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München
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Geht Bayern einen Sonderweg?
Ab Mitte März gilt in Gesundheitsberufen bundesweit eine Impfplicht. Die Staatsregierung zweifelt an der Umsetzbarkeit – und schließt einen bayerischen Sonderweg nicht aus.
Ab 15. März gilt in Gesundheitsberufen eigentlich eine bundesweite Impfpflicht. Bayern  zweifelt allerdings an der Umsetzbarkeit – und schließt deshalb einen Sonderweg nicht mehr aus.
Foto: Marijan Murat, dpa | Ab 15. März gilt in Gesundheitsberufen eigentlich eine bundesweite Impfpflicht. Bayern  zweifelt allerdings an der Umsetzbarkeit – und schließt deshalb einen Sonderweg nicht mehr aus.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hält bei der bundesweit für den 15. März beschlossenen Einführung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen einen bayerischen Sonderweg für möglich: "Ich will nicht ausschließen, dass Bayern hier einen eigenen Weg geht", sagte Holetschek am Dienstag nach einer Kabinettsitzung in München. Denn der Bund habe noch immer keine klaren Vorgaben gemacht, wie genau der Vollzug der Impfpflicht gelingen soll.

Holetschek: Gesundheitsämter mit geplanter Einzelfallprüfung überfordert

So ist bisher offenbar geplant, dass die jeweiligen Gesundheitsämter den Impfstatus jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters prüfen. Bei Ungeimpften müssten die Behörden dann unter "Berücksichtigung aller Umstände" im Einzelfall klären, ob etwa aus Gründen der Versorgungssicherheit der Patientinnen und PAtienten auch ohne Impfung eine Weiterbeschäftigung erforderlich ist.

"Das kann nicht alles auf die Gesundheitsbehörden abgeladen werden", warnt Holetschek. Denn diese seien durch die Pandemie ohnehin schon mehr als belastet. Es brauche deshalb klare und einfache Regeln für den Vollzug der berufsbezogenen Impfpflicht, verlangt Bayerns Gesundheitsminister: "Und wenn die vom Bund nicht bald geliefert werden können, dann werden wir im Vollzug eigene Regeln setzen oder aber den Vollzug aufschieben", kündigte er an. Dem Vernehmen nach könnte der Start der berufsbezogenen Impfpflicht in Bayern etwa in den Juni verschoben werden.

Könnte der Start der Impfpflicht in Bayern verschoben werden?

Holetschek will nun zeitnah Gespräche mit Betroffenen in den Pflegeberufen in Bayern führen: "Ich will klären, wie wir das umsetzen können und die Verbände dabei einbeziehen." Aber, beteuerte der Minister, es auch klar: "Ich will die Impfpflicht nicht grundsätzlich in Frage stellen." Man dürfe bei der Umsetzung jedoch nicht "mit Ansage in eine Situation laufen, in der es nicht funktioniert".

Im Dezember hatte der Bund eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht" in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinischen Heilberufen, sowie in Alten-, Pflege und Behindertenheimen und bei ambulanten Pflegediensten beschlossen. Die Impfpflicht betrifft dabei nicht nur Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal, sondern auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen - etwa in der Küche oder bei technischen Wartungsdiensten sowie von externen Dienstleistern. Das bayerische Gesundheitsministerium geht davon aus, dass es nennenswerte Impflücken in den Einrichtungen vor allem in diesen "patientenfernen Bereichen" gibt.

"Zudem muss man differenzieren zwischen Neueinstellungen und Bestandspersonal", fordert Holetschek. So soll ab 15. März in den betroffenen Einrichtungen eine Neueinstellung ohne vollständigen Impfschutz auch in Bayern nicht mehr möglich sein. Bei langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnte dagegen noch einmal im Rahmen einer "generellen Ansprache" für eine Impfung geworben werden, sagt der Gesundheitsminister. Eine Chance biete hier der neue Novavax-Impfstoff, der in den nächsten Wochen auch in Bayern verfügbar sein soll.

Grundsätzlich können Ungeimpfte in den Gesundheitsberufen auch in Bayern nach dem 15. März von ihrer Tätigkeit freigestellt werden. Damit entfiele dann auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Als letztes Mittel ist auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Gleichzeitig gibt es Befürchtungen, ungeimpfte Pflegekräfte könnten von sich aus kündigen und damit die ohnehin schwierige Personalsituation in vielen Einrichtungen verschärfen. Zuletzt hatten fingierte Stellenanzeigen von vermeintlich ungeimpften Pflegekräften bundesweit für Aufsehen gesorgt.

 
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  • G. S.
    Bayern ist doch seit Pandemiebeginn synonym mit Sonderweg. Warum sollte es diesmal anders sein.
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  • S. M.
    Überlastete Gesundheitsämter, überlastetes Kranken-/Pflegepersonal.....
    "überlastete" Politiker? Wirklich? Bei letzteren, wodurch denn?
    Für mich sind unsere Politiker inzwischen nur noch Selbstdarsteller?
    Wir sind doch mittlerweile soweit, dass heute so, morgen so entschieden wird!
    Bundes-"anordnungen" werden von Landes-"anordnungen" unterwandert und keiner weiss mehr, was, wann, wo, wie gilt.
    Wie soll denn der "normale Bürger" noch wissen, was er/sie tun soll???
    Oh man, was wünsch ich mir die Zeit zurück, wo man sich auf Politikeraussagen verlassen konnte!!!
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  • S. C.
    Der eigentliche Grund für das ganze "Rumgeeier" ist doch, daß die "einrichtungsbezogene" Impfpflicht vermutlich gar nicht gerichtsfest umzusetzen ist.

    Wie soll die Entlassung eines ungeimpften Hausmeisters oder einer Küchenhilfe als zwingend erforderlich begründet werden?
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  • R. E.
    Das verdeutlicht die ganze Chaos-Politik in Deutschland. Jede Firma geht pleite, wenn sie so ihre Geschäfte so wie die Politiker führen. Leider gehen auch einige Firmen pleite, weil die Politik derartiges Chaos praktiziert. Armes Deutschland.
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  • D. E.
    Bananenrepublik Bayern
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  • M. D.
    An Peinlichkeit schwer zu überbieten.

    Will man hier ernsthaft behaupten, dass die "hochqualifzierte" und ach so effiziente bayerische Behördenstruktur nicht in der Lage ist, den Impfstatus der Mitarbeiter in diesem überschaubaren Bereich festzustellen...? Zumal ja in vielen Bereichen Impfteams in die Einrichtungen kamen...

    Wie stellt man denn fest, ob bspw. Mitarbeiter einen Führerschein haben, bevor Sie für die Einrichtung Fahrten erledgigen oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben?

    Unfassbar, was da wieder für ein bayerischer Popanz aufgebaut wird.
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  • C. F.
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