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LESERANWALT
Leseranwalt: Erkennbar darf Meinung in Berichte einfließen
Ein Online-Kommentator wendet sich gegen Meinungsmache in Berichten. Aber auch Reporter dürfen in ihren Beiträgen durchaus werten. Wann und wie dies gilt.
Die freie Meinungsäußerung ist ein demokratischer Grundsatz:  Archivfoto einer Glastafel mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes am Reichstagsufer in Berlin. 
Foto: Andreas Köster | Die freie Meinungsäußerung ist ein demokratischer Grundsatz:  Archivfoto einer Glastafel mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes am Reichstagsufer in Berlin. 
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:12 Uhr

Unter dem landsmannschaftlichen Pseudonym „meefisch“ hat mich ein/e Online-Kommentator*in wörtlich wissen lassen: „Ich finde es richtig, dass ein Reporter berichtet. Er hat seine eigene Beurteilung nicht einzuflechten. Das ist in wirklich genügenden Artikeln eh der Fall. Ich möchte sachliche Berichterstattung und keine Meinungsmache ...“

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