Die Debatte zu dem Thema ist geprägt von Sorgen. Was ist jetzt zu tun?
Immerhin einen Konsens gibt es: Das europäische Urheberrecht muss der Realität des digitalen Zeitalters angepasst werden. Mit der bisherigen EU-Richtlinie ist nicht mehr viel anzufangen - sie stammt aus dem Jahr 2001 und damit aus einer Zeit, in der etwa sechs von zehn Deutschen das Internet noch gar nicht nutzten. Heute sind fast neun von zehn Menschen im Netz unterwegs. Diejenigen von ihnen, die sich mit Digitalpolitik auseinandersetzen, sind in zwei Lager gespalten und nur im Grundsatz einig: Es braucht neue Regeln für die Frage, wer Inhalte aus welcher Quelle im Netz wie verarbeiten, veröffentlichen oder nutzen kann. Ein konkretes Beispiel hilft zu verstehen, wie komplex die Fragestellungen sind und wie weit die Meinungen zu möglichen Antworten auseinander liegen: Wieviel vom Inhalt eines Zeitungsartikels darf die Suchmaschine Google im Suchergebnis anzeigen, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen?
- Lesen Sie auch: Was die neue Urheberrechtsreform bedeutet
- Lesen Sie auch: EU-Urheberrechtsreform - muss das Internet gerettet werden?
Der Streit über mögliche Regelungen ist seit Jahren entbrannt und hat sich in den vergangenen Wochen und Tagen zugespitzt, weil Ende März die endgültige Abstimmung über den Gesetzentwurfim Europaparlament stattfindet. Das Problem: Niemand kann wirklich abschätzen, welche Auswirkungen die neue Regelung exakt hätte und so konzentriert sich die Debatte vor allem auf die Sorgen, was passieren könnte, wenn die Richtlinie in Kraft tritt - oder eben nicht.
Uploadfilter sind nicht entscheidend - aber der Schutz der Urheberrechte
Die Gegner des Entwurfs sind sich sicher, dass die neue Richtlinie das Netz kaputt machen, es entdemokratisieren würde. Sie konzentrieren sich in der Argumentation auf Artikel 13 im Gesetzestext, der unter dem Schlagwort "Uploadfilter" diskutiert wird. Befürworter der Reform sagen, die Gegner hätten das Wort als Kampfbegriff ins Spiel gebracht, um Desinformation zu betreiben. Die Fakten: Nach Artikel 13 müssten große Internetdienste wie Youtube oder Instagram bei allen hochgeladenen Bildern, Videos, Audios überprüfen, ob es sich bei den Inhalten nicht um unerlaubte Kopien handelt. "Zensur" befürchten die Gegner der Reform und haben an einer Stelle damit Recht: Ein solcher Filter wäre eine komplexe technische Lösung, die immer auch mal falsch filtert. Deshalb ist es gut, dass zu Artikel 13 mittlerweile Alternativen diskutiert werden. Es wäre keine Überraschung, wenn das Parlament bei der Abstimmung Artikel 13 zunächst ausklammert. Es wäre sogar ein Zugeständnis, das die Befürworter des Gesamtpakets machen sollten. Das entschärft die Debatte und lenkt sie auf den wichtigeren Teil der Reform: den Schutz der Rechte von Autoren. Dazu gehören vor allem auch Verlage, die mit ihrer Arbeit sicherstellen, dass es unabhängigen Journalismus auch im digitalen Zeitalter gibt.
Die Redaktion bezieht Position, sichert aber ausgewogene Berichterstattung zu
Chefredaktionen deutscher Zeitungen, darunter auch die Chefredaktion der Main-Post, haben sich deshalb in einem Appell an die deutschen Abgeordneten des Europaparlaments gewandt. Im Wortlaut heißt es: "Die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament entscheiden über die Zukunft des Urheberrechts und damit auch über wichtige Rahmenbedingungen für professionellen Journalismus in der digitalen Welt. Wir begrüßen, dass der vorliegende Kompromiss die Rechte der Journalistinnen und Journalisten an ihren Werken stärkt. Autorinnen und Autoren sowie Verlage müssen angemessen an der digitalen Nutzung ihrer Werke durch Dritte beteiligt werden. Wer die wirtschaftlichen Grundlagen für Qualitätsjournalismus und die freie Presse in Zukunft sichern will, muss die Rechte von Autorinnen und Autoren und Verlagen stärken. Es ist höchste Zeit, diese wichtige Richtlinie zu verabschieden und Klarheit zu schaffen."
Die Main-Post bezieht damit zu diesem Thema eine eindeutige Position. Ihnen als Nutzer unserer Inhalte sichern wir dennoch ausgewogene Berichterstattung zur EU-Urheberrechtsreform zu. Als Gegenmeinung empfehlen wir daher den Gastbeitrag von Staatsministerin Dorothee Bär.