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München
Künstler, Kliniken, Sportvereine: Regierung beschließt Hilfspaket
Die Staatsregierung hat Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln angekündigt. Und 500 Millionen Euro für den kulturellen und sozialen Bereich. Wer bekommt die Hilfe?
Florian Herrmann (CSU), Leiter der Staatskanzlei, nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Florian Herrmann (CSU), Leiter der Staatskanzlei, nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:35 Uhr

Die ab Montag in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften geltende Maskenpflicht soll nicht nur für Erwachsene gelten - sondern auch für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. Dies sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München. Ein selbst genähter Mund-Nasen-Schutz oder ein über Mund und Nase getragener Schal sei dabei ausreichend.

Müssen die Kleinsten Masken tragen? Die ab Montag in Bayern geltende Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr soll auch für Kinder ab sieben Jahren gelten. 
Foto: Philipp von Ditfurth, dpa | Müssen die Kleinsten Masken tragen? Die ab Montag in Bayern geltende Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr soll auch für Kinder ab sieben Jahren gelten. 

Das Einhalten der Maskenpflicht werde kontrolliert, sagte Herrmann und kündigte Bußgelder bei Verstößen an. Wie hoch die Strafe sein könne, werde noch geklärt. Die Kontrollen könnten von der Polizei, im ÖPNV auch vom Personal der Betreiber durchgeführt werden.

Rund 30 000 Künstler sollen staatliche Zuschüsse bekommen

Für den sozialen und kulturellen Bereich hat die Staatsregierung am Dienstag ein 500-Millionen-Euro-Hilfspaket beschlossen. So sollen die in Bayern rund 30 000 Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, drei Monate lang jeweils tausend Euro bekommen. Zu den dafür nötigen 90 Millionen Euro sollen noch einmal zehn Millionen Euro für nicht-staatliche Kultureinrichtungen und für Musikschulen kommen.

An einer unbürokratischen Abwicklung über die Bezirksregierungen werden gearbeitet, so Herrmann. Gleiches gelte für die dreimonatige Übernahme des Eltern-Anteils an den Kita-Gebühren. Diese Maßnahme wird den Freistaat rund 170 Millionen Euro kosten.

Staatlicher Zuschuss für Sportvereine wird in 2020 verdoppelt

Für die rund 12 000 Sportvereine und 5000 Schützenvereine in Bayern soll die bestehende staatliche "Vereinspauschale" auf 40 Millionen Euro verdoppelt werden: "Jeder Verein bekommt damit in diesem Jahr die doppelte Förderung", verspricht der Staatskanzleichef.

Insgesamt 140 Millionen Euro zusätzlich sollen an Krankenhäuser fließen, um Corona-bedingte Belastungen auszugleichen: Für jeden Covid-19-Patienten sollen Kliniken 70 Euro pro Tag erhalten. Privatkliniken bekommen für das Bereithalten von Intensivbetten 280 Euro pro Tag und Bett, bei Reha-Kliniken beträgt die Vorhaltepauschale 50 Euro pro Tag.

Die Kommunen, die unter Steuerausfällen leiden, sollen durch eine vorgezogene Auszahlung des staatlichen Finanzausgleichs entlastet werden. Weitere Hilfen gibt es für Studentenwerke, Jugendherbergen und gemeinnützige soziale Dienste.

Finanzminister: Auch im Sozialen tun, was möglich ist

20 Milliarden Euro will der Freistaat über neue Schulden in einen Corona-Sonderfonds geben: Davon seien bereits rund fünf Milliarden für Wirtschaftshilfen und 2,5 Milliarden für den Gesundheitssektor vergeben. Die nun angekündigten 500 Millionen Euro für Kultur und Soziales seien aber ein Zeichen, "dass der Freistaat auch in diesem Bereich tut, was möglich ist", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).

 
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  • U. S.
    Toll, das den Künstlern jetzt doch geholfen wird! Leider schafft das auch wieder neue Ungerechtigkeiten. Was ist mit den Freiberuflern im Bildungsbereich? Ihre Situation ist absolut vergleichbar mit der der Künstler. Auch hier wurden alle Veranstaltungen abgesagt. Die Einnahmen liegen bei 0. Die Pflichtversicherungen, wie z.B. Kranken- und Rentenversicherung, laufen jedoch weiter. Die staatlichen Hilfsprogramme greifen hier nicht, da es sich nicht um betriebliche Ausgaben handelt.
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