LESERANWALT
Leseranwalt: Was der Presserat auch Seehofer erklärt hat
Heftig diskutierte Kolumne in der "taz": Warum die bitterböse Satire gegen die Polizei zu einer Geschmacksfrage werden musste.
Begründungen ethischer Urteile über Journalismus kommen der Rechtsprechung zuweilen nahe. Beispiel ist die jüngste Entscheidung des Deutschen Presserates zu Beschwerden über eine öffentlich heftig diskutierte Kolumne der Berliner Zeitung "taz" mit dem Titel "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig".
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