
Bei einer Familienfeier in der Kneipe mit einem Gläschen Sekt anstoßen oder mit den Eltern im Wirtshaus mal ein Bier probieren - das ist für 14- bis 16-Jährige in Deutschland kein Problem. Denn bislang ist es in diesem Alter absolut legal, in Begleitung der Eltern in Gaststätten, Restaurants oder Bars Alkohol zu konsumieren.
Minister Holetschek: Alkohol für Jugendliche auch in kleinen Mengen gefährlich
Doch nicht mehr lange, wenn es nach Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek geht: "Dieses so genannte 'begleitete Trinken' muss meiner Ansicht nach abgeschafft werden", fordert er. Denn gerade für Minderjährige stelle der Alkoholkonsum ein besonders hohes Risiko dar, warnt der CSU-Politiker: "Bereits in kleinen Mengen kann Alkohol für Kinder und Jugendliche gefährliche gesundheitliche Folgen haben."

Für diese Risiken gelte es Eltern, die Jugendlichen selbst, aber auch die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren, erklärt der Minister gegenüber dieser Redaktion: "Es geht mir bei meinem Vorstoß um ein klares Warnsignal für die Gefahren durch Alkoholkonsum."
Gegenwind aus der Gastronomie: Besser mit den Eltern Umgang mit Alkohol lernen
In der Gastronomie stößt der politische Vorstoß aus München dagegen auf Unverständnis: Bislang habe man hier nicht einmal ein Problem gesehen, heißt es beim Gastronomieverband Dehoga-Bayern. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu lernen, "ist es für Jugendliche sicher besser mit den Eltern in der Gaststätte ein Bier zu trinken, als sich mit den Kumpels im Party-Keller Whiskey-Cola reinzuschütten", findet auch Thomas Dauenhauer, Kitzinger Dehoga-Kreisvorsitzender und Chef im Hotel Franziskaner in Dettelbach.
"Mir sind zudem keine Gaststätten bekannt, in denen es jemals ein Problem mit Jugendlichen gegeben hätte, die zusammen mit ihren Eltern Alkohol getrunken haben", berichtet Dauenhauer. "Für mich persönliche ist ein Verbot deshalb eine schlechte Lösung."
Minister Holetschek kann dagegen mit dem Argument, in Begleitung der Eltern lerne man verantwortungsbewusstes Trinken, wenig anfangen: "Man sollte Jugendliche nicht unnötig auf den Geschmack bringen", findet er. Auch ist er skeptisch, ob Teenager "deshalb auf heimlichen Alkohol-Konsum verzichten".
Ministerium: Knapp ein Fünftel der Unter-13-Jährigen hat schon mal Alkohol probiert
Laut Gesundheitsministerium sind im Corona-Jahr 2020 in Bayern exakt 2.037 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gekommen – 1.174 Jungen und 863 Mädchen. 2019 waren es 3.897 Jugendliche gewesen, 2016 sogar 4.392. Zwar seien diese Zahlen seit Jahren rückläufig, "doch jeder Jugendliche, der wegen zu viel Alkohol im Krankenhaus landet, ist ganz klar einer zu viel", findet der Gesundheitsminister.
Knapp ein Fünftel der Unter-13-Jährigen habe schon einmal Alkohol probiert. Bei den 16- und 17-Jährigen liege die Alkohol-Quote schon bei 88 Prozent. Jeder Fünfte in dieser Altersgruppe trinke regelmäßig Alkohol und fast ein Viertel habe in den letzten dreißig Tagen "Rauschtrinken praktiziert". Die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum sei laut Holetschek deshalb "ein wichtiges Präventionsziel".
Verbot für "begleitetes Trinken" geht nur bundesweit – Bayern will im Zweifel "anschieben"
Allerdings kann Bayern das "begleitete Trinken" nicht im Alleingang verbieten – dies geht nur bundesweit. Anders als bei Cannabis sei er hier allerdings mit Burkhard Blienert (SPD), dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, einer Meinung, so Holetschek. Er hofft deshalb auf eine Gesetzesinitiative vom Bund. Und falls diese ausbleibt? "Werden wir es selbst anschieben", kündigt Bayerns Gesundheitsminister an.
das merkwürdig betretene
'Schweigen im Walde'
hier bei den Kommentaren.
Üblicherweise wird jeder
noch so seltsame Vorschlag
aus Reihen der CSU
von Heerscharen in
Trachtenjanker oder Dirndl
beklatscht und als einzig mögliche
Wahrheit
hingestellt;
aber kaum kommt mal ein
tatsächlich sinnvoller Vorschlag
eines bayerischen Kabinettsmitglieds
um die Ecke,
dann versucht man sich wegzuducken
und hofft wohl auf ein
machtvoll ertönendes
"Prosit"
aus dem Munde des großen Vorsitzenden.
Ja, so sans,.... 🍻
Es sind die harten Sachen und die Alko-Pops, die den Kindern und Jugendlichen nahezu unbegrenz zur Verfügung stehen.
Laxe Kontrollen und wachsweiche Gesetze ermöglichen es 10jährigen, an die harten Sachen zu kommen.
Oft sind es Heranwachsende, die den Alkohol legal erwerben und dann an den Jugendlichen abgeben, der wiederum nicht bestraft wird, wenn er den Alkohol an Kindern weitergibt.
Und jetzt will man auch noch die Authorität der Eltern untergraben?
Man könnte meinen, die Politiker hätten in der kinderunfreundlichen Coronazeit Blut geleckt, um jetzt weiter auf Eltern und Kindern herumzuhacken.
Schon da hatte man keine Skrupel, die Kinder zu Hause einzusperren, während sich die Erwachsenen munter fröhlich weiter treffen durften.
Die relativ weiche Droge Cannabis soll ja nach dem Willen der Verbotspartei CSU auch deshalb verboten bleiben, weil sie bei Genuß noch klares Denken zulässt. Und klares, kritisches Denken ist auf CSU Parteipropagandaveranstaltungen überhaupt nicht gefragt.
Ansonsten zum Thema: es ist ein guter Ansatz den man doch mal Parteienneutral annehmen und diskutieren kann. Ich finde die Diskussion gut und wichtig.
aber harter Alkohol gehört definitiv in lizenzierte Fachgeschäfte,
in denen dann auch nicht der Verkauf, sondern die Suchtprävention durch geschultes Personal im Mittelpunkt zu stehen hat.
Es sollte auch nicht Aufgabe von Eltern sein, ihren Nachwuchs in möglichst jungen Jahren an die Volksdroge Alkohol heranzuführen,
die jungen Leute lernen das schon früh genug im Sportverein oder bei der JU, oder bei allen möglichen Gelegenheiten.
LOL, wenn die Realität nicht so traurig wäre.
Waren Sie schon mal auf einer Notaufnahme einer größeren Klinik in Zeiten von Bier-, Wein- und Volksfesten?
Wissen Sie wie viele Jugendliche im Sommer an Wochenenden unter ärztlicher Aufsicht ausgenüchtert werden müssen?
Wenn Sie da kein Problem sehen haben Sie echt ein Problem, nämlich mit der Realität.
Sondern was hier diskutiert wird, ist die Frage, ob Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern Alkohol trinken dürfen. Und das zu erlauben oder zu verbieten hat nunmal NULLKOMMANULL Einfluß auf die ganze Thematik.