
Die bayerische AfD hat Mitte Januar in Schweinfurt ein sogenanntes "Regierungsprogramm" für Bayern vorgelegt. Kern ist ein sogenannter "Geh-Hoam-Plan" oder "Remigrationsplan", der aufnimmt, was führende AfD-Politiker gemeinsam mit Neonazis und einigen Unternehmern im November offenbar bei einem Geheimtreffen in Potsdam geplant haben: die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland.
Wir haben dieses Programm, das die AfD umsetzen möchte, wenn sie an die Regierung käme und - wie die Partei sagt - "Verantwortung für Bayern" übernehmen würde, mit dem Würzburger Juristen Prof. Kyrill-Alexander Schwarz einem Faktencheck unterzogen. Der Staatsrechtler, der an der Uni Würzburg Öffentliches Recht lehrt, stellt schnell fest: Das Programm hält der Wirklichkeit nicht stand. Auf Basis bestehender deutscher und europäischer Gesetze oder Verträge ist es entweder nicht machbar, oder schon im Ansatz falsch.
Zum besseren Verständnis stellen wir der juristischen Bewertung die im "Regierungsprogramm" der Bayern-AfD aufgeführten Punkte zu "Remigration" voran.
Remigrationsplan der Bayern-AfD
- a. Die AfD steht für Remigration. Das bedeutet echter bayerischer Grenzschutz. Wir werden sogenannte "Pushbacks" an den Grenzen durchführen. Illegale Migranten und Personen ohne gültige Identitätsdokumente sind zurückzuweisen.
- b. Wir werden einen "Geh-hoam-Plan" verfolgen: Eine AfD-geführte Staatsregierung setzt die konsequente Abschiebung aller illegal eingereisten Migranten um, Straftäter und islamistische Gefährder werden ausgewiesen.
- c. Wir werden als Freistaat Bayern den Bund für seine Flüchtlingspolitik verklagen. Rechtswidrige Vorgaben der Bundesregierung werden nicht mehr befolgt.
Warum dieser "Remigrationsplan" nicht umsetzbar ist
Der Plan erweist sich aus staatsrechtlicher Sicht als nicht umsetzbar, so die Bewertung von Prof. Kyrill-Alexander Schwarz. Und zwar weder auf der Basis bestehender nationaler Gesetze, noch auf der Basis geltender völkerrechtlicher Verträge.

"Pushbacks": nicht vereinbar mit bindenden Konventionen und geltendem Recht
Laut Schwarz betreffen die von der AfD propagierten "Pushbacks", also Zurückweisungen, die EU-Außengrenzen und lassen sich innerhalb des Schengen-Raums, also etwa von Deutschland aus, "so gar nicht durchführen". Geht es um die Zurückweisung von Migranten an den Schengen-Außengrenzen, wird die Genfer Flüchtlingskonvention wirksam, die ein Zurückweisungsverbot kennt: Verboten ist damit die unmittelbare Verbringung in einen Verfolgerstaat sowie die Abschiebung oder Zurückweisung in Staaten, in denen eine Weiterschiebung droht.
Auch die Europäische Menschenrechtskonvention enthält ein flüchtlingsrechtliches Zurückweisungsverbot. Beide Konventionen sind als völkerrechtliche Verträge bindend und finden im deutschen Recht ihre Entsprechung.
Das Aufenthaltsgesetz beschränkt die Möglichkeit der Zurückweisung
Die Vorstellung der AfD, man könne "illegale Migranten und Personen ohne gültige Identitätsdokumente zurückweisen", scheint zunächst vereinbar mit dem deutschen Aufenthaltsgesetz. "Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen", heißt es in Paragraf 15 Absatz 1 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Doch der Paragraf 15 Absatz 4 beschränkt die Möglichkeit der Zurückweisung: Die Zurückweisung eines Menschen, der sein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Asyl geltend macht, ist nicht erlaubt.
"Insgesamt muss dem Ausländer daher grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, zunächst einzureisen und seinen Schutzanspruch - unabhängig davon, ob dieser tatsächlich besteht - auch geltend zu machen", erläutert Jurist Schwarz.
Abschiebung von islamistischen Gefährdern wäre religiöse Diskriminierung
Dem Staatsrechtler zufolge verstößt auch die geforderte konsequente Abschiebung von Straftätern und islamistischen Gefährdern dann gegen das geltende Recht, wenn sie bei den Gefährdern ausdrücklich nur Muslime in den Blick nimmt: Dies stellt eine Diskriminierung aus Gründen der Religion dar, sagt Schwarz.
Dass ausländische Straftäter ausgewiesen werden, ist laut Aufenthaltsgesetz zwar prinzipiell gesetzeskonform, praktisch aber nur sehr eingeschränkt möglich. Denn das Gesetz fordert eine Abwägung zwischen den Ausweisungsgründen und den Bleibeinteressen des Ausländers und gestattet deshalb nicht die Abschiebung bei jeder Straftat.
Für ein besonders schweres Ausweisungsinteresse müsse eine Verurteilung zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr vorliegen oder die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, so Schwarz. Doch selbst dann gelten diverse Abschiebeverbote. Etwa dann, wenn ein ausländischer Straftäter in ein Land zurückgeschoben würde, in dem "sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung" bedroht wäre.
Der Plan der AfD, Vorgaben der Bundesregierung nicht zu befolgen, ist im Ansatz falsch
Eine Klage Bayerns gegen den Bund wegen seiner Flüchtlingspolitik ist prinzipiell möglich, sagt Kyrill-Alexander Schwarz. Allerdings müsste diese Klage entweder eine Normenkontrolle mit der Behauptung sein, bestimmte flüchtlingsrelevante Gesetze verstießen gegen das Grundgesetz. Wäre ein Bund-Länder-Streit angedacht, müsste sich dies gegen eine bestimmte Maßnahme oder Unterlassung des Bundes richten, die gerade das Land Bayern in seinen Rechten verletzt.
Dass die AfD bei einer dieser beiden Vorgehensweisen erfolgreich sein könnte, hält der Würzburger Jurist für ausgesprochen unwahrscheinlich. Der Plan der AfD, "rechtswidrige Vorgaben der Bundesregierung nicht mehr befolgen" zu wollen, ist - so die Schlussfolgerung des Staatsrechtlers - schon im Ansatz falsch. Denn für die Umsetzung flüchtlingsrelevanter Gesetze sind die Länder selbst verantwortlich.
das Geschwurbel von Chrupalla, Höcke, Storch von, Weidel und Co.
ist unausgegorene (...)-fängerei und an die Zielgruppe der Unzufriedenen und gefühlt zu kurz Gekommenen gerichtet.
Aber auch das, was der Kunstmaler vor Hundert Jahren in seinem Hetzpamphflet geschrieben hat wollten große Teile der Deutschen nicht ernst nehmen und man hielt das für wirres Geschwurbel .
Eventuell ist es doch ganz sinnvoll, dieses mal nicht dabei zuzusehen,
wie unser Land, frei nach Höcke zitiert:
"Zum zweiten Mal in demselben Fluss"
dem Untergang entgegen treibt !
Ich gehe fest davon aus, daß die Alternativpartei, sollte sie jemals Macht erhalten, diese auch in extremster Weise missbrauchen wird.
Dass auch Vorhaben unserer Regierung, obwohl diese einen Eid auf Recht un d Gesetz abgelegt hat,auch nicht immer rechtskonform sind, hat die Vergangenheit ja wiederholt gezeigt.
Eine objektive Beurteilung dieses gesamtenTreffens im November in Potsdam ist von keiner Seite erfolgt.
Aus der veröffentlichten Teilnehmerliste ist ersichtlich, dass genausoviele Teilnehmer mit dem Vermerk "CDU" anwesend waren wie mit "AfD".
Sowohl in dem Bericht von Correctiv als auch in dem Schauspiel tauchen im Zusammenhang mit der Remigration die Worte "nicht assimilierte" auf.
Diese findet man später nirgends mehr.
Die Bedeutung sollte sich jeder selbst suchen, vielleicht war es für die Medien zu schwer.
Eingeleitet heißt nicht rausgeschmissen. Begründung dafür?
Treffen mit politischem Gegner?
Dann könnte Söder ja auch gegen Merz.......
Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat daher Klage eingereicht und es gibt bereits 7 Zeugen, die unter Eid ausgesagt haben, daß die behaupteten Aussagen beim "Geheimtreffen" (das keines war) gar nicht gefallen sind.
Aussagen unter Eid kann es nicht gegeben haben weil es bisher keinen Prozess zum Thema gab.
Zitat: "„An Eides statt“ bedeutet so viel wie „statt eines Eides“. Mit anderen Worten: Wenn Sie eine Versicherung „an Eides statt“ abgeben, dann ist das so, als ob Sie einen Eid vor Gericht leisten würden. Sie versichern formal und rechtlich bindend, dass das, was Sie sagen, wahr ist."
Also Ihre Haarspaltereien ändern nichts an der Faktenlage.
Das ist Unsinn! Jeder Jurist wird Ihnen das bestätigen.
Wenn die AfD fordert "....illegal eingereiste Migranten, Straftäter und islamistische Gefährder ..." auszuweisen, dann anscheinend nicht.
Fakt ist, daß wir unzählige Ausreisepflichtige haben, deren Asylantrag in allen Instanzen abgelehnt wurde, und die trotzdem nicht abgeschoben werden.
Und zum Thema Antisemitismus: das ist in der Islamischen Welt weit verbreitet, da braucht niemand auf die "Rechten" zu zeigen.
Wissen Sie, wie viele das genau sind und in wie vielen dieser Fälle welche Abschiebehindernisse vorliegen oder plappern Sie hier nur etwas nach?
Und das Unwort "Abschiebung" ist ja auch keine einfach umzusetzende entgültige Lösung, um unliebsame Menschen nach Gutdünken außer Landes zu jagen.
Außerdem ist Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ja ganz sicher kein importiertes Problem, sondern auch im Deutschsein seit Generationen tief verwurzelt.
Eigentlich könnte man viele Probleme, die gewisse Leute mit fremd Erscheinenden haben, auch ganz allgemein unter dem Begriff Feindseligkeit zusammenfassen.
Und dagegen ist Mitgefühl ein altbekanntes Mittel.
Völlig egal, WER welche Menschen zum Problem erklärt und meint, dieses Problem mit einfachen unddrastischen Mitteln beseitigen zu können, befindet sich auf dem besten Weg, die rechtsstaatlichen Gepflogenheiten überwinden zu wollen !
Und die rechte Augenbinde der Justiz ist auch hinlänglich bekannt.
Nie wieder ist jetzt!