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ASCHAFFENBURG
Nach 30 Jahren vor Gericht: Ex-Frau des Angeklagten sagte aus
Prozessbeginn wegen versuchten Mordes vor 30 Jahren       -  30 Jahre nach der Tat steht Jürgen R. in Aschaffenburg vor Gericht.
Foto: Nicolas Armer, dpa | 30 Jahre nach der Tat steht Jürgen R. in Aschaffenburg vor Gericht.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:46 Uhr

Sie wurde stundenlang vergewaltigt, lebendig im Wald verscharrt und entging nach mehreren Stichen mit einem Schraubenzieher nur knapp dem Tod: Vor mehr als 30 Jahren erlitt eine damals 22 Jahre alte Frau aus dem Raum Offenbach ein Martyrium. Seit Dienstag steht der mutmaßliche Täter Jürgen R. in Aschaffenburg vor Gericht. Der dringende Verdacht gegen ihn hatte sich erst Ende 2017 durch einen DNA-Abgleich mit einem Beweisstück ergeben. Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, sagte unter anderem die Ex-Frau des 55-Jährigen aus.

Die Tat, wegen der R. nun vor Gericht steht, hatte er bereits begangen, als sich die beiden kennenlernten. Im Zeugenstand habe die Ex-Frau den 55-Jährigen zunächst als liebenswürdig beschrieben, so Simon Schultheiß, Pressesprecher des Aschaffenburger Landgerichts, im Gespräch mit dieser Redaktion. Später sei er aber zunehmend gewalttätig gewesen.

Ex-Frau vergewaltigt

Auch die Ex-Frau ist ein Opfer des Angeklagten: Im Jahr 2004 hat er sie vergewaltigt. Ein Jahr später wurde Jürgen R. wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Tat vom Jahr 1988 hatte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag teilweise gestanden: In einer von seinem Anwalt vorgetragenen Stellungnahme hatte er die mehrfache Vergewaltigung zugegeben, eine Tötungsabsicht aber abgestritten.

Am Mittwoch bestätigte nun eine Sachverständige der Rechtsmedizin, dass die DNA-Spuren, die den Angeklagten vor Gericht brachten, „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ von dem 55-Jährigen stammen.

Zschäpe-Gutachter sagt am Donnerstag aus

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann soll es laut Gerichtssprecher Schulheiß um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gehen. Dazu wird Henning Saß als Sachverständiger gehört. Bekanntheit erlangte der Psychiater im NSU-Prozess: Saß hatte als Gutachter der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe volle Schuldfähigkeit attestiert.

 
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