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München
Zurück ins Klassenzimmer - Weitere Schüler gehen wieder in die Schule
Nur mit Maske: Ab Montag dürfen in Bayern auch Grundschüler wieder in den Präsenzunterricht.
Foto: Benedikt Siegert | Nur mit Maske: Ab Montag dürfen in Bayern auch Grundschüler wieder in den Präsenzunterricht.
dpa
 |  aktualisiert: 22.02.2024 12:01 Uhr

Nach Wochen des Distanzlernens beginnt für einige Schüler am Montag wieder der Präsenzunterricht. Wer darf wann in die Schule und welche Regeln gelten? Hier Antworten auf wichtige Fragen.

Welche Kinder und Jugendlichen dürfen jetzt wieder in die Schule?

Seit dem 1. Februar sind Abiturklassen von Gymnasien, Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) sowie Abschlussklassen beruflicher Schulen, die zeitnah ihre Abschlussprüfungen schreiben, zurück an den Schulen. Am Montag folgen Grundschüler sowie die Abschlussjahrgänge aller anderen allgemeinbildenden Schulen wie Real-, Mittel- und Wirtschaftsschulen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die entsprechende Stufen an Förderschulen besuchen.

Gilt diese Regelung bayernweit oder gibt es auch Ausnahmen?

In Corona-Hotspots müssen die Schüler weiter von zu Hause aus lernen. Das gilt in Landkreisen, in denen es mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Am Mittwoch waren das laut Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem die Landkreise Tirschenreuth, Wunsiedel und Passau oder die Städte Hof und Weiden in der Oberpfalz. Stichtag für diesen Wert ist eigentlich der Montag. Die Entscheidung, ob der Präsenzunterricht starten kann, treffen aber die Landratsämter.

In welcher Form findet der Unterricht in der Schule statt?

Voraussetzung ist, dass die Kinder mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sitzen. Wo das nicht möglich ist, werden die Klassen aufgeteilt. Die Gruppen kommen dann abwechselnd zum Unterricht - je nach Schule wechseln sich die Kinder tage- oder wochenweise ab. Die einen lernen in der Schule, die anderen zu Hause.

Wie lernen die Kinder, die gerade nicht im Präsenzunterricht sind?

Viele Kinder wurden in den vergangenen Wochen per Videokonferenz unterrichtet. Im Wechselunterricht wird das oft nicht mehr klappen, weil die Lehrer dann mit den Kindern im Klassenzimmer beschäftigt sind. Das Kultusministerium wirbt deshalb bei den Eltern um Verständnis, betont aber auch: «Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus». Eine Idee, die vielerorts daran scheitern dürfte, dass die Internetverbindungen der Schulen dafür nicht stabil genug sind.

Welche Hygienevorschriften gelten?

Das Altbekannte: Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, Lüften und Maske tragen. Bei den Lehrern müssen es sogenannte OP-Masken sein. Bei den Kindern reichen wie bisher Alltagsmasken aus Stoff. Das Gesundheitsministerium rät allerdings auch Schülern, den OP-Mundschutz zu tragen, der einen besseren Schutz vor Coronaviren verspricht. FFP2-Masken, wie sie etwa in Geschäften Pflicht sind, sind dagegen nicht erforderlich. Wer will, kann sich trotzdem dafür entscheiden, sollte dann aber die Tragehinweise beachten.

Unter welchen Umständen können sich Schüler vom Präsenzunterricht befreien lassen und stattdessen weiter von zu Hause aus lernen?

Kinder, für die ein Schulbesuch ein zu großes Gesundheitsrisiko darstellen würde, dürfen mit ärztlichem Nachweis zu Hause bleiben. Auch wer Angst hat, sich in der Schule das Coronavirus einzufangen, kann sich von der Anwesenheit befreien lassen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht aber laut Kultusministerium nicht.

Können die Kinder nach dem Unterricht in die Mittagsbetreuung?

Auf jeden Fall. Die Teilnahme auch an den Ganztagesangeboten ist allerdings freiwillig.

Läuft die Notbetreuung weiter?

Ja - allerdings nur, soweit es personell und räumlich möglich ist. Viele Lehrer müssen nun wieder ihre Klassen unterrichten und auch die Räume werden womöglich wieder für den Unterricht benötigt. Zudem seien nun wieder mehr Personen im Schulhaus unterwegs. Aus Gründen des Infektionsschutzes könne die Notbetreuung deshalb unter Umständen nicht mehr wie bisher stattfinden, so das Kultusministerium.

Können nun wieder schriftliche Leistungsnachweise geschrieben werden?

Ja. Schulaufgaben und andere angekündigte Tests sind wieder möglich. Teilnehmen können aber nur Schüler, die gerade in der Schule sind. Ausnahmsweise darf dafür aber auch die ganze Klasse oder der gesamte Kurs erscheinen, wenn alle im Prüfungsraum 1,5 Meter Abstand einhalten können. Außerdem müsse eine gleichmäßige und angemessene Prüfungsvorbereitung aller Teilnehmer gewährleistet sein. Und zur Beruhigung: Das Ministerium verspricht erst mal eine «Phase des Ankommens», ohne Schulaufgaben oder Proben.

Werden Schüler und Lehrer auf Corona getestet?

Der Freistaat will Schülern, Lehrkräften und dem Schulpersonal wieder kostenlose Reihentests anbieten. Geplant ist auch, dass sich an den Schulen Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren selbst testen können, regelmäßig und freiwillig. Sobald die Tests zugelassen und verfügbar seien, wolle man eine Strategie dafür entwickeln. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen zudem ausgewählte Schulen und Kitas innovative Testmethoden ausprobieren, etwa Gurgel- oder Speichelprobentests.

Wann werden die restlichen Klassen in die Schule geholt?

Das hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab, heißt es aus dem Kultusministerium.

 
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