt Kulturverband-Chef Duggen: Musiker, Tontechniker oder Beleuchter, die zwar meist keine hohen Fixkosten, aber ohne Beschäftigung auch kein Geld haben. "Die Soforthilfe für diese Menschen funktioniert bisher überhaupt nicht und das frustriert uns massiv", klagt Duggen.

Söder: Privatvermögen wird bei Soforthilfe künftig nicht mehr angegriffen

Kritik, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun entkräften will: Das Privatvermögen der Firmen, Kunstschaffenden, Freiberufler oder Solo-Unternehmer werde künftig nicht mehr angegriffen, versprach er am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München: Künftig zähle nicht mehr die private Liquidität, sondern nur noch "ein existenzbedrohender Umsatzausfall".

"Es zählt nicht mehr die private Liquidität, sondern nur ein existenzbedrohender Umsatzausfall."
Ministerpräsident Söder zu den neuen Bedingungen für die Soforthilfe

Für mehr Klarheit könnte zudem sorgen, dass seit diesem Montag für Solo-Selbständige und Betriebe bis zehn Mitarbeiter der Bund und nicht mehr der Freistaat die Soforthilfe bezahlt. Und für das Berliner Programm muss der Antragsteller laut Bundeswirtschaftsministerium nur noch versichern, "dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist".

Online-Antrag soll Bearbeitung deutlich beschleunigen

Ab sofort soll in Bayern zudem für beide Soforthilfe-Programme ein einheitlicher Online-Antrag anstatt der bisherigen pdf-Formulare die Bearbeitung beschleunigen. Im Schulterschluss mit dem Bund wolle man Betroffene noch besser unterstützen, verspricht Minister Aiwanger: "Wir lassen keine Firma in dieser Krise allein."

Für wen gibt es Soforthilfe? Wo kann man sie beantragen?
Das letzte Woche gestartete bayerische Programm zur Soforthilfe wird seit Montag mit einem ähnlichenBundesprogramm verbunden: Ab sofort fördert der Bund demnach Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte bis zu fünf Mitarbeitern mit maximal 9000 Euro für drei Monate und bis zu zehn Beschäftigten mit maximal 15 000 Euro. Bereits für das bayerische Programm gestellte Anträge bleiben gültig. Wer die bislang auf 5000 und 7500 Euro begrenzte bayerische Hilfe schon bekommen hat, kann in rund vier Wochen einen Änderungsantrag auf Nach-Gewährung der Differenz stellen. Bayern fördert über das Bundesprogramm hinaus zudem Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter ab sofort mit maximal 30 000 Euro und bis zu 250 Mitarbeiter mit 50 000 Euro. Ein Antrag auf Soforthilfe ist wie bisher über die Internet-Seiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums oder der Bezirksregierungen zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung.
 
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