Mit einem brisanten Fall werden sich die Schöffen am Amtsgericht Gemünden befassen: Angeklagt ist ein Pädagoge, der in verantwortlicher Position an einer Schule im Landkreis Main-Spessart arbeitet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer Untreue vor. Er soll sich aus schulischen Töpfen bedient, also sich dort Geld „ausgeliehen“ haben. Den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge hat er die Beträge immer zurückerstattet, so dass kein finanzieller Schaden entstanden ist. Strafbar ist dieses Verhalten dennoch.
In 15 Fällen ermittelt
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dem Lehrer 15 Fälle nachweisen zu können. Sie erstrecken sich über den Zeitraum von Mai 2010 bis März 2013. In der Summe handele es sich um fast genau 100 000 Euro, teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Anfrage dieser Redaktion mit. Wofür genau der Pädagoge das Geld verwenden wollte, steht noch nicht zweifelsfrei fest. Klar scheint, dass er auf Summen zurückgegriffen hat, die für Schülerfahrten gesammelt worden waren oder die die Europäische Union aus einem Förderprogramm zur Verfügung gestellt hatte.
Vorläufig suspendiert
Den Fall aufgedeckt habe die Schulleitung, so Raufeisen weiter: Als der jetzt beschuldigte Lehrer krankheitsbedingt gefehlt habe, seien die Unregelmäßigkeiten schließlich aufgefallen. Daraufhin habe die Schulleitung den Fall im Frühjahr 2014 angezeigt. Mittlerweile übt die Lehrkraft ihre Position vorläufig nicht mehr aus.
Die für die disziplinarrechtlichen Folgen zuständige Landesanwaltschaft habe eine vorläufige Suspendierung ausgesprochen, aber dem habe der Rechtsanwalt des Lehrers widersprochen, wie er erklärt. Anwalt Wolfgang Brejschka (Würzburg) hofft auf eine Aussetzung der Suspendierung, bis das strafrechtliche Urteil ergangen ist.
Mit dem Strafprozess ist laut Auskunft des Gemündener Amtsgerichtsleiters Thomas Schepping ab Oktober zu rechnen. Über seinen Anwalt räumt der Beschuldigte inzwischen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein. „Er legt ein vollständiges Geständnis ab“, sagt Brejschka.
Der Anwalt betont, dass der Pädagoge die Gelder zwar bei sich „geparkt“, aber nicht verwendet habe. Außerdem sei alles wieder zurückgezahlt worden.
Gründe für eine Dienstenthebung
Laut Oberlandesanwalt Anton Meyer, Sprecher der Landesanwaltschaft München, kann die Disziplinarbehörde einen Beamten vorläufig des Dienstes entheben, aber nur dann, „wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird“. Ein weiterer Grund ist laut Artikel 39 des Bayerischen Disziplinargesetzes, dass „durch das Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden und die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht“.