
Der Lockdown für Gaststätten, Hotels, Theater und andere Einrichtungen hat an diesem Montag begonnen. Doch die Modalitäten für die in der vergangenen Woche angekündigten Milliarden-Entschädigung blieben zunächst unklar.
Wer wegen des neuen Corona-Lockdowns seinen Betrieb schließen muss oder als Solo-Selbständiger kein Einkommen erzielen kann, der soll "einfach und unbürokratisch" finanziell entschädigt werden: So jedenfalls hatten es die Bundesregierung, aber auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) letzte Woche versprochen.
"Wir kennen bislang aber weder die Bedingungen, noch die die tatsächliche Höhe der Hilfen", klagt Frank-Ulrich John, Bayern-Geschäftsführer beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Offen sei zum Beispiel, ob für Gaststätten der weiter erlaubte Außer-Haus-Verkauf von Speisen oder für Hotels die Beherbergung von Dienstreisenden von der Entschädigung abgezogen wird.
Schmälert Außer-Haus-Verkauf die Lockdown-Hilfe?
Wäre dies der Fall, würde das Mitnahme-Angebot der Restaurants wohl drastisch schrumpfen, warnt John – mit möglicherweise ungewollten Folgen. Schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr hätten etwa Lokführer mangels geöffneter Hotels oft keine Übernachtungsmöglichkeit mehr gehabt.
Auch die Beantragung und Auszahlung der Hilfen blieb am Montag zunächst unklar: Am Freitag hatte die Bundesregierung mitgeteilt, die Anträge sollen "über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe" gestellt werden. Auf der entsprechenden Internetseite war aber bis Montagnachmittag keine weitere Information zu finden. "Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene", war dort nur zu lesen.
Aiwanger-Ministerium: "Wissen selbst noch nichts"
"Wir würden sehr gerne Auskünfte geben, aber wir wissen bislang selbst noch nichts", hieß es dazu auf Nachfrage beim bayerischen Wirtschaftsministerium. Man gehe zwar davon aus, dass die Prüfung der Anträge und die Auszahlung Ländersache sein werde. Ob aber in Bayern etwa erneut die Bezirksregierungen, wie bei der Soforthilfe im Frühjahr, oder wie beim Überbrückungsgeld die Münchner Industrie- und Handelskammer (IHK) die Abwicklung übernehmen sollen, sei offen: "Da ist noch nichts spruchreif."
Horst Arnold, SPD-Fraktionschef im Landtag, reichen diese Antworten nicht: "Wie unter Hypnose zu warten, was in Berlin passiert, ist sicher der falsche Ansatz." Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) müsse für die Betroffenen in Bayern "in Vorleistung gehen", fordert Arnold. Schnelle und unbürokratische Hilfe sei das Gebot der Stunde.
"In Berlin und München geht man in den Lockdown, ohne zu wissen, wie das überhaupt gehen soll", kritisiert auch FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Dies sei schlicht untragbar, schimpft Hagen: "Wäre ich direkt betroffen, ich hätte einen richtigen Hals."
Bayerns Künstlerhilfe: Antrag erst "in wenigen Wochen"
Doch nicht nur die Lockdown-Hilfe des Bundes stockt, auch das vor knapp zwei Wochen angekündigte bayerische Hilfsprogramm für Solo-Künstler kommt nicht in die Gänge: Zwar soll die bayerische Künstlerhilfe rückwirkend ab 1. Oktober greifen. Den Antrag zu stellen wird laut Kunstministerium aber erst "in wenigen Wochen möglich sein".
Ob etwa der darin für Bayerns Solo-Künstler angekündigte Lohnersatz von bis zu 1180 Euro dann mit der Lockdown-Bundeshilfe verrechnet werden muss, konnte Bayerns Kunstminister Bernd Sibler (CSU) noch nicht sagen: Dies müsse erst geklärt werden.