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MAIN-SPESSART
Schulgelder veruntreut: Lehrer verliert auch Pension
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:11 Uhr

Ein früherer stellvertretender Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart hat vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die dienstrechtliche Höchststrafe bekommen. Er hatte wegen seiner Glücksspielsucht 68 000 Euro an Schulgeldern veruntreut. Das Amtsgericht Gemünden hatte den suspendierten Lehrer bereits im Oktober 2016 zu einer Haftstrafe von elf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Nun entschied das Verwaltungsgericht Ansbach am vergangenen Mittwoch, dass er zudem seinen Anspruch auf die Pension verliert.

Die Landesstaatsanwaltschaft hatte für den suspendierten Lehrer aus Main-Spessart die schärfste Strafe beantragt: die Entfernung aus dem Dienst. Diesem ist der Richter gefolgt. Er verliert damit seinen Job, darf auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und bekommt keine Pension. Stattdessen wird er nachversichert und bekommt eine Rente.

Stellvertretende Schulleiterin wurde gehört

Bereits im Februar dieses Jahres hatte das Disziplinarverfahren in Ansbach begonnen, allerdings war die Verhandlung unterbrochen worden. Das Verwaltungsgericht Ansbach verlangte von der Landesanwaltschaft, die damalige Schulleiterin erneut zu befragen. Der Vorsitzende Richter wollte vor allem wissen, warum das Ganze nicht schon früher aufgefallen war, wie der Pädagoge genau kontrolliert wurde, ob es eine Kassenaufsicht und ein Vier-Augen-Prinzip gab oder ob möglicherweise die Dienstaufsicht fehlte.

Das Verfahren wurde an diesem Mittwoch in Ansbach in Anwesenheit der damaligen Schulleiterin fortgesetzt. Nach Auskunft der stellvertretenden Pressesprecherin Melanie Zuric konnte diese glaubhaft machen, dass es kein Fehlverhalten der Schulleitung gab, welches dem Lehrer den Griff in die Schulkasse ermöglichte.

Wegen Glücksspielsucht in Behandlung

Der Pädagoge aus Main-Spessart hatte in die Schulkasse gegriffen, um Finanzierungsengpässe zu überbrücken und ist wegen Glücksspielsucht in therapeutischer Behandlung. Als eine mögliche Strafe wäre auch eine Zurückstufung in der Besoldungsgruppe möglich gewesen, was eine Kürzung der Pensionsansprüche bedeutet. Das Gericht entschied sich aber für die Entfernung aus dem Dienst. Der ehemalige stellvertretende Schulleiter kann gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen.

 
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  • J. S.
    Nicht vergessen, nicht übersehen: Der Ex-Lehrer hatte bei seiner Verbeamtung einen Amts- bzw. Diensteid geleistet!
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  • W. M.
    Bei allem wird eines vergessen: Die Nachversicherung eines Beamten, der als stellvertr. Schulleiter mindestens in der Besoldungsgruppe A 13 war, geht in die Hunderttausende. Daher hätte man sich eine Entfernung aus dem Dienst sparen können, da ja das "strafrechtliche Urteil" auch unter einem Jahr war, somit schon hinsichtlich einer Rückstufung und keiner Entfernung aus dem Dienst richtungsweisend war. Für mich hat der Verwaltungsrichter nicht alles richtig gemacht. Eine Berufung scheint hier erforderlich zu sein. Der Staat muss so oder so zahlen. Mit der strafrechtlichen Verurteilung ist bereits der Strafanspruch erfüllt.
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  • J. S.
    Kleine Aufklärung gefällig?
    Die Nachversicherung ist wesentlich billiger als der Pensionsbezug. Und ist ein Gnadenakt. Die Besoldungsgruppe beträgt übrigens A 15. Das sind über 1000 Euro mehr als A 13. Und der Richter ist bewusst knapp unter einem Jahr gegangen, weil er ganz genau wusste, dass der Beamte mit diesem Straßmaß trotzdem seine Pensionsansprüche verliert. Und so bewußt auch auf Bewährung gesetzt. Damit waren alle einverstanden und die Sache strafrechtlich vom Tisch.
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  • R. D.
    Ich finde das Urteil nicht gerechtfertigt. Ein Lehrer, der dies mit Leib und Seele war, hat durch die Aberkennung dieses Status schon genug zu leiden. Er war mit großem Abstand der beliebteste Lehrer - sowohl von den Schülern als auch von den Eltern sehr geschätzt. Allen Schreibern, die dieses Urteil als korrekt empfinden möchte ich nur sagen "Der werfe den ersten Stein".

    Bei Mißbrauch von Schülern und Schülerinnen wird - wenn es überhaupt zu einem Prozess kommt, weitaus milder geurteilt.
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  • J. S.
    Er hat sie doch alle samt getäuscht!
    Warum sprechen Sie jetzt nicht von deren großen Enttäuschung?
    Auch hinkt Ihr Vergleich: Von wegen. Das Strafmaß bei sexuellen Mißbrauch von Schüler ist bei weitem höher. Kritische Kommentatoren sind auch keine Steinewerfer. Auch dies überlassen "wir" anderen. So was tut man nicht!
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  • R. D.
    Es freut mich, dass Sie nicht zu den "Steinewerfern" gehören. Dass Spielsucht eine Krankheit ist, hat sich sicher auch bis zu Ihnen herumgesprochen. Aber "man" muss sowas ja nicht berücksichtigen.
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  • J. S.
    Was heißt "Spielsucht"? Ist dies nur eine Scheinkrankheit?
    Er hatte nicht eigenes Geld dafür genommen, sondern sich an die eingesammtelten Gelder der Schüler, damit sollten die vielen Fahrten finanziert werden. Das zurückgezahlte Geld stammte aus privaten Geldgaben von Freunden und Verwandten des Ex-Lehrers. Was strafmildernd wirkte. Ohne diesen Ausgleich hätten die Fahrten nicht mehr standfinden können oder die Schüler(eltern) hätten die gleiche Summe noch einmal bezahlen müssen. So sieht das aus! Mitleid ist hier fehl am Platz. So was macht man nicht und als Lehrer schon mal zweimal nicht. Dafür hat er jetzt die "Quittung" bekommen. Hätte er die Schüler bei möglichen großen Gewinnen seines Zockens auch beteiligt? Last but not least: Der Ex-Lehrer begab sich erst nach Beginn der Ermittlungen in ärztliche Behandlung.
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  • W. P.
    Dieser Kommentar trägt nicht zu Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • C. M.
    Kein gutes Urteil im Verhältnis zu dem was sonst an Urteilen gesprochen wird!
    Klar großen Fehler gemacht und eine Bestrafung muss auch sein, aber hier zu Höchststrafe und einer fast öffentlichen Hinrichtung zu kommen, ist auch übertrieben.
    Da gibt es schlimmere Straftaten, wo man dann bei den Urteilen nur den Kopf schütteln kann.
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  • W. H.
    Aber etwas mehr Informationen hätte ich mir von dem MP-Mitarbeiter gewünscht. Z. B.: Wie alt ist der Lehrer? Ist bekannt, was er heute macht? Ich bin auch der Meinung, dass der Name des rechtskräftig verurteilten Menschen genannt werden sollte. Aber da tickt die Main-Post anders. Aber selbst Information wie den Schultyp und selbstverständlich den Ort verschweigt der Journalist leider. War es keine öffentliche Verhandlung?
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  • M. W.
    Sind Sie auch dafür, dass der öffentliche Pranger wieder eingeführt wird?
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  • J. S.
    Guten Morgen! Wozu wieder diese Fragen?
    Schauen Sie sich doch einfach die früheren Berichte zu diesen Verfehlungen eines stellvertretenden Schulleiters an. Und es war nicht irgendein Lehrer. Er war stellvertretender Schulleiter und steht daher noch mehr in der Verantwortung als "nur" Lehrer. Deshalb denke ich geht auch die höchste Disziplinarstrafe in Ordung. Er hat auch seine Vorgesetzten getäuscht, sonst wäre er nicht immer weiter befördert worden und dafür auch höhere Bezüge bezogen. Namen, was wollen Sie noch mit Namen? Entscheidend ist doch, das dies alles in seinem persönlichen Umfeld "sattsam" bekannt ist. Denken Sie lieber an seine Angehörigen. Wie stehen die jetzt in der Öffentlichkeit da?
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  • B. L.
    Ein sehr gutes Urteil.
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  • M. G.
    Finde ich auch!
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