68.000 Euro Schulgeld hatte ein früherer stellvertretender Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart wegen seiner Glücksspielsucht veruntreut. 2018 hatte er dafür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die dienstrechtliche Höchststrafe bekommen: Er wurde aus dem Dienst entfernt, durfte auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und erhält keine Pension. Stattdessen wurde er nachversichert und bekommt eine Rente.
Gegen dieses Urteil hatte der Pädagoge Berufung eingelegt. Diese wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jetzt zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Gerichtshofs in München bestätigt. Somit gilt das erstinstanzliche Urteil. Da der Pädagoge mittlerweile im Ruhestand ist, wirkt die Entscheidung wie die Aberkennung des Ruhegehaltes. Es gibt kein Rechtsmittel, so die Information des Verwaltungsgerichtshofs.
Wüsste nicht das ich was verbrochen habe. Ich bekomme nur Rente.
@american182 genau das wäre mal interessant, was da auf dem Spiel stand
Gegoogelt: "Beamtenrecht: Verlust der Pensionsansprüche bei Entlassung? Ein Beamter, der ohne Versorgungsanprüche aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung - nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - nachversichert. Dies ergibt sich aus § 8 SGB VI. Die hierfür zu entrichteten Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn entrichtet. Probleme haben die Betroffenen also trotz der Nachversicherung: zum Beispiel kann es schwierig bis unmöglich sein, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, weil auch eine Aufnahme als freiwillig versichertes Mitglied an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Aber die Altersversorgung geht ihnen nicht völlig verloren, sie bleibt in Form einer Rente erhalten." Der Staat lässt seine "Diener" nicht ganz im Stich.
Ruhegeld VizeRek. vs. Nachversichertes
Danke