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LESERANWALT
Leseranwalt: Was der Presserat auch Seehofer erklärt hat 
Heftig diskutierte Kolumne in der "taz": Warum die bitterböse Satire gegen die Polizei zu einer Geschmacksfrage werden musste.
Die Polizei gewährt oft Sicherheit, muss sich aber auch bitterböse Kritik  gefallen lassen. Dieses Archivbild steht zeigt, wie Polizisten am 12. September in Hannover eine Demonstration gegen die Corona-Auflagen vor Gegendemonstranten gesichert haben.
Foto: Hauke-Christian Dittrich | Die Polizei gewährt oft Sicherheit, muss sich aber auch bitterböse Kritik  gefallen lassen. Dieses Archivbild steht zeigt, wie Polizisten am 12.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:13 Uhr

Begründungen ethischer Urteile über Journalismus kommen der Rechtsprechung zuweilen nahe. Beispiel ist die jüngste Entscheidung des Deutschen Presserates zu Beschwerden über eine öffentlich heftig diskutierte Kolumne der Berliner Zeitung "taz" mit dem Titel "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig".

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