Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will Kinderporno-Fahnder im Internet mit mehr Rechten ausstatten. Um in geschlossene Internet-Gruppen und Tauschbörsen zu kommen, in denen kinderpornografische Bilder verbreitet werden, müssten die Ermittler künftig auch entsprechende "echt aussehende, aber am Computer generierte" Fotos verwenden dürfen, sagte er in München.
- Lesen Sie auch: Wie die Union den Kinderporno-Markt trockenlegen will
Technisch sei die Herstellung solcher künstlichen Fotos kein Problem, glaubt Eisenreich. "Echte Bilder dürfen dagegen vom Staat niemals verwendet werden." Die Neuregelung sei notwendig, weil die Betreiber kinderpornografischer Internetseiten von Neueinsteigern ganz bewusst zuerst das Hochladen entsprechenden Materials – sogenannte Keuschheitsproben – verlangen. "Die wissen, dass sich die Ermittler damit bislang strafbar machen würden", erklärt Eisenreich: "Das wird deshalb ganz bewusst wie eine Zugangskontrolle eingesetzt."
Bayerns Vorschlag liegt seit Frühjahr 2018 in Berlin
Die Forderung Eisenreichs ist nicht neu: Auch sein Parteifreund, der Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart), hatte im Februar Entsprechendes gefordert. Bereits im Frühjahr 2018 hatte der damalige CSU-Justizminister Winfried Bausback in Berlin eine Änderung des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen: Darin wird die Strafbarkeit von Kinderpornografie ausgeschlossen für "dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" sofern die dabei eingesetzten Materialien "lediglich ein fiktives oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben".
Die Mehrheit der Justizminister der Länder habe diesen Vorstoß unterstützt, so Eisenreich. Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) habe dennoch bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Über die Gründe könne er nur spekulieren: "Es ist aber ärgerlich, dass bislang nichts passiert ist." Schließlich sei Kinderpornografie "schlicht unerträglich", so der Minister: "Wir müssen deshalb alles tun, um Kinder davor zu schützen."