LESERANWALT
Leseranwalt: Warum ein knallroter Hosenanzug und die Krallen einer Politikerin zum Klischee werden
Die Bewertung einer unglücklichen Passage zur schwedischen Wirtschaftsministerin Ebba Busch im Bericht über den Besuch ihres deutschen Amtskollegen Robert Habeck in Stockholm.
Was nachweislich wahr und was als Tatsache gesichert ist, das dürfen Medien immer berichten. Nein, nicht ganz. Es gibt gesetzliche Schranken für die Pressefreiheit: Sie schützen die Jugend, die Intim- und Privatsphäre, überhaupt alle Persönlichkeitsrechte. Über Gesetze hinaus müssen Journalisten natürlich beachten, zu was sie der Pressekodex ethisch verpflichtet.
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