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Bad Kissingen
Testkäufe im Landkreis: Alkohol an Minderjährige?
Polizei und Landratsamt Bad Kissingen haben Jugendliche zum Alkohol kaufen geschickt. Die Testkäufe ergaben: In den Läden wird eher lax kontrolliert.
Im Landkreis waren jugendliche Testkäufer unterwegs       -  Im Landkreis waren jugendliche Testkäufer unterwegs
Foto: Tobias Hase/dpa | Im Landkreis waren jugendliche Testkäufer unterwegs
Redaktion
 |  aktualisiert: 07.11.2023 16:28 Uhr

Der junge Mann legt zwei Flaschen Wodka und eine Packung Zigaretten aufs Kassenband. Die Kassiererin fragt nach seinem Ausweis. „Den hab ich nicht dabei, aber ich bin schon 18“, beeilt er sich zu sagen. „Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, kann ich Ihnen die Sachen nicht verkaufen“, sagt die Kassiererin – und macht damit alles richtig.

Der junge Mann ist tatsächlich erst 16 Jahre jung und Testkäufer. Mit seiner Hilfe kontrollieren Beamte der Polizeiinspektionen Bad Kissingen , Hammelburg und Bad Brückenau sowie Mitarbeitende des Landratsamts, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

„Leider immer wieder zu lax gehandhabt“

„Leider wird es immer wieder zu lax gehandhabt, aber tatsächlich ist die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen wie E-Zigaretten an Minderjährige nicht erlaubt“, erklärt Christian Pörtner, Leiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen , in einer Pressemeldung des Landratsamtes.

„Und was Alkohol angeht: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche zwar alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt kaufen und konsumieren, aber Hochprozentiges ist tabu.“

Durchwachsene Bilanz

Ob sich Supermarktbetreiber und Gastronomen ans Jugendschutzgesetz halten, wurde erst vor kurzem wieder durch Testkäufe im Landkreis überprüft. Zu dem Team gehören aktuell 16- und 17-jährige Auszubildende des Landratsamts.

„Die Jugendlichen versuchen, Hochprozentiges sowie Tabakwaren einzukaufen und müssten aufgrund ihres jugendlichen Aussehens an der Kasse nach dem Ausweis gefragt werden“, erklärt Rabea Daniel von der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises.

Bei den letzten Testkäufen war die Bilanz durchwachsen: Manche Verkäufer reagierten vorbildlich, anderswo gab es Verstöße und sogar eine „Wiederholungstäterin“. Im Bereich der Polizeiinspektion Hammelburg war das Verhalten der Verkäufer vorbildlich. Hier seien die Jugendlichen jedes Mal nach ihrem Ausweis gefragt worden. Nachdem festgestellt wurde, dass sie minderjährig sind, wurde ihnen weder Tabak noch Schnaps verkauft.

Jeder zweite Einkauf beanstandet

Im Bereich der Bad Kissinger Polizeidienststelle musste laut Pörtner allerdings nahezu jeder zweite Einkauf beanstandet werden. „Außerdem haben wir eine Wiederholungstäterin gestellt. Sie hatte bereits bei früheren Testkäufen Hochprozentiges an Jugendliche verkauft, ohne nach deren Ausweis zu fragen.“

Rund um Bad Brückenau waren die Verkäufer etwas aufmerksamer als in den Vorjahren, „aber auch hier ist noch viel Luft nach oben.“ Alle, die sich nicht ans Jugendschutzgesetz gehalten und den Jugendlichen Alkohol oder Tabak verkauft haben, müssen mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld rechnen.

Weitere Testkäufe

Im Durchschnitt ist bei jedem 4. Einkauf Hochprozentiges oder Tabak an die Jugendlichen verkauft worden. „Das ist noch immer deutlich zu häufig“, resümieren die Verantwortlichen am Landratsamt und bei der Polizei . Immerhin zeigten sich alle Verkäufer einsichtig, als sie im Nachhinein informiert wurden. Viele gaben an, dass sie in der Hektik des Arbeitsalltags schlichtweg vergessen hätten, nach dem Ausweis zu fragen.

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Testkäufe eine wichtige präventive und auch nachhaltige Maßnahme sind im Kampf gegen Tabak- und Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen“, so Landrat Thomas Bold . Die Testkäufe wird es weiterhin geben. 

 

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  • M. S.
    Ich finde diese Methode äußerst grenzwertig! Hier werden Menschen aktiv dazu verleitet eine Straftat zu begehen!

    Genau so könnte man 50 Euro irgendwo hinlegen und schauen ob der Finder eine Fundunterschlagung begeht.

    Normalerweise ist so etwas sich gar nicht erlaubt?

    Das eigentliche Problem liegt doch ganz woanders. Siehe die ganzen Starkbierfeste und Empfänge etc. auch der von Politikern den König Alkohol gehuldigt wird.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Wenn Jugendliche Alkohol und Zigaretten wollen, dann bekommen sie diesen auch. Wenn die Verkäufer*innen ihn verweigern, dann besorgt es halt ein Familienmitglied oder ein Jugendlicher ab 18.
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  • J. B.
    Fast genauso schlimm finde ich, das an 10 jährige Energy Drinks verkauft werden.
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  • R. W.
    Einfach nur schäbig solche Aktionen! Andere Bundesländer haben dieses umstrittene Vorgehen bereits eingestellt, da es lediglich dazu dient überstrapazierte Verkäuferinnen hinters Licht zu führen, dem Alkoholmißbrauch aber keinen Millimeter begegnet.
    Längst wissen Supermarktbetreiber, dass es außer denen als Köder mißbrauchten Azubis des Landratsamtes sowieso kein Jugendlicher mehr versucht, auf diese Art an Alkohol zu gelangen.
    Dass bayerische Behörden nach wie vor meinen sich aus diese Art medienwirksam profilieren zu können ist ungeheuerlich, aber typisch.
    Wie wäre es denn mit abschließbaren Alkoholschränken in Supermärkten, die der Nutzer – genauso wie es bei Zigarettenautomaten gehandhabt wird– nur mit mit Altersnachweis öffnen kann?
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  • P. K.
    Was ist daran schäbig wenn die Polizei prüft ob Gesetze beachtet werden?
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  • R. W.
    Es ist die Methode des "prüfens". Diese Methode der "Wachsamkeitsschärfung" findet außer in Bad Kissingen v. A. In Nordkorea Anwendung, wo mittels Scheinvergehen getestet wird, ob es die Bevölkerung auch tatsächlich meldet!
    Bei uns nennt man das normalerweise Verleihung zu einer Straftat und würde eine Verkäuferin sich trauen zu klagen, hatte sie wahrscheinlich sogar Aussicht auf Erfolg!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    @semistar: Jetzt bleiben Sie mal auf dem Teppich. Der Vergleich mit Nordkorea ist doch absurd und lächerlich noch dazu! 🤏
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  • R. W.
    Wo kommen wir noch hin? Als nächstes schickt die Stadt Scheinertrinkende uns Terrassenschwimmbad oder die Kissalis, um zu testen, ob das Badeaufsichtspersonal wachsam ist! nein, solche Methoden sind eines freiheitlichen Rechtsstaates nicht würdig, lassen aber tief blicken....
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  • Veraltete Benutzerkennung
    @semistar: Wandern Sie halt aus, wenn Sie mit unserem Rechtsstaat ein Problem haben. Die Grenzen sind offen!
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