Björn Grebner ist sauer: "Wir hängen komplett in der Luft", schimpft der Wirt des Patrizierhofs in Großlangheim (Lkr. Kitzingen). Seit Montag gilt auch in seinem Gasthaus der "Lockdown" für die Gastronomie. Die Politik in München wie in Berlin hat den betroffenen Betrieben zwar eine Erstattung des Umsatzausfalls in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 versprochen. "Doch wir wissen noch immer nicht, was angerechnet wird, was am Ende gilt", klagt Grebner.
"Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr haben wir sehr lange auf das Geld warten müssen", erklärt er. Doch viele Kosten für das Gasthaus laufen weiter. Grebner bietet deshalb Essen im Außer-Haus-Verkauf an, auch wenn noch immer unklar ist, ob die Einnahmen aus dem "To-Go"-Geschäft am Ende von der Staatshilfe abgezogen werden. "Wir machen 'To-Go' derzeit auf eigenes Risiko", klagt Grebner. Als Wirt in einem kleinen Ort habe er aber auch eine Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung.
So sieht das auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Ich will auch mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung, dass 'To-Go'-Umsätze bei den Hilfen nicht angerechnet werden", fordert er. Der dafür zuständige Bund müsse deshalb umgehend Klarheit über die Bedingungen der Staatshilfe schaffen: "Es darf hier keine Hängepartie mehr geben", verlangt Söder. Die Auszahlung der Ausfall-Entschädigung müsse "in jedem Fall noch im November erfolgen, notfalls mit einer Abschlagszahlung". Zudem brauche es ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren.
Entschädigung plus "To-Go"-Umsätze dürfen nicht höher sein als Vorjahresumsatz
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga berichtet in einer internen E-Mail an Mitgliedsbetriebe, die dieser Redaktion vorliegt, dass auch die Bundesregierung plane, "To-Go"-Umsätze nicht anzurechnen. Einnahmen von mehr als 25 Prozent des für die Höhe der Entschädigung maßgeblichen Umsatzes aus dem November 2019 würden jedoch sehr wohl abgezogen, "um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent zum Vergleichsumsatz auszuschließen". Ebenfalls angerechnet werden demnach Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe.
Wie die konkrete Antragstellung und Auszahlung abgewickelt werden soll, ist indes weiter offen. Möglich wäre die Abwicklung über die Industrie- und Handelskammer München, die schon die Überbrückungshilfe auszahlt. Im Gespräch ist offenbar aber auch eine direkte Abwicklung über die Finanzämter.
Der Großlangheimer Björn Grebner hat jedenfalls genug von den Politiker-Versprechen auf schnelle Hilfe. "Ich verlasse mich auf keine Zusage von Politikern", sagt er: "Ich bin mir erst sicher, wenn wir das Geld auf dem Konto haben."