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LESERANWALT
Leseranwalt: Behörde muss lokale Corona-Zahlen herausgeben
"Sieg für das Informationsrecht der Bürger und die Pressefreiheit", sagt die "Frankenpost". Laut Gericht hat der Landkreis bei der Infizierten-Zahl Auskunftspflicht. 
Blick ins 'Handbuch des Presserechts' von Ricker/Weberling.
Foto: Anton Sahlender | Blick ins "Handbuch des Presserechts" von Ricker/Weberling.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:13 Uhr

Der gesetzliche Informationsanspruch der Presse gegenüber Behörden führt zuweilen zu Konflikten. Die treten auf, wenn Behördenleiter Auskünfte verweigern, aber die Gründe, die sie dafür nennen, hinter dem nicht nur im Bayerischen Landespressegesetz (Art. 4) geregelten Auskunftsanspruch der Medien, der auf Grundgesetz-Artikel 5 basiert, zurücktreten müssen. Ich verweise auf einen solchen Fall.

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