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Warum wir den Täter von Halle nicht mit vollem Namen nennen
Die Redaktion will sich nicht zum Handlanger des Attentäter machen, der vor allem ein Ziel hat: durch seine abscheuliche Tat berühmt zu werden
Den Opfern, nicht dem Täter Aufmerksamkeit schenken.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | Den Opfern, nicht dem Täter Aufmerksamkeit schenken.
Michael Reinhard
Michael Reinhard
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:24 Uhr

Der antisemitische Anschlag von Halle hat weltweit Bestürzung ausgelöst. Fassungslos fragen wir uns, was in einem Menschen vorgeht, der schwer bewaffnet eine Synagoge stürmen will, und als dies scheitert, wahllos auf Passanten schießt, dabei einen Mann und eine Frau tötet sowie mehrere Personen verletzt. Es gehört zweifelsfrei zu den Aufgaben der Medien, ausführlich über das Geschehen und die Beweggründe des mutmaßlichen Täters zu informieren. Es geht schließlich um die bohrende Frage des Warum. Doch müssen wir wirklich alles über den Mann wissen? Brauchen wir zum besseren Verständnis des ohnehin Unbegreiflichen ein Gesicht und den Namen? 

Wir haben darüber in der Redaktionskonferenz ausführlich diskutiert und die Fragen mehrheitlich mit Nein beantwortet. Ausschlaggebend war unter anderem das Argument, uns nicht zum Werkzeug des Täters machen zu lassen und damit zu seiner möglichen Heroisierung beizutragen. Denn genau das streben Amokläufer, Terroristen und Attentäter mit ihren abscheulichen Taten auch an. Der Winnenden-Amokläufer hat beispielsweise 2009 über seine Ziele geschrieben: "Also ich meine nur, man wird noch berühmt und bleibt anderen Menschen im Gedächtnis."

"Ich werde niemals den Namen des Attentäters aussprechen!"

Deshalb hat die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern nach dem Anschlag von Christchurch angekündigt, niemals den Namen des Attentäters auszusprechen. Am 15. März diesen Jahres war zur Zeit des Freitagsgebets ein bewaffneter Mann in zwei Moscheen eingedrungen und hatte mit einer Schnellfeuerwaffe um sich geschossen. Seinerzeit starben 51 Menschen. Vor dem Parlament sagte die Premierministerin: "Er wollte durch seinen Terroranschlag viele Ziele erreichen, aber eines war Bekanntheit, darum werden Sie nicht hören, wie ich seinen Namen erwähne. Er ist ein Terrorist. Er ist ein Verbrecher. Er ist ein Extremist. Aber er wird, wenn ich spreche, namenlos sein." 

In eine ähnliche Kerbe schlagen die Kriminologen Frank J. Robertz und Robert Kahr in einem Beitrag des Sammelbandes "Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus - zur medienpsychologischen Wirkung des Journalismus bei exzessiver Gewalt". Sie schreiben: "So ruhmsüchtig, wie jugendliche Amoktäter sind, so begierig darauf, ihr kleines privates Unglück wenigstens einmal auf die große Bühne zu bringen und damit ihre Feinde und Mobber zu beschämen - wäre es da nicht das einzig Verantwortliche, sie medial ins Leere laufen zu lassen? Zumal angesichts von Nachahmungseffekten?" Experten gehen davon aus, dass potenzielle Trittbrettfahrer besonders stark angesprochen werden, wenn sie Gemeinsamkeiten mit früheren Tätern entdecken.

Es gilt immer abzuwägen, ob ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht

Den Vorwurf, Leserinnen und Lesern würden dadurch wichtige Informationen vorenthalten, entkräftet der Hamburger Journalistik-Professor Volker Lilienthal. Er sieht keinen Informationsverlust darin, "wenn ich zwar über einen Terroranschlag erfahre, nicht aber den Namen dessen weiß, der ihn verübte". Für ihn ist deshalb klar: "Also weglassen, nicht beitragen zu einer Berühmtheit für politisch motivierte Massenmörder, die zur Nachahmung einladen könnte."

Die journalistischen Leitlinien der Mediengruppe Main-Post, ebenso ethisches Fundament für unsere Berichterstattung wie der Pressekodex, hätten einer Veröffentlichung des vollen Namens übrigens nicht im Wege gestanden. Der Pressekodex erlaubt laut Ziffer Acht die Nennung von Täternamen bei außergewöhnlich schweren oder in ihrer Dimension besonderen Straftaten, gerade wenn sie in aller Öffentlichkeit geschehen. „Der Presserat wägt in seinen Entscheidungen immer ab, ob es ein ausreichendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit am Namen eines Täters gibt oder nicht. Bei zurückliegenden Amokläufen – Winnenden 2009, Absturz der Germanwings-Maschine 2015 – haben wir Beschwerden, die sich gegen die Namensnennung der Täter wandten, als unbegründet zurückgewiesen", sagte Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserates, dem Berliner Tagesspiegel.

Verzicht auf unangemessen detaillierte oder sensationelle Darstellung von Gewalttaten

Besonders viele Eingaben, nämlich 430, hatte der Presserat vor vier Jahren wegen der Namensnennung des Co-Piloten bekommen, der eine Germanwings-Maschine zum Absturz gebracht hatte. Damals waren 150 Menschen ums Leben gekommen. Das Gremium sah letztlich jedoch keinen Grund für eine Rüge der betreffenden Medien. Ungeachtet dessen dürften sich Redaktionen aber nicht zum Handlanger eines Täters machen. Dies geschehe vor allem "durch eine unangemessen detaillierte oder sensationelle Darstellung seiner Gewalttaten". Die reine Namensnennung falle, im sachlichen Kontext, bei so außergewöhnlichen Verbrechen wie Terrorakten und Amokläufen indes nicht unter diese Sensationsberichterstattung.

Natürlich sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es Medien gibt, die zu einer anderen Entscheidung kommen als wir und den Täter von Halle namentlich nennen und im Bild zeigen. Auch in den sozialen Netzwerken findet man reichlich identifizierende Informationen über den 27-Jährigen. Dennoch stehen wir zu unserer grundsätzlichen Haltung, keinem Täter durch Namensnennung seinen kruden Wunsch nach einem Platz in der Geschichte zu erfüllen. 

 
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