Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "neuen Kapitel" und einer "Richtungsweisung im Kampf gegen Corona". Seit 2. September ticken die Corona-Uhren in Bayern anders: Mit Inkrafttreten der inzwischen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Sieben-Tage-Inzidenz als Gradmesser für geltende Einschränkungen ausgedient. An ihre Stelle sind die sogenannte 3G-Regel und eine Krankenhaus-Ampel getreten. Was heißt das konkret?
Welche Funktion hat die neue Krankenhaus-Ampel?
Sie ersetzt die Sieben-Tage-Inzidenz (Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche) als Maßstab für verschärfte Corona-Maßnahmen. Grundgedanke ist, dass nicht mehr die Anzahl der Neuinfektionen, sondern die bayernweite Klinik-Auslastung entscheidend für das Inkrafttreten strengerer Regeln sein soll.
Spielt die Sieben-Tage-Inzidenz gar keine Rolle mehr?
Doch. Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis der Wert 35 überstiegen, gilt in allen Innenräumen des öffentlichen Lebens die sogenannte 3G-Regel. Das heißt: Zugang in Restaurants, Hotels, Sporthallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Bäder, Saunen, aber auch Hochschulen oder Bildungseinrichtungen hat nur noch, wer vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.
Was zeigt die Krankenhaus-Ampel an?
Kurz gesagt die Anzahl von Corona-Patienten in bayerischen Krankenhäusern. Hierbei muss allerdings unterschieden werden zwischen Infizierten, die intensiv behandelt werden müssen, und allen neu aufgenommenen Corona-Patienten - denn diese Zahlen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Ampel-Stufen:
Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten.
Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen. Der bisherige Höchststand in diesem Bereich lag dem Ministerpräsidenten zufolge bei "etwas über 800 Patienten".
Was bedeuten die Ampel-Stufen Rot und Gelb?
Springt die Krankenhaus-Ampel auf Gelb will die Staatsregierung "unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens" strengere Regeln erlassen. So zum Beispiel die Rückkehr zur FFP2-Maske, die Notwendigkeit von PCR-Tests in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens oder Kontaktbeschränkungen. Schaltet die Ampel auf Rot folgen "weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern". Wie die Maßnahmen dann konkret aussehen, ist in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht näher definiert.
Ab wann und wo würden die strengeren Regeln gelten?
Solange die geltenden Corona-Regeln an die Inzidenzwerte geknüpft waren, gab es sogenannte Karenztage: Überschritt etwa ein Landkreis einen bestimmten Schwellenwert drei Tage lang, traten in dem jeweiligen Landkreis zwei Tage später strengere Maßnahmen in Kraft. Bei der Krankenhaus-Ampel ist das nun anders: "Sobald" die Ampel die Farbe wechselt, sollen "unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen" ergriffen werden. Ob diese Maßnahmen dann landesweit oder wie bisher nur in bestimmten Regionen gelten, hänge "vom jeweiligen Ausbruchsgeschehen ab", so Söder.
Wo findet man die aktuellen Zahlen der Krankenhaus-Ampel?
Sowohl die Gesamtzahl der neuen Covid-Patienten in Krankenhäusern als auch die Zahl der Erkrankten, die in "Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit" liegen, werden ab sofort täglich vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bekanntgegeben. Sie finden die jeweils aktuell verfügbaren Zahlen in unserem frei zugänglichen Corona-Lage-Artikel - oder täglich auf der Titelseite Ihrer Tageszeitung.
Die werden aber im Herbst wieder kommen müssen, so Prof. Drosten gestern! Man fährt weiterhin auf Sicht und hangelt sich von Verordnung zu Verordnung, eine klare Strategie auf die sich festgelegt wird, kann man leider nicht erkennen. Wäre auch was neues bei unserem MP.