Schwere Vorwürfe - Aber die Betroffenen sind nicht zu Wort gekommen
"Wenn Fische schreien könnten..." - so war am 18. Juni ein Kommentar überschrieben. Ein verärgerter Leser hat dem Autor und mir mitgeteilt, was er von dieser Überschrift hält: „Wenn Ignoranz und Dummheit schreien könnten …“. Das bezieht er offensichtlich auf den Autor, für den er hinzufügt, "Sie haben sich schon einmal in einem Artikel des Bund Naturschutzes über die Wasserkraft einseitig und negativ geäußert. Auch diesmal haben Sie vom Fischereiverband einen Artikel 1 zu 1 übernommen (18.6.: "Fischer zeigen Stromerzeuger an") und ohne zu recherchieren Ihren Standpunkt dazu geäußert."
Die journalistische Schwäche des Berichts
Der Ärger des Kritikers ist groß. So lässt er sich in seiner Email zu Unfreundlichkeiten hinreißen. Das sollte er besser bleiben lassen. Denn er läuft Gefahr, nicht ernst genommen zu werden. Wichtig ist die Sache, die dahinter steckt. Alle Unterstellungen und Bösartigkeiten habe ich - wie so oft - natürlich überlesen. Und in der Sache, speziell in dem Bericht über die Stomerzeuger, erkenne auch ich journalistische Einseitigkeit. Fast alle zusammengetragenen Argumente richten sich gegen Betreiber von Wasserkraftwerken. Der Text ist natürlich nicht vom Fischereiverband übernommen, wie der erzürnte Kritiker unterstellt. Es ist zudem eine Menge zum Thema recherchiert. Nur nicht bei den Kraftwerksbetreibern. Den Standpunkt dazu, "Wenn Fische schreien könnten", den halte ich als Meinungsbeitrag für journalistisch sauber.
Zu viel Wasser für die Turbinen
Es geht darum, dass der Landesfischereiverband (LFV) fünf Betreiber von Wasserkraftwerken angezeigt hat, weil sie nach seinen Ermittlungen, Flussläufe zum Schaden der Fische zu stark entwässern. Die LFV-Vorwürfe sollen sich auch gegen ein unterfränkisches Kraftwerk an der Sinn richten. In den Fokus des
Verbandes sind die angezeigten Betreiber wegen ihrer sogenannten Ausleitungskraftwerke geraten. Sie sollen zu viel Wasser in ihren Kanal zur Turbine leiten. Damit würden sie die Stromerzeugung und ihre Einnahmen erhöhen. Im eigentlichen Flussbett verbleibe dadurch nicht mehr genug Wasser für die Fische. So lauten die Vorwürfe, die sie vorbringen.
Ein Satz zur Entlastung
Es gibt zumindest einen Satz in dem Beitrag vom 18.6., der den Kraftwerksbetreiber an der Sinn entlastet. Der kommt aus dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Dem sind an der Sinn keine Grenzüberschreitungen bekannt. Diese Entlastung geht aber im weiteren, umfangreich recherchierten Artikel unter. Am Ende bleibt der Eindruck, dass schwere Pflichtverletzungen der Kraftwerksbetreiber vorliegen. Auch für den Kritker ist das Einseitigkeit. Man könnte das sogar als Vorverurteilung bewerten, schließlich hat der Verband mit seiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft den Rechtsweg angetreten. Von einem ausgewogenen Beitrag kann jedenfalls kaum die Rede sein.
Stellungnahme für Kraftwerksbetreiber
Ich habe der zuständigen Redaktion also empfohlen, den Kraftwerksbetreibern oder einen ihrer Vertreter, im Nachhinein die Chance zu geben, in einer Veröffentlichung ebenfalls Stellung zu nehmen. Das würde für mehr Ausgewogenheit sorgen.
Wichtig ist, dass ich nun auch mitteile, dass die kritische Zuschrift, von der hier die Rede ist, von einem Kraftwerksbetreiber kommt. Der veranlasste mich damit zu dieser inhaltlichen Bewertung. Das Ergebnis habe ich auch ihm mitgeteilt. Allerdings habe ich dem Herrn in meiner Antwort vorsorglich empfohlen, bei Gesprächen mit der Redaktion weitere verletzende Unterstellungen und Beschimpfungen zu unterlassen, stattdessen bei der Sache zu bleiben.
Datenschutz lässt Recherche zu
Der Autor des Beitrages zu den Wasserkraftwerken hat, so erklärt er mir, bewusst auf eine Stellungnahme der belasteten Kraftwerksbetreiber verzichtet. Aber nicht um sie unterzubuttern. Er sah sich vom LFV, der die angezeigten Betreiber aus Datenschutzgründen nicht genannt hat, beeinflusst. Sonst hätte er mit einem betroffenen Betreiber sprechen können. Aber dieser Verzicht bleibt im Beitrag unerklärt. Und der Autor ist als Journalist nicht daran gebunden, den Schutz des Fischereiverbandes nachzuvollziehen. Er hätte trotzdem bei einem Betreiber oder einem ihrer Vertreter recherchieren können. Schließlich werden gerade jenem an der Sinn, der zwar nicht genannt wird und mutmaßlich doch identifizierbar ist, gravierende Verstöße vorgeworfen. Der Autor erkennt inzwischen selbst an, dass es ein Fehler gewesen ist, nicht mit einem der Betreiber gesprochen zu haben.
Meinungsbeitrag war legitim
Es ist natürlich trotzdem journalistisch legitim gewesen, dass in dem Meinungsbeitrag eine klare Aussage gemacht wurde, durch die die Kraftwerksbetreiber und das System ihrer Einnahmen in Frage gestellt werden. Wenn es die Erkenntnisse zulassen, die er aus seinen Recherchen gewonnen hat, sollte ein Journalist seinen Standpunkt vertreten. Und hier hat er sich in seinem Kommentar für die Erhaltung der Fischtreppen stark gemacht. Das darf ihn freilich nicht daran hintern, die andere Seite, hier die Kraftwerksbetreiber, in seinem Bericht ausreichend zu Wort kommen zu lassen.
Ich halte vorbeugend fest, dass es sich hier um die journalistische Bewertung eines Beitrages handelt. Ich habe damit weder für noch gegen den Fischereiverband oder die Kraftwerksbetreiber Stellung genommen.
Alle Betroffenen anhören
Zum besseren Verständnis journalistischer Verpflichtungen zitiere ich, was die Leitlinien für die Main-Post Redaktionen, die sie auf mainpost.de in vollem Umfang beim Impressum finden, in solchen Fällen vorschreiben:
Das Archiv-Foto von Uwe Büttner aus dem Jahr 2007 zeigt beispielhaft eine Fischtreppe am Tauberwehr, das von den Vorwürfen des LFV nicht betroffen ist.
Die journalistische Schwäche des Berichts
Der Ärger des Kritikers ist groß. So lässt er sich in seiner Email zu Unfreundlichkeiten hinreißen. Das sollte er besser bleiben lassen. Denn er läuft Gefahr, nicht ernst genommen zu werden. Wichtig ist die Sache, die dahinter steckt. Alle Unterstellungen und Bösartigkeiten habe ich - wie so oft - natürlich überlesen. Und in der Sache, speziell in dem Bericht über die Stomerzeuger, erkenne auch ich journalistische Einseitigkeit. Fast alle zusammengetragenen Argumente richten sich gegen Betreiber von Wasserkraftwerken. Der Text ist natürlich nicht vom Fischereiverband übernommen, wie der erzürnte Kritiker unterstellt. Es ist zudem eine Menge zum Thema recherchiert. Nur nicht bei den Kraftwerksbetreibern. Den Standpunkt dazu, "Wenn Fische schreien könnten", den halte ich als Meinungsbeitrag für journalistisch sauber.
Zu viel Wasser für die Turbinen
Es geht darum, dass der Landesfischereiverband (LFV) fünf Betreiber von Wasserkraftwerken angezeigt hat, weil sie nach seinen Ermittlungen, Flussläufe zum Schaden der Fische zu stark entwässern. Die LFV-Vorwürfe sollen sich auch gegen ein unterfränkisches Kraftwerk an der Sinn richten. In den Fokus des
Verbandes sind die angezeigten Betreiber wegen ihrer sogenannten Ausleitungskraftwerke geraten. Sie sollen zu viel Wasser in ihren Kanal zur Turbine leiten. Damit würden sie die Stromerzeugung und ihre Einnahmen erhöhen. Im eigentlichen Flussbett verbleibe dadurch nicht mehr genug Wasser für die Fische. So lauten die Vorwürfe, die sie vorbringen.
Ein Satz zur Entlastung
Es gibt zumindest einen Satz in dem Beitrag vom 18.6., der den Kraftwerksbetreiber an der Sinn entlastet. Der kommt aus dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Dem sind an der Sinn keine Grenzüberschreitungen bekannt. Diese Entlastung geht aber im weiteren, umfangreich recherchierten Artikel unter. Am Ende bleibt der Eindruck, dass schwere Pflichtverletzungen der Kraftwerksbetreiber vorliegen. Auch für den Kritker ist das Einseitigkeit. Man könnte das sogar als Vorverurteilung bewerten, schließlich hat der Verband mit seiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft den Rechtsweg angetreten. Von einem ausgewogenen Beitrag kann jedenfalls kaum die Rede sein.
Stellungnahme für Kraftwerksbetreiber
Ich habe der zuständigen Redaktion also empfohlen, den Kraftwerksbetreibern oder einen ihrer Vertreter, im Nachhinein die Chance zu geben, in einer Veröffentlichung ebenfalls Stellung zu nehmen. Das würde für mehr Ausgewogenheit sorgen.
Wichtig ist, dass ich nun auch mitteile, dass die kritische Zuschrift, von der hier die Rede ist, von einem Kraftwerksbetreiber kommt. Der veranlasste mich damit zu dieser inhaltlichen Bewertung. Das Ergebnis habe ich auch ihm mitgeteilt. Allerdings habe ich dem Herrn in meiner Antwort vorsorglich empfohlen, bei Gesprächen mit der Redaktion weitere verletzende Unterstellungen und Beschimpfungen zu unterlassen, stattdessen bei der Sache zu bleiben.
Datenschutz lässt Recherche zu
Der Autor des Beitrages zu den Wasserkraftwerken hat, so erklärt er mir, bewusst auf eine Stellungnahme der belasteten Kraftwerksbetreiber verzichtet. Aber nicht um sie unterzubuttern. Er sah sich vom LFV, der die angezeigten Betreiber aus Datenschutzgründen nicht genannt hat, beeinflusst. Sonst hätte er mit einem betroffenen Betreiber sprechen können. Aber dieser Verzicht bleibt im Beitrag unerklärt. Und der Autor ist als Journalist nicht daran gebunden, den Schutz des Fischereiverbandes nachzuvollziehen. Er hätte trotzdem bei einem Betreiber oder einem ihrer Vertreter recherchieren können. Schließlich werden gerade jenem an der Sinn, der zwar nicht genannt wird und mutmaßlich doch identifizierbar ist, gravierende Verstöße vorgeworfen. Der Autor erkennt inzwischen selbst an, dass es ein Fehler gewesen ist, nicht mit einem der Betreiber gesprochen zu haben.
Meinungsbeitrag war legitim
Es ist natürlich trotzdem journalistisch legitim gewesen, dass in dem Meinungsbeitrag eine klare Aussage gemacht wurde, durch die die Kraftwerksbetreiber und das System ihrer Einnahmen in Frage gestellt werden. Wenn es die Erkenntnisse zulassen, die er aus seinen Recherchen gewonnen hat, sollte ein Journalist seinen Standpunkt vertreten. Und hier hat er sich in seinem Kommentar für die Erhaltung der Fischtreppen stark gemacht. Das darf ihn freilich nicht daran hintern, die andere Seite, hier die Kraftwerksbetreiber, in seinem Bericht ausreichend zu Wort kommen zu lassen.
Ich halte vorbeugend fest, dass es sich hier um die journalistische Bewertung eines Beitrages handelt. Ich habe damit weder für noch gegen den Fischereiverband oder die Kraftwerksbetreiber Stellung genommen.
Alle Betroffenen anhören
Zum besseren Verständnis journalistischer Verpflichtungen zitiere ich, was die Leitlinien für die Main-Post Redaktionen, die sie auf mainpost.de in vollem Umfang beim Impressum finden, in solchen Fällen vorschreiben:
"Alle Betroffenen anhören: Wird Nachteiliges über eine Person, eine Unternehmung, ein Amt oder eine Organisation verbreitet, müssen sich die Betroffenen im selben Kontext dazu außern konnen. Dabei werden sie mit ihren besten Argumenten zitiert. Eine Ausgewogenheit im Sinne von gleich vielen oder gleich langen Statements ist nicht gefordert. Niemand ist verpflichtet, uns Rede und Antwort zu stehen. Wer sich weigert, wird deswegen weder getadelt noch lächerlich gemacht. Verweigert ein Betroffener die Stellungnahme, wird das im Beitrag – wenn möglich mit Angabe des Grundes – erwähnt. Im Falle einer Veröffentlichung muss das öffentliche Interesse schwerer wiegen als das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Das gilt auch, wenn ein Betroffener oder eine Betroffenengruppe trotz nachweislich intensiver Bemühungen nicht erreichbar ist."
Link zu den Leitlinien:Anton Sahlender, Leseranwalt der Main-Post,
Sprecher der Vereinigung der Medien-Ombudsleute / www.vdmo.de
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