| Auf die Hilfsangebote kam es an. Das hat sich einem Kritiker der Veröffentlichung vom 5. September 2016 zu ärztlichen Behandlungsfehlern nicht erschlossen. Es wäre gut gewesen, das gleich zu erklären.
Anton Sahlender
| aktualisiert: 07.04.2020 10:58 Uhr
Leser sollten bei wesentlichen Themen weder mit unbeantworteten Fragen zurückgelassen werden, noch über unerklärte journalistische Vorgehensweisen stolpern müssen.
Ein Beispiel:
so war am 5. September als "Das Thema" in der Zeitung und auf mainpost.de überschrieben. Herr H.S. aus dem Lkrs. Kitzingen hat den umfangreichen Beitrag als "sehr ergreifend und eigentlich super und gut" gelobt. Es ging darin um eine Frau, die wegen eines Behandlungsfehlers während einer Operation fast gestorben wäre. So wird es jedenfalls von der Betroffenen selbst geschildert. Sie hat schwere gesundheitliche Schäden zurückbehalten. Nun kämpfe sie um eine finanzielle Entschädigung.
H.S. kritisiert aber die Redaktion, weil es seine Familie und ihn sehr geärgert habe, dass nicht zu lesen war, in welchem Krankenhaus das passiert sei.
| Die Themenseite der Main-Post vom 5. September 2016. Im umfangreichen Beitrag hat ein Leser eine wichtige Information vermisst.
Es ging nicht um eine Anklage
Das stimmt. Das Krankenhaus war nicht genannt. Nicht etwa, weil das verboten wäre oder weil sich die Redaktion das nicht getraut hätte, wie der Kritiker mutmaßt. Die Autorin des Beitrages begründet ihren Verzicht: Es sei ihr um ein Porträt der Frau gegangen, das exemplarisch zeige, dass Behandlungsfehler jeden in jedem Krankenhaus treffen können und welche Hilfen es für Betroffene gibt. Das ist geschehen. Darin liegt der Wert des Beitrages. Es ging also um Hilfe für "Opfer", nicht um eine Anklage gegen einzelne Krankenhäuser oder Ärzte.
| Darauf kam es an: Hilfe für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler.
Kein Vorgriff auf den Rechtstreit
Wäre aber das Krankenhaus genannt worden, hätten dazu unbedingt auch dessen Vertreter bzw. Rechtsexperten gehört werden müssen, erklärt die Autorin zurecht. Es wäre dann aber eine andere Geschichte entstanden. Die hätte vor allem dem Für und Wider im Rechtstreit vorgegriffen. Aber erst jetzt, so informiert die Autorin weiter, beginne der juristische Streit zwischen dem Krankenhaus und der betroffenen Frau. Und die habe sich selbst gewünscht, dass das Krankenhaus in diesem Stadium nicht genannt wird.
Die Erklärung hat gefehlt
Ich denke, die Gründe für den Verzicht auf den Namen lassen sich nachvollziehen. Man sollte schließlich kein ganzes Krankenhaus wegen eines Falles, der noch vor Gericht geklärt werden muss, in Misskredit bringen. Bislang liegt der Redaktion doch nur die Schilderung der betroffenen Frau vor.
Dennoch meine ich, dass die Erklärung der eigentlichen Intention, nämlich Aufklärung und die Aufzählung von Hilfsangeboten, schon den Beitrag am 5. September hätte ergänzen sollen. Das hätte den Verzicht auf den Namen der Klinik durchschaubar gemacht. So droht an dem Beitrag, den der Leser als "ergreifend, super und gut" bezeichnet hat, ein Mangel hängen zu bleiben. Denn ich bin überzeugt, nicht nur Herr H.S. hat vergeblich auf die Nennung des Krankenhauses gewartet. Daraus könnten unzutreffende Mutmaßungen erwachsen, die sich leicht vermeiden lassen.
"Warum dem Journalismus immer öfter eine Packungsbeilage mitgegeben werden muss", lautete ebenfalls am 5.9. in der Zeitung meine Überschrift, unter der ich grundsätzlich auf die Notwendigkeit und Bedeutung von Erklärungen für journalistisches Handeln eingegangen bin.
| Der schweizer Professor Vinzenz Wyss hat gut erklärt, warum es im Journalismus auch um die "Packungsbeilage" geht.
Zum Vormerken für Zeitungsleser: Meine Leseranwalt-Kolumnen erscheinen in gedruckter Form und im ePaper fortan nicht mehr montags, sondern in der Samstagsausgabe auf der Leserseite, das erstmals am 8. Oktober 2016.
... erst mal abwarten, wie der Beitrag - künftig samstags, demnächst Seite 38, auf der Leserseite - angenommen wird. Dass die Leserseite im hinteren Teil der Zeitung liegen wird, das ist eine Entscheidung der Redaktion, von der die Samstagszeitung geplant worden ist. Der Leseranwalt bleibt jedenfalls aktiv, gewiss nicht abgeschoben, wenn auch nach hinten verlegt. Anton Sahlender, Leseranwalt
A. H.
Nach meiner reichen Erfahrung ist eine "(Nach-Hinten-) Verlegung" gewohnter Dinge (in welcher Form auch immer) in der Regel der erste Schritt hin zum Auslaufmodell, was ich in diesem Fall aber nicht hoffe. Vielleicht sind Ihre Beiträge auch nicht mehr ganz so gut angesehen, seit Sie nach meinem Dafürhalten kritischer mit der Redaktion bzw.den Redakteuren umgehen und sie auch öfter mal kritisieren, als früher. So oder so: Alles Gute
A. H.
Es würde an meiner Einschätzung auch nix ändern, wenn Sie sich zu einer Antwort wieder 3 Tage Zeit ließen...
A. S.
Ich habe in der Tat selbst eine Pause eingelegt. Werde aber fortan weiterhin alle 8 Tage erscheinen. In der gedruckten Main-Post geschieht das nunmehr samstags auf der Leserseite, ab 8.10. in einer gestärkten Samstagsausgabe. Montags entfällt damit die Kolumne Leseranwalt auf S. 2. Online kann ich veröffentlichen, so oft ich will und kann. Ich gebe zu, die Lage der Seite in der Zeitung, die kenne ich selbst noch nicht. Anton Sahlender, Leseranwalt
A. H.
ich bring das Wort "abgeschoben" in diesem Zusammenhang einfach nicht mehr aus dem Kopf.
A. H.
werden Sie von diesem repräsentativen Platz auf Seite 2 so weit nach hinten verdrängt - und ansch. nur 14-tägig? mfG
Der Leseranwalt bleibt jedenfalls aktiv, gewiss nicht abgeschoben, wenn auch nach hinten verlegt.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Vielleicht sind Ihre Beiträge auch nicht mehr ganz so gut angesehen, seit Sie nach meinem Dafürhalten kritischer mit der Redaktion bzw.den Redakteuren umgehen und sie auch öfter mal kritisieren, als früher.
So oder so: Alles Gute
Anton Sahlender, Leseranwalt
mfG
i.A. in Abwesenheit der nickname-Betreuer