zurück
LESERANWALT
Leseranwalt: Vom Abonnenten, der nur die Tageszeitung wollte
Klar ist: Damit die Zeitung für die Leserschaft einigermaßen bezahlbar bleibt, bedarf es auch noch werbender Beilagen.
Ein Leser hat sich nicht mehr als nur die von ihm bestellte Tageszeitung in seinem Briefkasten gewünscht. Doch die rechtliche Situation lässt Prospekte und Anzeigenblätter zu. 
Foto: Soeren Stache, dpa | Ein Leser hat sich nicht mehr als nur die von ihm bestellte Tageszeitung in seinem Briefkasten gewünscht. Doch die rechtliche Situation lässt Prospekte und Anzeigenblätter zu. 
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 11.02.2024 06:16 Uhr

Selten werde ich kritisch darauf angesprochen, dass der gedruckten Tageszeitung Prospekte oder da und dort Anzeigenblätter beiliegen. Eine Tatsache, die digitalen Nutzern der Angebote von Medienhäusern wie eine Botschaft aus der Vergangenheit erscheinen mag. Aber diese Beilagen aus Papier haben nach wie vor ihre Bedeutung. Die Beschwerde eines Lesers hat mich zu den folgenden Zeilen veranlasst.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar