
Die Landtagswahl in Bayern hat begonnen: Mit Beginn dieser Woche dürfen Städte und Gemeinden den 9,4 Millionen Stimmberechtigten im Freistaat ihre Wahlbenachrichtigungen zuschicken. Diese sind die Voraussetzung, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Wann die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden, variiert von Kommune zu Kommune. Spätestens bis Sonntag, 17. September, müssen sie aber versendet sein. Wer bis dahin keine Post erhalten hat, sollte im zuständigen Rathaus nachfragen. Wahlberechtigt sind alle Bayerinnen und Bayern, die am 8. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Freistaat wohnen.
Mit Vorliegen der Wahlbenachrichtigung, können die Briefwahlunterlagen per Post oder persönlich im Wahlamt beantragt werden. In vielen Kommunen ist dies auch digital möglich - über den Link oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Letzter Termin für das Beantragen von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr.
Zwei weiße und zwei blaue Stimmzettel
Wählerinnen und Wähler erhalten insgesamt vier Stimmzettel: zwei weiße (Erst- und Zweitstimme) für die Landtagswahl sowie zwei blaue (Erst- und Zweitstimme) für die Bezirkswahl. Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln müssen dann bis Sonntag, 8. Oktober, 18 Uhr, im zuständigen Wahlamt vorliegen, damit sie mit ausgezählt werden.
Experten rechnen derweil damit, dass die Nachfrage nach der Briefwahl groß bleibt. Bei der Landtagswahl 2018 nutzten 38,9 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Bayern diese Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Wahltag abzustimmen. Bei der Bundestagswahl 2021, mitten in der Hochphase der Corona-Pandemie, gaben sogar 62,4 Prozent der Wählerinnen und Wähler im Freistaat ihre Stimmen per Brief ab, heißt es beim Landeswahlleiter.
Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet
Wer nicht die Briefwahl nutzt und bis zum 8. Oktober mit seiner Wahlentscheidung warten möchte, der kann dann am Wahlsonntag, von 8 bis 18 Uhr, im Stimmlokal, das auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist, seine Kreuzchen setzen.