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LESERANWALT
Leseranwalt: "Eingleisige Sätze" gehören in einen Kommentar
Warum ein Leser den Bericht über eine Ratssitzung zurecht als tendenziös empfunden hat.
Nicht 'eingleisig' sollten Lokaljournalisten aus Rathäusern berichten. Symbolisch steht dafür die teilweise zugewachsene Strecke der Steigerwaldbahn.
Foto: Archivbild Winfried Worschech | Nicht "eingleisig" sollten Lokaljournalisten aus Rathäusern berichten. Symbolisch steht dafür die teilweise zugewachsene Strecke der Steigerwaldbahn.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 10:49 Uhr

Die Trennung von Nachricht und Kommentar bleibt ein wiederkehrendes Thema. So schreibt mir Leser F.H., es sei ihm schon einige Male begegnet, dass Lokaljournalisten Bericht und Meinung in einem Text verschwimmen lassen. Dadurch wirken Artikel tendenziös. Ja, das kommt vor und wird nicht nur von F.H. beklagt.

Zu Korrespondentenberichten aus Hauptstädten oder anderen Ländern, die oft Analysen sind, zu Rezensionen aus dem Kulturbetrieb und zu Sportberichten habe ich hier schon früher erklärt, dass sich in diesen Stilformen Fakten und Wertungen zwangsläufig im Text begegnen. Autor*innen, die dann namentlich genannt sein sollten, müssen diesen Wechsel in ihren Texten erkennbar machen. Keine Bewertung darf darin als Fakt erscheinen.

Woher weiß er das?

Nun weist Leser F.H. speziell auf einen lokalen Bericht aus einer Ratssitzung hin. Es ging um einen Bürgerantrag zu einer Bahnstrecke. Frühzeitig war im Bericht der Satz zu lesen: "Bürgermeister Häufig (Name verändert) hatte sich für seinen Sachvortrag intensiv in die Materie eingearbeitet."

Man darf fragen, woher weiß der Autor das? Ein Vorgang, bei dem der Berichterstatter wohl noch nicht Zeuge war, ist als Fakt wertend dargestellt. Überdies stärkt dieser Satz im Bericht vorzeitig die vom Bürgermeister vertretenen Interessen bei unvoreingenommenen Leser*innen. Die anderen werden sich, je nach Erwartungshaltung, wahlweise ärgern oder freuen. Geärgert hat sich offensichtlich Leser F.H.. Ihm mag gleichsam der Bericht arg "eingleisig" begegnet sein. 

Besser wäre ohnehin gewesen, hätte in dem Satz erklärend beispielsweise gestanden: „Zuhörer (oder der Berichterstatter) konnten beim Vortrag den Eindruck gewinnen, dass ...“

So könnte die vorgenommene Einordnung nachvollziehbar werden. Aber selbst dann dürften Leser*innen noch Zitate erwarten, welche die berichtete Intensität der "Einarbeitung" des Bürgermeisters beispielhaft anzeigen. Grundsätzlich hätte dieser Satz besser – möglichst auch mit Erklärung – in einem Kommentar gestanden.

Das Kind fällt in den Brunnen

Bald nach jenem ersten Satz war berichtet: "In seinem Sachvortrag zerlegte er den Bürgerantrag in seine Bestandteile." Eine Bewertung ("zerlegte") wird gleich einer Nachricht vermittelt. Die wertet zugleich den Bürgerantrag ab. Spätestens jetzt werden Berichterstatter und Bericht nicht mehr als neutral wahrgenommen. Kurzum, auch dieser Satz gehört in einen Kommentar.

Das Kind fällt endgültig in den Brunnen, wenn es im Bericht auch noch heißt: "In der Debatte wirkten die emotional vorgetragenen Argumente von XY (Bürgervertreterin) als würde sie eine Grundsatzdiskussion zum Erhalt der Strecke lostreten wollen. Mehrmals musste sie vom Bürgermeister an den Grund der Debatte erinnern ..." 

Wieder wird einseitig gewertet ("lostreten", "musste erinnern") und nichts dazu erklärt. Der Wunsch nach einer Grundsatzdiskussion steht doch noch nicht für Emotion. 

Der Stimmungsbericht

Der Autor, der es künftig besser machen will, hat mir erklärt, nach der emotionalen Debatte in der Ratssitzung sei es für ihn schwierig gewesen, Wertungen zu vermeiden. Er habe versucht die Stimmung wiederzugeben, die daraus bei Räten und Bürger*innen entstanden sei. Doch ein Hinweis im Text, dass emotional debattiert wurde, macht aus einen überwiegend nüchternen Bericht keinen Stimmungsbericht. Der wäre auf jeden Fall zulässig und würde Lokalberichterstattung beleben. Dafür bedarf es aber farbiger Schilderungen von Begebenheiten oder Aussagen, die insgesamt für ein Stimmungsbild stehen können.

Klarheit steht für Glaubwürdigkeit

Aber nicht zum ersten Mal empfehle ich, Stilformen wie Analysen, Stimmungsberichte oder Reportagen - vielleicht schon in Überschriften - als solche kenntlich zu machen. Das könnte helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Es ist Glaubwürdigkeit, die sich an solche Klarheit knüpft. Die kommt besonders bei Lesern wie Herrn F.H. an, die medienmündig genug sind, um selbst zu erkennen, was nur Meinung sein kann und was Fakt ist.

Gedankt hat jedenfalls Herr F.H., dass seine Kritik konstruktiv aufgenommen wurde. Ihm sei völlig klar, dass gerade der Lokaljournalismus seine Tücken habe, weil hier die Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz manchmal bestimmt besonders schwierig sein könne. - Wie wahr.

Anton Sahlender, Leseranwalt

Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute.

Frühere Leseranwalt-Kolumnen zu Nachricht und Meinung:

2018: "Analysen sind Meinung"

2009: "Kommentare, Meinungen und Wertungen müssen als solche erkennbar sein"

 
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