zurück
München/Würzburg
Impfpflicht: Was ungeimpften Pflegekräften und Krankenhausmitarbeitern droht
Bis Mitte März müssen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich einen Impfnachweis vorlegen. Was geschieht, wenn die Nachweise ausbleiben? Können Ungeimpfte gekündigt werden?
Bis 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen einen Impfnachweis vorlegen.
Foto: Stefan Puchner, dpa | Bis 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen einen Impfnachweis vorlegen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:58 Uhr

Ab 15. März 2022 gilt für Personal in Gesundheitsberufen sowie für Beschäftigte, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen bundesweit eine Impfpflicht. Bis zu diesem Stichtag müssen die Beschäftigten einen gültigen Impfnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Geschieht das nicht, müssen die Einrichtungen "unverzüglich" das zuständige Gesundheitsamt informieren und die notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln. Doch wie geht es dann weiter? In den unterfränkischen Gesundheitsämtern war man bei dieser Frage zuletzt noch ratlos und verwies auf das bayerische Gesundheitsministerium. Dort erklärte nun eine Sprecherin, was den betreffenden Beschäftigten droht.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar