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Schweinfurt
Vorwurf der Abzocke: Warum für diesen Parkverstoß in Schweinfurt 55 Euro fällig werden
Falschparker müssen inzwischen tief in die Tasche greifen, auch in Schweinfurt. Doch welchen Handlungsspielraum gibt es? Was die Stadt zu Parkverstößen sagt.
Zwei Reifen des schwarzen Fahrzeugs stehen auf dem Gehweg: Für dieses Vergehen an der Ecke Rudolfstraße/Theresienstraße in Schweinfurt wurden 55 Euro fällig.
Foto: Privat | Zwei Reifen des schwarzen Fahrzeugs stehen auf dem Gehweg: Für dieses Vergehen an der Ecke Rudolfstraße/Theresienstraße in Schweinfurt wurden 55 Euro fällig.
Felix Mock
Felix Mock
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:32 Uhr

Falschparken ist teuer. Seit der Einführung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten im Herbst 2021 sind die Bußgelder für Überschreitungen des Tempolimits und Falschparken deutlich gestiegen. Das ist selbstredend auch in Schweinfurt so. Doch nimmt es die Stadt besonders genau?

Mit der Bitte um Hilfe hat sich ein Leser, wie schon einige andere, schriftlich an diese Redaktion gewandt. Beigefügt waren ein Foto seines geparkten Autos sowie der Schriftverkehr zwischen ihm und einem zuständigen Mitarbeiter der Stadt, genauer vom Amt für öffentliche Ordnung. Der Vorwurf des Fahrzeughalters: Das Bußgeld für sein zugegebenermaßen nicht korrekt abgestelltes Fahrzeug sei deutlich zu hoch.

Das Fahrzeug (siehe Foto) war in Schweinfurt an der Ecke Rudolfstraße/Theresienstraße geparkt. Wie auf dem Foto, das der Halter selbst aufgenommen hat, zu erkennen ist, berühren die beiden rechten Reifen den Gehweg. Die Folge laut des seit vergangenem Herbst gültigen Tatbestandskatalogs: Parken auf dem Gehweg zieht ein Bußgeld in der Höhe von 55 Euro nach sich.

Halter findet 55 Euro Bußgeld völlig überzogen

Völlig überzogen, wie der Halter des Fahrzeugs findet. Er habe lediglich mit einem geringen Teil der Reifen den Gehweg berührt. Daher könne man nicht von einer Behinderung von Fußgängerinnen und Fußgängern sprechen, sogar Kinderwagen hätten die Stelle problemlos passieren können. Sein Vorschlag per Mail an die Stadt: eine Minderung des Bußgelds auf 10 Euro. Dieser Betrag ist laut Tatbestandskatalog dann fällig, wenn ein Fahrzeug weniger als fünf Meter hinter einer Kreuzung oder Einmündung, verbotswidrig oder vor einem abgesenkten Bordstein abgestellt wird.

Die Antwort des zuständigen städtischen Mitarbeiters: Die Straßenverkehrsordnung sehe bei einem Gehwegverstoß keine Unterscheidung vor. Ein Gehwegverstoß müsse mit 55 Euro geahndet werden, die vorgebrachten Gründe rechtfertigten keine Einstellung des Verfahrens.

Zumal das Bußgeld durchaus noch höher hätte ausfallen können. Wird ein Fahrzeug unrechtmäßig auf einem Gehweg geparkt, sind mindestens 55 Euro Bußgeld fällig. Steht das Fahrzeug dort länger als eine Stunde oder behindert dadurch andere Verkehrsteilnehmer, sind es 70 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Gefährdet es dabei andere Verkehrsteilnehmer, sind es 80 Euro und ein Punkt. Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, hat das 100 Euro und einen Punkt zur Folge.

Außendienst der Stadt Schweinfurt hat gewissen Handlungsspielraum

Hätten die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Schweinfurt im hier beschriebenen Fall aber nicht einfach ein Auge zudrücken können? Vermutlich. Wie die Stadt auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt, handele es sich bei der Ahndung solcher Vergehen immer auch um individuelle Entscheidungen. Dementsprechend gebe es in manchen Fällen einen gewissen Handlungsspielraum. Grundsätzlich könne jede betroffene Person auch Einspruch erheben.

Auch besteht die Möglichkeit einer Korrektur im Nachgang. "Wenn ein Außendienstmitarbeiter fälschlicher Weise einen falschen Tatbestand aufgenommen hat, ist es möglich, die Verkehrsordnungswidrigkeit zu korrigieren", erklärt Kristina Dietz, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt. Dies dürfe aber nur zum Vorteil des Betroffenen geschehen. "Wenn sich der Verwarnungsbetrag verringert oder gleich bleibt, ist eine Änderung möglich. Sollte sich durch den neuen Tatbestand der Verwarnungsbetrag jedoch erhöhen, ist dies nicht zulässig."

Dies ist im Falle des Lesers, der sein Fahrzeug unrechtmäßig an der Ecke Rudolfstraße/Theresienstraße abgestellt hatte, nicht geschehen. Wohl, weil es sich nicht um einen "falschen Tatbestand" gehandelt hatte. Schließlich standen die Reifen des Fahrzeugs, wenn auch nur geringfügig, auf dem Gehweg.

Mit der Bitte um Überweisung der 55 Euro binnen einer Woche und dem Hinweis darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften sonst die Überleitung in ein förmliches Bußgeldverfahren, was wiederum weitere Kosten verursachen würde, vorsehen würden, verblieb die Stadt mit freundlichen Grüßen. Daraufhin bezahlte der Halter des Fahrzeug – wohl zähneknirschend – die 55 Euro.

Beschwerden gegenüber der Stadt Schweinfurt nehmen zu

Generell berichtet jedoch auch die Stadt von einem "merklich gestiegenen" Beschwerdeaufkommen seit der Einführung des Tatbestandskatalogs im Herbst 2021. Seitdem sind die Bußgelder deutlich gestiegen: Parken im Halteverbot kostet seitdem 25 statt 15 Euro, Parken oder Halten in zweiter Reihe 55 Euro. Die häufigsten Knöllchen in Schweinfurt werden laut Stadt im Innenstadtbereich aufgrund der Tatbestandsnummer 113140 verteilt: Parken im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. Das kostet zunächst 20 Euro, danach gestaffelt je nach Dauer der Überschreitung immer mehr.

 
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  • S. K.
    neulich ist ein Skateboardfahrer (!) vor mir in der Bauerngassse bergab gefahren und auch noch hingefallen, konnte mein Auto zwar noch rechtzeitig bremsen, aber sowas find ich zB schon schlimmer als Falschparken...
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  • H. B.
    Irgendwie scheint es Autofahrern leichter Fußgänger und Radler zu behindern und bloß, oder Hauptsache nicht den fließenden Verkehr. Es fühlt sich falsch an und wäre doch so richtig.
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  • H. T.
    ... wenn das Hinterrad max mit halber Reifenbreite und das Vorderrad gar nicht auf dem Gehweg stehen würde, verstände ich diese Abzockediskussion. Soo *kopfschüttel* ... 55 € passt.

    Überhaupt nehmen sich die tendenziell immer älter werdenden Autofahrer mit ihren immer größer werdenden Karossen viel zu viel heraus - aber auch junge .... also ALLE!!!

    Sie parken auf dem Radweg, Fußweg, auf der Zickzackmarkierung, auf Anwohnerparkplätzen in Volksfestnähe usw. wozu gibt es die Regeln überhaupt????

    Einfach City Maut einführen ... Anwohner parken in der Stadt alle anderen draußen, wer durchfährt zahlt "Falschparken" im Voraus ... Geld fließt in die Busflotte ... Leutebeweger von ZF fahren auf den Spuren der weggefallenen Parkplätze auf der Straße.

    So einfach und schön könnte das Leben in SW sein - auch für Paketzusteller und Lieferdienste.
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  • M. Z.
    Mich würden da Antworten auf zwei Fragen interessieren:

    Bekommen die "Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" Provision?

    Was machen die "Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter", wenn Radler auf dem Gehweg fahren oder parken?
    Oder gibt es sowas in SW nicht?
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  • D. E.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (Behauptungen ohne Beleg) auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • H. T.
    .... doch die Radfahrer auf Fußwegen gibt es .... auch als Geisterfahrer sowohl dort als auch auf Radwegen - nur seltsamerweise nicht als Geisterfahrer auf der Straße - wo sie hingehören wenn kein Radweg vorhanden ist.

    Wozu gibt es Regeln wenn sie keiner kontrolliert????

    Um es anden zu können müßen Kontrolleure mobil und auch flott sein, denn die Radfahrer reißen aus.

    Auf jeden Fall ist hier dringender Handlungsbedarf von Seiten der Sicherheitsbehörden bzw des Ordnungsamtes.
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  • H. S.
    Was für eine sinnlose Diskussion, hier ist genug Platz für alles was sich auf dem Gehweg tummeln darf, wer das nicht sehen kann sollte zum Optiker...was ich mich aber frage...warum dürfen dann jede Woche Mülltonnen auf dem Gehweg stehen???????? JEDE WOCHE!!!!! ÜBERALL!!!!!
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  • D. E.
    Das eine ist notwendig und erlaubt, das andere ist im besten Fall Schusselligkeit aber eher einfach nur Bequemlichkeit.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Für mich ist ja immer ein Rätsel WARUM man sowas macht. Der restliche Platz auf der Straße reicht i.d.R. trotzdem nicht, das der Verkehr nicht negativ beeinflusst wird und weiterhin zwei Autos aneinander vorbeikommen. Es gibt dahingehend nichtmal einen Vorteil. Aber statt nur den Verkehr auf der Straße zu behindern, behindert man gleichzeitig noch alle die den Gehweg nutzen wollen.

    Ein Absolutes Ärgernis.

    Geheimtipp um die "Abzocke" das nächste mal zu verhindern:
    Auto einfach Regelgerecht abstellen.
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  • r. s.
    Aber wen Eltern in der Ignaz-Schön Str . auf dem Radweg parken, obwohl selbst nur Halten verboten ist, sieht mer weder Ordnungsdienst oder Polizei. Muß wohl erst was Passieren !
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  • S. S.
    Meiner Meinung nach ist es kein Gehweg, da er nicht durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt ist !
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  • D. E.
    Was ist es Ihrer Meinung nach?
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  • H. H.
    Wenn ich mir das so anschaue

    steht das Autochen mit ziemlich genau 2,00 Reifen auf dem Gehsteig, und ich schätze, der wäre gar nicht froh, wenn meine Karre dem diese ca. 2,00 Reifen breit in seiner Garageneinfahrt stünde... aber mit den ### Fußgängern kann man das ja machen traurig

    Man kann ja nun nicht wirklich sehen, wie breit die Straße ist/ ob auch auf der anderen Seite Fahrzeuge geparkt sind, aber das Auto scheint außerdem weniger als 5 m von der Einmündung zu stehen - was dann auch wieder verboten wäre und ggf. Feuerwehr/ andere Rettungsfahrzeuge nicht ungehindert einfahren könnten.

    Es langt schon lange, was manche Leute sich zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer/innen herausnehmen; daher, auf gut fränkisch: gar net lang Krämpf gemacht!
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  • W. R.
    Es geht hier ja auch wieder um die Art wie etwas von der Stadt kommuniziert wird.
    Erst jahrelang gar nichts und jetzt an bestimmten Stellen vermehrt und an anderen Stellen gar nichts.
    Als wären das alles neue Gesetze die in Schweinfurt erst "anlaufen" müssen, dann Guten Morgen aus dem Dornröschenschlaf!
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  • R. B.
    1 1/2 Reifen, ein halber Reifen, 10 cm, wo will man die Grenze ziehen. Die Regel besagt, dass das Fahrzeug nicht mit dem Reifen auf dem Gehweg stehen darf. Soll die Ordnungswidrigkeit künftig noch in cm-Angaben aufteilen? Ich glaube wir haben schon genügend Verwaltungsvorschriften.
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  • H. T.
    Höchste Zeit den ZF_Personenbeweger zum Einsatz zu bringen ... die Autofahrer nehmen viel zu viel von meinem schönen SW.
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  • S. K.
    So genau nimmt es die Stadt zb. in der Judengasse nie.
    Ständig stehen Autos in der Feuerwehrzufahrt oder zwischen den Bäumen.

    Direkt vor der Ausfahrt vom Rathaus scheint es niemanden mehr zu interessieren.
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  • W. R.
    Haben wir wirklich keine anderen Sorgen? Armes Deutschland!
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  • S. Z.
    Also für mich steht dieses Auto definitiv auf dem Gehweg und nicht davor!
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  • N. S.
    Man denke mal an uns Rollstuhlfahrer*innen, an unsere Mitbürger mit Sehbeeinträchtigung, Eltern mit Kinderwagen usw. Wir alle dürfen dann schauen wie wir zwischen den Falschparkern und den Hauswanden durchkommen. Besonders gefährlich wird es wenn wir mit unseren Rollstühlen auf die Fahrbahnen ausweichen müssen. Wir haben halt nunmal nur eine Größe wie 7 - 8jährige Kinder und werden dann zu oft auf den Fahrbahnen übersehen.
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