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LESERANWALT
Leseranwalt: Warum ein knallroter Hosenanzug und die Krallen einer Politikerin zum Klischee werden
Die Bewertung einer unglücklichen Passage zur schwedischen Wirtschaftsministerin Ebba Busch im Bericht über den Besuch ihres deutschen Amtskollegen Robert Habeck in Stockholm.
Schwedens Wirtschaftsministerin Ebba Busch und ihrem deutschen Amtskollegen Robert Habeck bei einem Pressegespräch in Stockholm.  Ein Zeitungsbericht aus Schweden beschreibt Äußerlichkeiten der Ministerin. Die Passage zu ihrer Kleidung darf kritisch betrachtet betrachtet werden.
Foto: Britta Pedersen, dpa | Schwedens Wirtschaftsministerin Ebba Busch und ihrem deutschen Amtskollegen Robert Habeck bei einem Pressegespräch in Stockholm.  Ein Zeitungsbericht aus Schweden beschreibt Äußerlichkeiten der Ministerin.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:32 Uhr

Was nachweislich wahr und was als Tatsache gesichert ist, das dürfen Medien immer berichten. Nein, nicht ganz. Es gibt gesetzliche Schranken für die Pressefreiheit: Sie schützen die Jugend, die Intim- und Privatsphäre, überhaupt alle Persönlichkeitsrechte. Über Gesetze hinaus müssen Journalisten natürlich beachten, zu was sie der Pressekodex ethisch verpflichtet.

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