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München
Geld veruntreut: Lehrer aus Main-Spessart scheitert mit Berufung
Weil er wegen Spielsucht Schulgeld veruntreut hatte, verlor ein früherer Vize-Rektor aus dem Landkreis Main-Spessart seine Ansprüche auf Pension. Zu recht? Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Berufung eines Lehrers aus dem Landkreis Main-Spessart abgewiesen.
Foto: Peter Kneffel, dpa | Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Berufung eines Lehrers aus dem Landkreis Main-Spessart abgewiesen.
Lucia Lenzen
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:04 Uhr

68.000 Euro Schulgeld hatte ein früherer stellvertretender Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart wegen seiner Glücksspielsucht veruntreut. 2018 hatte er dafür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die dienstrechtliche Höchststrafe bekommen: Er wurde aus dem Dienst entfernt, durfte auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und erhält keine Pension. Stattdessen wurde er nachversichert und bekommt eine Rente.

Gegen dieses Urteil hatte der Pädagoge Berufung eingelegt. Diese wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jetzt zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Gerichtshofs in München  bestätigt. Somit gilt das erstinstanzliche Urteil. Da der Pädagoge mittlerweile im Ruhestand ist, wirkt die Entscheidung wie die Aberkennung des Ruhegehaltes. Es gibt kein Rechtsmittel, so die Information des Verwaltungsgerichtshofs. 

 
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  • c.menig@t-online.de
    Einfach nur traurig, dass es bei so einem tollen Menschen und Lehrer, nach außen hin, die "Sucht" war ja nicht zu erkennen, soweit kommen konnte. Klar ist die Bestrafung wohl richtig, aber da kommen andere mit viel, viel mehr Dreck am Strecken durch, ungestraft. Trotzdem alles Gute für die Zukunft und hoffentlich gute Freunde in der Rentenzeit.
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  • Werner12
    Spielhallen endlich schließen. 90 Prozent der Besucher sind spielsüchtig.
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  • Mfeld
    So ein Quatsch! Dann schließt mal gleich auch die Börse und die Banken. Teuer und laienhaft spekuliert? Verhängnisvoll!
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  • Mfeld
    Die pathologische Spielsucht war doch das beste Motiv, das einem einfallen konnte, um glimpflich davonzukommen.
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  • Erding
    Besagte Person spielte nicht in Spielhallen oder Spielcasinos. Dort wäre er ja irgendwann gesehen worden und woher die Zeit nehmen für die Fahrten und die Abwesenheit. Nein, alles "Zocken" über den Computer. "Homeoffice", halt und im stillen Kämmerchen oder dienstlich gesehen im "absetzbaren Arbeitszimmer". Und vermutlich war er auch im Besitz eines Laptops. Tja, "der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang". Interessant auch die unterrichtete Fächerkombination.
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  • 1958kosb
    In Klartext heisst das doch, Rente ist Bestrafung.

    Wüsste nicht das ich was verbrochen habe. Ich bekomme nur Rente.
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  • Mfeld
    Auf Wunsch des Users entfernt.
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  • Erding
    Die braucht "er" um damit seine Schulden abzuzahlen, die er im privaten Umfeld aufgenommen hat. Sonst wäre die Schadenssumme noch höher gewesen. Übrigens blieb das Strafgericht damals mit seinem Strafurteil gerade noch unter der Grenze. Das Gericht wusste, dass der Angeklagte vor dem Disziplinverfahren durch den Dienstherrn kein "Pardon" bekommt, sondern die dienstrechtliche Höchststrafe. Was denn auch der Fall war. In Berufung zu gehen, war das "gute" Recht des ehemaligen Beamten. Er hat auch Angehörige. Gnade und Recht, halt. Der zu entlassene Beame zahlte und zahlt einen hohen Preis bis an sein Lebensende. Übrigens war ich in der Verhandlung vor dem Strafgericht in Gemünden. Die Urteile vor Straf- und Verwaltungsgerichten sind weniger eine Mahnung an Beamte - die wissen um das Privileg: Beamter auf Lebenszeit, sondern ein wichtiger Hinweis für andere. Dem Dienstherrn verpflichtet zu sein, heißt auch überall hin versetzt werden zu können und anderes. Dafür die lebenslangen Bezüge.
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  • Und trotzdem war er immer ein toller Lehrer
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  • Mfeld
    Woher will denn das Landratsamt das wissen? Haben die nicht auch draufgezahlt bei dieser Geschichte??? War da nicht im Urteil von Papiergeld die Rede?
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  • ammi187@gmail.com
    Endlich wird mal bei den Beamten durchgegriffen.
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  • Naja
    Vize Rektor mit Vorbildfunktion.....
    @american182 genau das wäre mal interessant, was da auf dem Spiel stand
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  • Erding
    Auf dem Spiel stand nicht gerade wenig: fast die Existenz
    Gegoogelt: "Beamtenrecht: Verlust der Pensionsansprüche bei Entlassung? Ein Beamter, der ohne Versorgungsanprüche aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung - nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - nachversichert. Dies ergibt sich aus § 8 SGB VI. Die hierfür zu entrichteten Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn entrichtet. Probleme haben die Betroffenen also trotz der Nachversicherung: zum Beispiel kann es schwierig bis unmöglich sein, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, weil auch eine Aufnahme als freiwillig versichertes Mitglied an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Aber die Altersversorgung geht ihnen nicht völlig verloren, sie bleibt in Form einer Rente erhalten." Der Staat lässt seine "Diener" nicht ganz im Stich.
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  • Naja
    Mich würde trotzdem mal die Differenz interessieren...
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  • roxy@
    Bei den Banken werden sie mit Abfindungen belohnt.
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  • american182
    @mainpost; wäre sicherlich für den Leser interessant
    Ruhegeld VizeRek. vs. Nachversichertes
    Danke
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  • Franken48
    Pension für einen Betrüger, das wäre der Hammer.
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  • american182
    ....des war nur ein kleiner Fisch; da gibts andere...... leider
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