Ab 15. März 2022 gilt für Personal in Gesundheitsberufen sowie für Beschäftigte, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen bundesweit eine Impfpflicht. Bis zu diesem Stichtag müssen die Beschäftigten einen gültigen Impfnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Geschieht das nicht, müssen die Einrichtungen "unverzüglich" das zuständige Gesundheitsamt informieren und die notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln. Doch wie geht es dann weiter? In den unterfränkischen Gesundheitsämtern war man bei dieser Frage zuletzt noch ratlos und verwies auf das bayerische Gesundheitsministerium. Dort erklärte nun eine Sprecherin, was den betreffenden Beschäftigten droht.
Für wen gilt die Impfpflicht?
Für alle Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen oder im Pflegebereich tätig sind. Dabei ist es egal, ob die Tätigkeit im ambulanten oder stationären Bereich liegt. Dementsprechend gilt sie auch zum Beispiel für ambulante Pflegedienste oder Fahrdienste für Menschen mit Behinderung.
Was müssen Beschäftigte in den entsprechenden Berufen bis zum 15. März tun?
Bis zum Stichtag müssen sie der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Wer aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen können.
Was geschieht, wenn ein entsprechender Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wird?
Liegt bis 15. März kein Nachweis vor oder bestehen Zweifel an dessen Echtheit, hat der Arbeitgeber umgehend das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen, so die Ministeriumssprecherin. Darüber hinaus müssen dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.
Was macht dann das Gesundheitsamt?
"Das Gesundheitsamt wird dann die Mitarbeiter auffordern, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen", so die Sprecherin. "Wird dem Gesundheitsamt dennoch kein Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen."
Drohen Geldbußen?
Ja, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium in Berlin. Einerseits dem Arbeitgeber, wenn er der Pflicht, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, nicht nachkommt – oder Personen ohne einen entsprechenden Nachweis beschäftigt. Andererseits Beschäftigten, "die trotz Nachweispflicht und Anforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen". Hierbei handle es sich jeweils um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet würden.
Droht den betreffenden Personen in letzter Konsequenz eine Kündigung?
Das bayerische Gesundheitsministerium "ist für arbeitsrechtliche Fragen nicht federführend zuständig", so die Sprecherin. Können Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aufgrund ihres Impfstatus nicht eingesetzt werden, "dürfte der Vergütungsanspruch jedoch in der Regel entfallen". Weigert sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer "dauerhaft, einen 2G-Nachweis beziehungsweise ein ärztliches Zeugnis" über medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, vorzulegen, "kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen". Zuvor dürften jedoch Abmahnungen ausgesprochen werden.
Kann das Gesundheitsamt Impfnachweise kontrollieren?
Beschäftigte seien ab dem 16. März 2022 dazu "verpflichtet, den erforderlichen Nachweis vorzulegen, wenn sie dazu aufgefordert werden". Die Gesundheitsämter können die Einhaltung der Impfpflicht kontrollieren, auch wenn es keine Meldung seitens der Unternehmens- oder Einrichtungsleitung über ungeimpftes Personal gegeben hat.
Ich betrachte es mal aus der Sicht der zu pflegenden Person. Er/Sie hat auch zuhause ein Recht auf geschütztes Personal.
Glaube nicht das Ärzte so dumm sind.
In Krankenhäusern liegt die Impfquote bereits bei über 96%.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130736/Coronaimpfquote-in-Krankenhaeusern-deutlich-ueber-dem-Bevoelkerungsschnitt
Es gibt für viele Berufe Einstellungsvoraussetzungen:
- Polizei (Körpergröße; Staatsangehörigkeit; Gesundheit; k. Tätowierung; usw)
- Masern Impflicht in Kitas, Schulen, med. Einrichtungen, usw.
- Berufsfeuerwehr (Staatsangehörigkeit; Gesundheit; Schwimmabzeichen; usw.)
- für viele Ausbildungen wird Schulabschluss vorausgesetzt
- kirchliches Personal
- Studienvoraussetzungen für manche Studiengänge
und vieles mehr
GG Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
"...Einschränkungen sind nur gerechtfertigt, wenn die Ausübung des Berufs ohne die Erfüllung der Voraussetzungen unmöglich oder unsachgemäß wäre oder wenn sie Schäden für die Allgemeinheit mit sich brächte..."
https://www.bpb.de/izpb/254394/berufsfreiheit
Es macht schon einen gravierenden Unterschied, ob solche Einstellungsvoraussetzungen, VOR der Berufswahl feststehen oder eben nicht...
Und ich denke nicht, dass man schon bei der Berufswahl hätte absehen können, dass irgendwann einmal ein Impfzwang kommt, mit dem man sich schon mal prophylaktisch einverstanden erklärt.
Bei Neuauszubildenden ist das jetzt natürlich anders.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
Wie es schon im Gesetzt steht:
"...Einschränkungen sind nur gerechtfertigt, wenn die Ausübung des Berufs ohne die Erfüllung der Voraussetzungen unmöglich oder unsachgemäß wäre oder wenn sie S c h ä d e n für die A l l g e m e i n h e i t mit sich brächte..."
Die Vorraussetzungen für einen Beruf verändern sich und passen sich der Zeit an. Ein Zimmermann konnte ggf. Nicht damit rechnen, dass er statt Leiter einen Kran benutzen muss.
2017 wurden bestimmte Tattoos bei der Polizei per Gesetz verboten. Hätte das der Nazi bei der Berufswahl gewusst, wäre er nicht Polizist geworden?
Manche Dinge passen sich der Zeit und der Gegebenheit an.
Ein gutes Beispiel ist die Scheibenerde. Aus ihr wurde durch die Erkenntnisse der Wissenschaft eine runde Erde. Gesunder Menschenverstand!
Es wird niemand gegen seinen Willen zwangsgeimpft.
Es wird ja auch niemand zum Bestehen eines PkW-Führerscheins gezwungen.
Die Diskussion erinnert mich an die 1990 Jahren an den Jugoslawienkrieg. Da haben sich auch Bundeswehrsoldaten gewundert, dass sie zur Waffen greifen mussten.
Da meinten auch, dass es bei der Berufswahl nicht absehbar war.
Im Übrigen, alle Personen die ich kenne, die im Krankenhaus, in der Pflege usw. arbeiteten waren heilfroh, als damals die Impfungen gekommen sind, da es die Arbeit wesentlich entspannter gemacht hatte.
Siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/artemed-kliniken-fuehren-zum-1-1-impfpflicht-fuer-personal-ein,SsuIq3Q
"Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollen, werden ab 1.1. unbezahlt freigestellt. Sie sollen laut Geschäftsführung aber die Chance haben, zurück an ihren Arbeitsplatz zu kommen, sollte zum Beispiel die Pandemie enden oder sie sich doch noch impfen lassen."