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Aktuelle Corona-Regeln: Das gilt bis 9. Februar in Bayern
Vor dem Hintergrund der Omikron-Variante hat die Staatsregierung die Corona-Maßnahmen verlängert. Welche Kontaktbeschränkungen und Zugangsregeln jetzt in Bayern gelten.
2G-Plus, 2G, Kontaktbeschränkungen - Bayern hat vor dem Hintergrund der Omikron-Variante die Corona-Maßnahmen vorerst bis 9. Februar verlängert.
Foto: Marcus Brandt, dpa | 2G-Plus, 2G, Kontaktbeschränkungen - Bayern hat vor dem Hintergrund der Omikron-Variante die Corona-Maßnahmen vorerst bis 9. Februar verlängert.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:54 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung hat die zuletzt geltenden Corona-Regeln mit einigen Detail-Änderungen bis 9. Februar verlängert. Die wichtigsten Vorgaben für Bayern im Überblick:

Wie viele Personen dürfen sich privat noch treffen?

Für Bayern bleibt dies für viele Bürger wohl der spürbarste Eingriff: Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind weiterhin nur maximal zehn Personen erlaubt. Für ungeimpfte Personen gilt bei den Kontaktbeschränkungen wie zuletzt: Erlaubt sind ein Hausstand plus maximal zwei weitere Personen eines anderen Hausstands. Kinder unter 14 Jahren zählen jeweils nicht mit.

In welchen Bereichen gilt 2G-Plus - und wie?

Geimpft oder genesen und zusätzlich aktuell getestet: Diese 2G-Plus-Zugangsbeschränkung gilt in Bayern in weiten Teilen des öffentlichen Lebens - etwa bei Kulturveranstaltungen mit einer zusätzlichen Kapazitätsgrenze,  Abstand und Maskenpflicht. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern, Saunen, Fitnessstudios sowie Theater, Kinos, Museen, Messen oder Ausstellungen.

Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G-Plus sind alle, die eine Booster-Impfung haben. Als "geboostert" gelten jetzt - das ist neu - auch Personen, die zweimal geimpft sind und eine Corona-Infektion überstanden haben. Große überregionale Sport- oder Kulturveranstaltungen wie etwa Fußball-Bundesligaspiele sind weiter nur ohne Zuschauer erlaubt.

Welche Zugangsregeln gelten für die Gastronomie?

Gaststätten und Cafés sind weiter nur für Geimpfte und Genesene zugänglich. Es gilt hier eine Sperrstunde um 22 Uhr. Bars, Kneipen und Clubs bleiben komplett geschlossen. Die bundesweite Vorgabe von 2G-Plus auch in der Gastronomie wird in Bayern zumindest vorerst nicht umgesetzt.

In welchen weiteren Bereichen haben nur Geimpfte und Genesene Zugang?

Sportmachen draußen etwa im Verein sowie öffentliche und private Veranstaltungen unter freiem Himmel bleiben weiter nur für Geimpfte und Genesene möglich. Dies gilt auch für den Zugang zu Zoos, Botanische Gärten, Freizeitparks oder Ausflugsschiffen. Auch "körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure sind auf 2G beschränkt. Ausgenommen sind hier medizinische oder therapeutische Dienstleistungen.

Dürfen ungeimpfte Jugendliche in den Sportverein oder in Gaststätten?

Ja, die bisherige Ausnahmeregel gilt nur unbefristet: Ungeimpften Jugendliche können trotz der dort geltenden 2G-Regel ins Sporttraining, auch "musikalische oder schauspielerische Eigenaktivität" ist erlaubt. Außerdem haben sie Zugang zu Gaststätten und Hotels. Die regelmäßigen Corona-Schnelltests in der Schule gelten hier als Nachweis, nicht infiziert zu sein.

Ändert sich etwas bei den Zugangsregeln im Handel?

Nein, die zuletzt geltenden Regeln bleiben hier unverändert. Demnach sind Ladengeschäfte grundsätzlich nur nach den 2G-Regeln zugänglich – soweit es nicht um den täglichen Bedarf geht. Dafür bleibt der Zugang unbeschränkt. Unter diese Kategorie fallen neben Lebensmittelgeschäften unter anderen Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Apotheken und Baumärkte.

Darf man im Freien mit Freunden feiern?

Die bayerische Corona-Verordnung untersagt das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Zusätzlich gilt ein Alkoholverbot in besonders belebten Bereichen. Die entsprechenden Straßen und Plätze legen die Kreisverwaltungsbehörden fest.

Gibt es neue Regeln für Schulen und Kitas?

In weiterführenden Schulen werden seit dieser Woche neben den ungeimpften auch die geimpften Schülerinnen und Schüler drei Mal pro Woche mit einem Corona-Schnelltest getestet. Sonst bleibt es in den Schulen bei den bisherigen Regeln wie etwa einer Maskenpflicht. In den Kitas müssen die Eltern nachweisen, dass sie daheim regelmäßig Schnelltests bei ihren Kindern durchführen. 

Kann es wieder einen regionalen oder landesweiten Lockdown geben?

Weiter gültig ist die Ende November in Bayern eingeführte Regelung für einen regionalen Hotspot-Lockdown: Bei einer Landkreis-Inzidenz über 1000 müssen alle Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt sowie die Gastronomie und Hotellerie geschlossen werden. Der Handel bleibt dann mit einer strengeren Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche geöffnet. Auch die Schulen bleiben offen.

Die Staatsregierung hat jedoch angekündigt, diesen Schwellenwert für diesen regionalen "Hotspot-Lockdown" zeitnah an die Omikron-Variante anzupassen. Sie gilt als deutlich ansteckender, allerdings verläuft die Erkrankung oft weniger schwer als bei den früheren Virus-Varianten. Schärfere Maßnahmen von Kontaktbeschränkungen bis hin zu einem Lockdown schließt die Regierung bei einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser jedoch ausdrücklich nicht aus.

 
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  • lutterbeck
    Es ist auch eine politische Pandemie. Um die Gesundheit der Bürger geht es schon lange nicht mehr, vielmehr den Pharmakonzernen Cash in die Kasse zu spülen.
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  • Steler06501902
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  • Steler06501902
    Erzähl mal mehr, ich höre dir gerne zu.
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  • lutterbeck
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  • Oreus
    Wer soll das alles kontrollieren können?
    Ich wurde dieser Tage im Praktiker geboostert. Ich habe den Impfarzt gefragt, ab wann das offiziell ist. Antwort: Ab sofort! Dann habe ich ihn gefragt, ob ich jetzt, innerhalb von Sekunden, wie von Geisterhand, jede Menge zusätzlicher Antikörper aufgebaut habe? Er hat nur gegrinst, und gemeint: Das ist jetzt eher eine politische Immunität.
    Danach musste ich ja noch 15 Minuten warten. In der Zeit habe ich den QR-Code in die diversen Apps eingelesen. Die haben dann unisono, unmissverständlich gesagt, dass ich den vollen Schutz erst in 15 Tagen haben werde.
    Aber ich hätte sofort nach Verlassen des Impfzentrums jedes 2G+ Angebot, ohne Test, wahrnehmen können, obwohl diese Booster-Impfung noch 14 Tage braucht, bis sie sich voll entfalten kann, und zum Zeitpunkt der Impfung niemand wissen konnte, ob ich nicht infiziert bin. Denn getestet wird vor der Impfung ja auch nicht, obwohl man da lange genug wartet, bis man dran ist...
    Alles sehr schräg...
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  • Sommer2022
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