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Berlin
Neue Fahndungsmethode: So soll die Polizei Kinderschänder aufspüren
Um im Internet besser ermitteln zu können, sollen Polizisten künftig computergenerierte kinderpornografische Fotos nutzen können. Die Initiative dazu kam aus Unterfranken.
Für Ermittler ist es schwierig, in geschlossene Tauschbörsen von Pädophilen zu kommen.
Foto: Tobias Hase, dpa | Für Ermittler ist es schwierig, in geschlossene Tauschbörsen von Pädophilen zu kommen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:03 Uhr

Zur Bekämpfung von Kinderpornographie und weiteren Sexualstraftaten soll die Polizei künftig computergenerierte kinderpornografische Fotos verwenden dürfen. Darauf habe sich die Regierungskoalition in Berlin nun geeinigt, wie der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann mitteilt. Der Rechtspolitiker aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart) bezeichnete die Entscheidung gegenüber dieser Redaktion als "Durchbruch" und betonte: "Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus."

Um Täter zu ermitteln, braucht die Polizei Zugang zu geschlossenen Internet-Gruppen oder Tauschbörsen, in denen kinderpornografische Bilder verbreitet werden. Diesen Zugang bekommt allerdings nur, wer selbst entsprechendes Material anbietet. In der Szene wird das zynisch als "Keuschheitsprobe" bezeichnet. Bislang ist es Ermittlern verboten, echt aussehendes, am Computer erstelltes Bildmaterial zu verbreiten.

Die entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch hatten Hoffmann und der damalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) schon vor geraumer Zeit ins Spiel gebracht. Die Entscheidung kam nun unerwartet schnell. Der Würzburger Kinderporno-Fall habe die Beratungen zwar nicht beschleunigt, so Hoffmann. "Aber natürlich haben wir auf genau solche Fälle geschielt."

Hessen brachte drastischere Möglichkeit ins Spiel

Überraschend ist der Konsens letztlich nicht: Die Mehrheit der Justizminister der Länder haben den Vorstoß unterstützt. Hessen habe, so Hoffmann, als "ultima ratio" auch die Nutzung von echtem Bildmaterial ins Spiel gebracht, vorausgesetzt das jeweilige Opfer stimme einer Verwendung zu. "Doch was ist, wenn das Opfer es sich nach Jahren anders überlegt, wenn die Aufnahmen schon verbreitet wurden?", fragt Hoffmann rhetorisch. Da man letztlich nur künstlich erzeugte Bilder in Betracht zog, hätten ethische Überlegungen in den koalitionsinternen Beratungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Der unterfränkische CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann
Foto: Meike Schmid | Der unterfränkische CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann

Der CSU-Politiker betont: "Experten sagen uns schon lange, 'es geht nur so'." Sie verweisen vor allem auf Erfolge britischer und US-amerikanischer Ermittler, von denen in der Vergangenheit auch deutsche Ermittler profitiert hätten.

Nun muss aus dem Koalitionswillen noch ein Gesetz werden. Außerdem muss geklärt werden, wo die computergenerierten Bilder erstellt werden sollen. "Hier müssen wir noch Details klären", so Hoffmann. "Wahrscheinlich müssen das aber Experten beim Bundeskriminalamt machen." Denn die Herstellung von entsprechendem Material sei nicht einfach. Schließlich müssten die Bilder nicht nur echt aussehen: Auch deren Metadaten – technische Informationen, die in jeder Bilddatei gespeichert sind – "müssen verschleiern, dass es sich um computergenerierte Fotos handelt", erklärt Hoffmann. Auch hier wolle man sich von Experten aus dem Ausland beraten lassen.

Zwar könne man nie ausschließen, dass ein künstlich erzeugtes Bild bei eingehender Prüfung als solches erkannt wird. Allerdings spielt den Ermittlern laut Hoffmann hier die riesige Datenmenge in die Hände, die auf entsprechenden Plattformen geteilt wird. "Es ist so viel, dass die Täter nur Stichproben durchführen können", sagt Hoffmann. Ein Umstand, der zeigt, wie groß das Problem ist. 

 
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