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München
Corona-Booster: Viel Ärger für Geimpfte mit Vakzin von Johnson & Johnson in Bayern
Für die Auffrischung nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson gelten im Freistaat striktere Regeln als in anderen Bundesländern. Wieso sich Betroffene benachteiligt fühlen.
Für die Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sollte eine Spritze reichen. Für die Booster-Impfung und die 2G-Plus-Regel gelten in Bayern nun aber striktere Vorgaben als anderswo.
Foto: SymbolFederico Gambarini, dpa | Für die Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sollte eine Spritze reichen. Für die Booster-Impfung und die 2G-Plus-Regel gelten in Bayern nun aber striktere Vorgaben als anderswo.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:58 Uhr

Nur eine Spritze - und die Impfung ist schon vollständig. So reizvoll klang die Corona-Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson noch im vergangenen Frühjahr. Viele Impfwillige, die dieses Angebot damals angenommen haben, fühlen sich nun aber vor allem in Bayern massiv benachteiligt - wie auch mehrere Zuschriften von Leserinnen und Lesern zeigen.

Der Hauptgrund: Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig. Dies bestätigt das bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage dieser Redaktion.

Die erste Nachimpfung ist demnach vier Wochen nach der Johnson & Johnson-Impfung möglich. Diese zweite Impfung diene nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) aber nur zur "Optimierung der Grundimmunisierung", erklärt das Ministerium. Um als "geboostert" zu gelten und ohne Corona-Schnelltest etwa ins Theater oder Schwimmbad zu dürfen, ist in Bayern deshalb eine weitere, zweite Nachimpfung nötig – für die als Abstand aktuell drei Monate vorgegeben sind.

Bayerns strikte Booster-Vorgabe verärgert viele Betroffene

Eine strikte Vorgabe, die viele Betroffene verärgert: Denn die mRNA-Nachimpfung wurde erst am 7. Oktober von der Stiko empfohlen – obwohl bereits seit Frühsommer bekannt war, dass der Impfschutz beim Vakzin von Johnson & Johnson schnell nachlässt.

Sein Wunsch nach einer Zweitimpfung sei deshalb von Anfang August bis Mitte Oktober in verschiedenen unterfränkischen Impfzentren mehrmals abgelehnt worden, berichtet ein Betroffener. Erst Ende Oktober sei die Biontech-Impfung für ihn als Johnson & Johnson-Geimpfter möglich gewesen. Die Annahme, damit als geboostert zu gelten, zerschlug sich allerdings schnell - durch die strikte bayerische Regel-Auslegung.

Immer gemacht, was empfohlen wurde – und jetzt trotzdem "der Depp"?

Die für den Booster-Status nötige dritte Impfung ist in diesem Fall nun erst Ende Januar möglich – was mit Blick auf die drohende Omikron-Welle vor allem bei Johnson & Johnson-Geimpften aus risikoreichen Altersgruppen auch hinsichtlich des Impfschutzes zu Besorgnis führt. "Wir haben gemacht, was empfohlen wurde, wir haben uns vergeblich um mehr Impfschutz bemüht – und stehen jetzt da wie der Depp", klagt ein weiterer Betroffener.

In anderen Bundesländern schon durch Nachimpfung geboostert

Für mindestens so viel Unmut sorgt die unterschiedliche Auslegung der Booster-Vorgaben für Johnson & Johnson-Geimpfte in den einzelnen Bundesländern: Zwar beteuert das bayerische Gesundheitsministerium, die Stiko-Empfehlung zweier Nach-Impfungen gelte bundesweit. Allerdings wird die Frage, welche davon als Booster gilt, etwa in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz völlig anders beantwortet: Hier gilt im Sinne der 2G-Plus-Regel schon als geboostert, wer nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson einmal nachgeimpft wurde.

Johnson & Johnson sei zur Grundimmunisierung als Einmal-Impfstoff zugelassen, insofern sei eine weitere Impfung bereits ein Booster, erklärt man etwa im niedersächsischen Sozialministerium. Die Stiko-Empfehlung stehe dazu nicht im Widerspruch.

2G-Plus-Regel: Warum reicht in Würzburg nicht, was in Tauberbischofsheim genügt?

Doch kann es wirklich sein, dass man mit der gleichen Impf-Reihenfolge in Würzburg nicht die Kriterien der 2G-Plus-Regel erfüllt, in Tauberbischofsheim, Mainz oder Hannover aber schon? Sie sei wütend und ratlos über diese Willkür, schimpft eine Betroffene. Es gehe dabei ja auch um spürbare Einschränkungen im alltäglichen Leben.

Müsste es deshalb nicht eine bundesweit einheitliche Regelung geben? Die Klärung dieser Frage gestaltet sich schwierig: Das Robert Koch-Institut (RKI) verweist zunächst auf die Stiko. Dann heißt es, das Thema sei beim Bundesgesundheitsministerium "in Arbeit".

Bundesgesundheitsministerium: Booster-Regeln sind Sache der Bundesländer

Von dort kommt schließlich eine schriftliche Antwort. Sie lässt durchblicken, dass man in Berlin eher die niedersächsische Interpretation teilt als die bayerische: So sei mit "Blick auf das digitale Impfzertifikat" bei Johnson & Johnson "für eine Grundimmunisierung nur eine Impfung nötig", heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Auffrischung – also der Booster – werde deshalb hier als Impfung "2 von 2" eingetragen.

Von einer bundesweiten Booster-Vorgabe will man im Berliner Ministerium jedoch nichts wissen: Die konkreten Maßnahmen etwa der 2G-Plus-Regeln seien Sache der Bundesländer, heißt es dazu nur lapidar: "Das gilt auch für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Erleichterungen von geltenden Beschränkungen in Anspruch genommen werden können."

 
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Henry Stern
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  • Petann08582501
    Ich habe selbst ein ähnliches Problem.
    2x geimpft und nach 3 Monaten Corona gehabt. Das wird nicht als geboostert anerkannt.
    Weder Gesundheitsamt noch Hausarzt können mir sagen, wann ich boostern sollte, aber meine Immunität ist besser als 3x geimpft.
    Dafür darf ich, wenn ich ins Schwimmbad, Theater, Kino,... möchte, schauen wo ich einen Schnelltest bekomme. Spontan ist ziemlich schwierig, da ich sehr ländlich wohne und die Termine immer Tage im voraus ausgebucht sind.
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  • klafie
    kommt man sich doch verarscht vor mit dem johnson - hatte am 10.6. eine j&j impfung, dann am 15.11. meine 2. jetzt doch noch ne dritte? wissen die eigentlich noch was sie wollen, diese gscheithaferl von politiker?
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  • andersdenker
    Warum soll man nach 2 Impfungen als geboostert gelten wenn man nach vollständiger Impfung + real überstandener Erkrankung nicht als geboostert gilt. Das ist schon gut so. Halten wir das Chaos hoch!
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  • wasualseb
    Bitte an dem Thema dranbleiben, liebe Mainpost. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich überall als geboostert gelte, nur in Bayern nicht...Da ich meine BOOSTER? Impfung, nach J&J im Juni, Anfang Dezember erhalten habe, kann ich mich frühestens im März wieder impfen lassen. Den Impfstoff habe ich mir übrigens nicht ausgesucht, ich musste nehmen, was damals verfügbar war.
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  • Geimpft sein, sollte auch "geimpft sein" bedeuten. Am besten international einheitlich.
    Wenn das schon (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht klappt, zumindest EU-weit, denn die Zulassung erfolgt(e) ja auch EU-weit.
    Nun macht natürlich in der EU jedes Land was es will, von mir aus, sollen sie eben.

    Daß jedoch innerhalb unseres Staates jedes Bundesland für sich selbst definiert, was "geimpft" bedeutet, was "geboostert" bedeutet und was nicht, das ist (für mich) kaum nachzuvollziehen.
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  • Lemmy
    föderaler Wahnsinn einer mittlerweile völlig hilflosen Politikerkaste - zentrale Regeln her !
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  • Oreus
    Naja, der Impfstoff von J&J wurde zwar im Mai freigegeben, war aber in Deutschland erst im erst Mitte bis Ende Juni in nennenswerten Mengen verfügbar, und das auch nur drei Monate lang. Seit September wird er hier kaum noch verimpft. Doch im Juni war auch schon klar, dass der Jmpfschutz bei J&J der schlechteste ist, und dass danach definitiv noch was kommen muss.
    Doch die Impfung mit J&J war halt für alle diejenigen interessant, die in den Ferien reisen wollten, sich jedoch nicht rechtzeitig um eine Impfung gekümmert haben: Ein Pieks, und ab in den Urlaub ins Ausland...
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Einspruch! Ich bin auch mit JJ geimpft. Aber nicht, weil ich mir das so ausgesucht hätte. Ich hätte damals eine Kombi von AZ und Biontech vorgezogen. Aber damals war nur JJ verfügbar. Daß ich etwas später praktisch freie Auswahl hätte haben können, hilft mir nichts und war damals nicht absehbar.
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  • p.grieb69@gmail.com
    Selten so nen Stuss gelesen:
    Doch die Impfung mit J&J war halt für alle diejenigen interessant, die in den Ferien reisen wollten, sich jedoch nicht rechtzeitig um eine Impfung gekümmert haben: Ein Pieks, und ab in den Urlaub ins Ausland...

    Habe mich schon lange vorher um nen Termin bemüht - beim Arzt, Impfzentrum und auf div. Seiten im Netz wo man sich anmelden konnte. War wohl nicht alt genug und es kamen erst die gefährdeten "Alten" dran.
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  • to-mu@gmx.net
    Kleine Anekdote dazu... Wir wollten gestern ins Nautiland. Da wir J&J + Biontech haben, wollte ich einfach per Telefon ne Auskunft haben, ob wir nun als "geboostert" gelten oder nicht. Hab an zwei Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten versucht jemanden zu erreichen. Leider Fehlanzeige - da geht NIE jemand ans Telefon! Also sicherheitshalber einen Schnelltest machen lassen und mit dem negativen Ergebnis zum Nautiland. Da standen dann locker 30 Personen am Eingang, da das Bad bereits voll ausgelastet war. Die WVV hat es in zwei Jahren Pandemie nicht geschafft die Auslastung online anzuzeigen. Sind dann gefrustet wieder gefahren und haben das gesparte Geld in der Gastronomie investiert. Dort hat dann ein flüchtiger Blick auf den QR-Code ausgereicht. Hahaha....so langsam habe ich etwas mehr Verständnis für die sog. "Spaziergänger"!
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  • Steler06501902
    Anfang Teil2:
    Mit Empfehlung der Stiko Anfang Oktober hatte jeder J&J die Info, dass er etwas machen muss (Thema Eigenverantworunt).

    Hat einer sofort gehandelt, was angebracht wäre, dann würde nun Anfang Janur die Boosterung anstehen und somit Mitte Januar alles Safe sein.

    Das ganze Thema sollte sich in 3 bis 4 Wochen größtenteils erledigt haben.
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  • Das ist ja nicht das Thema. Ich zum Beispiel habe das genau so gemacht. Möglich war das ab der letzten Oktoberwoche, genau dann habe ich - wie sie es nennen - gehandelt. Nun ist es international und bundesweit so, daß eine Einmalimpfung J&J den vollen Impfschutz bietet, eine zusätzliche als Booster angesehen wird (das habe ich so als Email vom Schweinfurter Gesundheitsamt vorliegen).

    Und ja, natürlich "könnte" man sich Ende Januar dann seine Drittimpfung holen, um dann auch in Bayern als "geboostert" zu gelten. Wäre aber nun mal entgegen der Zulassung, denn die sieht nach wie vor eine Einmalimpfung vor. Die zweite wäre ein Booster.
    Dies ist nun überall nach wie vor so.
    Außer eben hier, denn hat man sich dazu entschlossen, daß man gerne eine bayerische Extrawurst hätte.
    Was heute in Römhild, Fulda, Meiningen gilt, gilt in Schweinfurt, Würzburg, Poppenhausen nicht.
    Und dann wird sich ernsthaft über Menschen gewundert, die dieses Chaos nicht länger mitmachen möchten.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Es mag sein, daß die Stiko da etwas empfohlen hat. Aber der offizielle Aufruf zur Impfung inkl. Freigabe von Impfstoff war da sicher noch nicht. Ich habe damals mit Sicherheit keine 4 Wochen getrödelt.
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  • Steler06501902
    Die Empfehlung der Stiko kam am 7.10.2021 raus.
    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-10-07.html
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  • Nein, das war nur die Pressemitteilung. Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat darauf hin zunächst noch KEINE Impfung ermöglicht (und sie das Impfzentrum dementsprechend auch nicht vollzogen). Die Email habe ich vorliegen. Frühest möglicher Termin (in Schweinfurt) war der 20.10. Mag sein, daß manche Hausärzte eigenmächtig vorher gehandelt haben, kann ich nicht beurteilen. Kann man drehen und wenden wie man will, ist einfach so. Vorher ging's nicht.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Und?

    Der Text beginnt mit "Die STIKO spricht eine Empfehlung ... aus ..." und endet mit "Der Beschlussentwurf und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung sind heute in ein Stellungnahmeverfahren betroffener Fachkreise und der Bundesländer gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die endgültige Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin."

    Es ging da also eine Vorab-Version einer Empfehlung raus. Mehr nicht.
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  • Steler06501902
    stimmt. da hast du recht es wurde erst am 18.11. im Bulletin veröffentlicht. Dann zieht sich das ganze noch 2 Wochen länger.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Am 18.11. hatte ich die Impfung schon. Es hängt eben nicht direkt davon ab, was RKI und STIKO sagen, sondern was die Ministerien entscheiden. Und ob genügend Impfstoff da ist ...
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  • Steler06501902
    hier noch der Link
    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/46_21.pdf?__blob=publicationFile

    entsprechende Passage ist auf Seite 11
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das ist eben auch nur eine Empfehlung, die dem Impfwilligen direkt nichts bringt. Sondern erst, wenn sie umgesetzt wurde.
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