
Wer Fotos von falsch parkenden Autos im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Deutsche Umwelthilfe unterstützte die Klage
Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit."
Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.
Ein häufiges Phänomen in Unterfranken?
Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.
In den Sozialen Netzwerken sorgte das Urteil am Donnerstag für teils heftige Diskussionen. Während die einen die Entscheidung mit dem Argument begrüßten, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auch Rettungswege blockierten, sprachen andere von "legalisiertem Denunziantentum" und "Stasi-Methoden".
Unterdessen nahm man das Urteil bei der Polizei Unterfranken gelassen auf: Es gebe in der Region "keine übermäßige Häufung" an solchen Anzeigen, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums auf Anfrage der Redaktion.
Aha…..aber vielleicht sind Falschparker einfach nur Aktivisten, die ihren persönlichen ideologischen Bedürfnissen nachgehen?
Jedem, der dem Denunzieren das Wort redet, halte ich den Satz von Bömmel aus der Feuerzangenbowle entgegen: „Wat habt ihr für ene fiese Charakter.“
Sie meinen sicherlich die Autofahrer beim Falschparken die Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen gefährden?
Es ist eine Folge des Zeitgeistes.
Ich erinnere mich daran, dass bei krassen Parkverstössen das Auto schon mal weggetragen wurde😁.
Oder mit Mist beladen, anderweitig verziert und dann am Stammtisch breitgetreten wurde. zum Fasching kamste dann noch in die Bütt und das war mehr Strafe als das Teletubbietum, das heute aus der Portokasse oder vor Gericht ausgefochten wird.
Die Idioten, die sich alles rausnehmen, müssen herangenommen werden können.
Da bedarf es eben auch Video- und Fotobeweis.
Ich sag immer, wenn alle so,wären, wie ich bin, bräuchten wir keine Überwachungsorgane oder deren Erfüllungsgehilfen.
Wer sich darüber aufregt, hat doch immer irgendwie etwas vor, so könnte man es auch hinein interpretieren.
Horch und Guck schläft bei mir ein…
Wer das als "Denunziatentum" verstanden haben will sollte sich fragen ob er nicht eine schiefe Sichtweise auf das Recht der Unverletzlichkeit der Person dahingehend hat, daß unmittelbare Gefährdungen höher zu bewerten sind als die Betroffenheit durch die Dokumentation des für den "Täter" pseudonymen KFZ-Kennzeichens.
Die Datenschutzbehörden könnten ihre Energie 'mal besser in die Verteidigung ganz anderer Schutzgüter stecken. Ich denke da an "proaktiven Zeugenschutz" in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren ...
- wer den ersten Stein werfen soll
- wie sich das mit dem Splitter im fremden und dem Balken im eigenen Auge verhält
In meiner Wohngegend hat kürzlich ein Autofahrer über Nacht Rettungsweg und Feuerwehrzufahrt für zwei Reihenhausketten zugeparkt.
Als ich ihn am Samstag Morgen höflich auf seine Gefährdung von Menschenleben hingewiesen habe, bekam ich nur eine freche Antwort, dass doch nichts passiert sei.
Hätte ich das Auto fotografiert und das Bild der Polizei geschickt hätte ich mir die patzige Antwort sparen können.
Ich bin mir sicher, dass der Typ das nächste Mal genau so unverschämt sein Auto abstellen wird. Bei einer erhaltenen Strafe würde er es sich zukünftig vielleicht anders verhalten.
Dass Autos nicht auf Radwegen abgestellt werden dürfen, hat seine guten Gründe.
Wenn bspw. ein Taschendieb gefilmt wird und die Polizei die Aufnahmen zur Strafverfolgung ausgehändigt bekommt, nennt sich das Zivilcourage. Wenn jemand Aufnahmen macht, die zeigen, wie ein abgestelltes Fahrzeug andere gefährdet, weil sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen, ist das Denunziantentum?
So kann nur jemand argumentieren, der die verschiedenen Verkehrsteilnehmer - KFZ, Fußgänger, RadlerInnen - nicht als gleichberechtigt ansieht. Vor welchem Hintergrund eigentlich?