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Ansbach/Würzburg
Urteil in Ansbach: Bürger dürfen Autos von Falschparkern für Anzeigen fotografieren
Zwei Männer bekamen Ärger mit der Datenschutzbehörde: Sie haben falsch parkende Autos fotografiert und die Bilder an die Polizei geschickt. Gibt es in Unterfranken viele solcher Fälle?
Laut einem Urteil ist es erlaubt, Fahrzeuge von Falschparkern und Falschparkerinnen zu fotografieren.
Foto: Oliver Berg, dpa | Laut einem Urteil ist es erlaubt, Fahrzeuge von Falschparkern und Falschparkerinnen zu fotografieren.
Benjamin Stahl
 und  dpa
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:31 Uhr

Wer Fotos von falsch parkenden Autos im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Deutsche Umwelthilfe unterstützte die Klage

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit."

Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.

Ein häufiges Phänomen in Unterfranken?

Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.

In den Sozialen Netzwerken sorgte das Urteil am Donnerstag für teils heftige Diskussionen. Während die einen die Entscheidung mit dem Argument begrüßten, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auch Rettungswege blockierten, sprachen andere von "legalisiertem Denunziantentum" und "Stasi-Methoden".

Unterdessen nahm man das Urteil bei der Polizei Unterfranken gelassen auf: Es gebe in der Region "keine übermäßige Häufung" an solchen Anzeigen, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums auf Anfrage der Redaktion.

 
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  • H. S.
    "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
    Aha…..aber vielleicht sind Falschparker einfach nur Aktivisten, die ihren persönlichen ideologischen Bedürfnissen nachgehen?
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  • M. F.
    Liebe Mainpost, könntet ihr in diesem Zusammenhang mal herausfinden, wie es die Stadt Würzburg mit Anzeigen über weg.li hält? Ich habe das einmal ausprobiert und noch immer keine Antwort erhalten. Ihr habt doch die Rubrik Nachgefragt.
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    Gute Frage. Würde mich auch interessieren. Vor allem aber auch wie in Bayern und anderen Bundesländern damit umgegangen wird.
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    Da die Polizei in Bayern scheinbar lieber auf Jagd von harmlosen Cannabiskonsumenten, die sich, wenn überhaupt, selber schaden, geht und deshalb für Falschparker auf Fahrrad- und Fußwegen wenig Zeit haben, begrüße ich dieses Urteil. Besser wäre natürlich, wenn sie die Polizei ihren Fokus ändern würde.
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  • U. L.
    Selbst der SPIEGEL titelt: „Engagierst Du Dich noch oder denunzierst du schon?“
    Jedem, der dem Denunzieren das Wort redet, halte ich den Satz von Bömmel aus der Feuerzangenbowle entgegen: „Wat habt ihr für ene fiese Charakter.“
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  • D. E.
    „Wat habt ihr für ene fiese Charakter.“

    Sie meinen sicherlich die Autofahrer beim Falschparken die Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen gefährden?
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  • R. A.
    Video - und Fotobeweis hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit oder Denunziantentum zu tun.
    Es ist eine Folge des Zeitgeistes.
    Ich erinnere mich daran, dass bei krassen Parkverstössen das Auto schon mal weggetragen wurde😁.
    Oder mit Mist beladen, anderweitig verziert und dann am Stammtisch breitgetreten wurde. zum Fasching kamste dann noch in die Bütt und das war mehr Strafe als das Teletubbietum, das heute aus der Portokasse oder vor Gericht ausgefochten wird.
    Die Idioten, die sich alles rausnehmen, müssen herangenommen werden können.
    Da bedarf es eben auch Video- und Fotobeweis.
    Ich sag immer, wenn alle so,wären, wie ich bin, bräuchten wir keine Überwachungsorgane oder deren Erfüllungsgehilfen.
    Wer sich darüber aufregt, hat doch immer irgendwie etwas vor, so könnte man es auch hinein interpretieren.
    Horch und Guck schläft bei mir ein…
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  • R. B.
    Das Urteil reiht sich nahtlos ein in eine Zeit, in welcher Sittenwächter und Denunzianten offenbar eine Renaissance erleben.
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  • P. K.
    Das Auto einfach ordnungsgemäß abstellen, dann braucht es keine „Sittenwächter und Denunzianten…
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  • R. B.
    Genau, die guten alten deutschen Tugenden, immer alles schön korrekt.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Endlich ist es geklärt, daß das Recht auf Abwehr von Gefahren - potentiell gegen die Gesundheit und das Leben von Personen - über dem "ich mache was ich will ohne Folgen" im Straßenverkehr, steht.

    Wer das als "Denunziatentum" verstanden haben will sollte sich fragen ob er nicht eine schiefe Sichtweise auf das Recht der Unverletzlichkeit der Person dahingehend hat, daß unmittelbare Gefährdungen höher zu bewerten sind als die Betroffenheit durch die Dokumentation des für den "Täter" pseudonymen KFZ-Kennzeichens.

    Die Datenschutzbehörden könnten ihre Energie 'mal besser in die Verteidigung ganz anderer Schutzgüter stecken. Ich denke da an "proaktiven Zeugenschutz" in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren ...
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  • S. K.
    Naja, die Leute tun ja auch alles dafür , um sich daneben zu benehmen.
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  • D. E.
    Quatsch. Es gibt kein Recht auf Zuparken von Fuß- oder Radwegen. JEDER hat das in der Fahrschule gelernt.
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  • M. Z.
    Richtig. Aber viele sollten im Religionsunterricht gelernt haben
    - wer den ersten Stein werfen soll
    - wie sich das mit dem Splitter im fremden und dem Balken im eigenen Auge verhält
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  • S. K.
    Das eigene Unrecht macht das Unrecht eines anderen nicht zum Recht.
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  • D. E.
    Ernsthaft, Polizei und Gerichte sollen in Abhängigkeit zur Religionszugehörigkeit Urteilen? Die Zeiten sind schon lange vorbei.
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  • L. W.
    @ Albatros

    In meiner Wohngegend hat kürzlich ein Autofahrer über Nacht Rettungsweg und Feuerwehrzufahrt für zwei Reihenhausketten zugeparkt.

    Als ich ihn am Samstag Morgen höflich auf seine Gefährdung von Menschenleben hingewiesen habe, bekam ich nur eine freche Antwort, dass doch nichts passiert sei.

    Hätte ich das Auto fotografiert und das Bild der Polizei geschickt hätte ich mir die patzige Antwort sparen können.

    Ich bin mir sicher, dass der Typ das nächste Mal genau so unverschämt sein Auto abstellen wird. Bei einer erhaltenen Strafe würde er es sich zukünftig vielleicht anders verhalten.
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  • R. B.
    @Leben…., darum geht es nicht, ich bin bei Ihnen, jeder sollte sich an die Spielregeln halten. Und ja, gerade durch Falschparker oder auch durch Leute, welche sich auf der Straße festkleben, werden Menschenleben unter Umständen gefährdet. Aber ich halte es für überaus bedenklich, wenn wir wieder eine Kultur der Spitzelei fördern, diese Unart hatten wir schon einmal, und welche Auswirkungen dies auf die Gesellschaft hatte, ist geschichtlich belegt.
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  • M. E.
    Nicht nur einmal, Albatros, aus dem "Dritten Reich" ging dieses Spitzelsystem nahtlos in die DDR über und wurde durch diese nach Nicaragua exportiert. Dort wurden Blockwarte installiert und über Lebensmittelkartenausgaben Druck auf die Bevölkerung ausgeübt. Dieses Tun dieser verschiedensten Regimes ist jedoch n i c h t mit so einer Fotografiererei zu vergleichen
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  • D. E.
    Ihr Kommentar offenbart ein Rechtsverständnis, das mir äußerst fragwürdig erscheint.

    Dass Autos nicht auf Radwegen abgestellt werden dürfen, hat seine guten Gründe.

    Wenn bspw. ein Taschendieb gefilmt wird und die Polizei die Aufnahmen zur Strafverfolgung ausgehändigt bekommt, nennt sich das Zivilcourage. Wenn jemand Aufnahmen macht, die zeigen, wie ein abgestelltes Fahrzeug andere gefährdet, weil sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen, ist das Denunziantentum?
    So kann nur jemand argumentieren, der die verschiedenen Verkehrsteilnehmer - KFZ, Fußgänger, RadlerInnen - nicht als gleichberechtigt ansieht. Vor welchem Hintergrund eigentlich?
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