
Nur noch wenige Tage bis Weihnachten - und erneut werden die Feiertage im Schatten der Corona-Pandemie stehen: Zwar gibt es in Bayern für das Fest keine Sonderregeln – die aktuellen Maßnahmenbleiben über Weihnachten unverändert. Damit gelten aber auch zum Fest je nach Impfstatus unterschiedliche Corona-Regeln. Doch welche Vorgaben muss man zwischen Heiligabend und Neujahr beachten? Und welche Unterschiede gibt es für Ungeimpfte und Menschen mit vollständigem Impfschutz oder Booster-Impfung? Ein aktueller Überblick.
Für Ungeimpfte: Strikte Kontaktbeschränkung auch unter dem Weihnachtsbaum
Kommt zum Familienfest auch nur ein ungeimpfter Gast, gilt für die gesamte private Zusammenkunft eine strikte Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind für das Treffen dann nur der Hausstand des Ungeimpften plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, unabhängig von deren Impfstatus. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und drei Monaten zählen aufgrund der bislang fehlenden Impfmöglichkeit dabei nicht mit.
Für Ungeimpfte: Kein Zugang in Hotel oder Restaurant - aber in Bus und Bahn
Darüber hinaus gelten für Ungeimpfte die aktuellen bayerischen Corona-Einschränkungen auch von Weihnachten bis Neujahr – einen speziellen Feiertags-Lockdown gibt es nicht. Ein Restaurantbesuch bleibt damit ohne Impfung ebenso ausgeschlossen wie etwa eine Hotel-Übernachtung beim Verwandtenbesuch in einer anderen Stadt. Außerdem haben Ungeimpfte keinen Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern oder Saunen oder zu Kultur- und Sportveranstaltungen.
Die Anreise zum Familienbesuch bleibt für Ungeimpfte hingegen auch ohne eigenes Auto möglich: Im Nah- wie im Fernverkehr gilt in Bussen und Bahnen die 3G-Regel mit aktuellem negativen Corona-Test.
Mit und ohne Impfung: Teilnahme am Weihnachtsgottesdienst
Auch die Weihnachtsgottesdienste bleiben ohne Corona-Impfung in der Regel zugänglich. Die jeweiligen Kirchengemeinden entscheiden selbst, ob sie dabei von Ungeimpften einen 3G-Testnachweis verlangen oder darauf verzichten. In diesem Fall ist allerdings eine Anmeldung vorab nötig, um den Mindestabstand in der Kirche zu gewähren.
Für Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten: Zugang überall
Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und drei Monaten haben ohne Testnachweis Zugang zu allen Bereichen, in denen 2G (geimpft und genesen) oder 2G-Plus (plus aktuellem Test) gilt. Ungeimpfte Schüler zwischen 12 und 18 Jahren dürfen auch in den Weihnachtsferien ohne zusätzlichen Test in Gaststätten und Hotels. Auch die aktive "sportliche, musikalische oder schauspielerische Eigenaktivität" bleibt ihnen ohne Test vorerst bis 12. Januar erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene: Behörden raten zu Weihnachten im kleinen Kreis
Für zweifach Geimpfte oder Genesene gibt es in Bayern auch über Weihnachten keine Kontaktbeschränkungen. Es gilt für private Innenräume nur die allgemeine Personenobergrenze von 50 Personen. Die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC rät allerdings allen aufgrund der Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante, sich an den Festtagen mit Personen aus möglichst wenigen anderen Haushalten zu treffen. Besondere Vorsicht wird über die Feiertage zudem bei Reisen sowie beim Zusammentreffen von Jung und Alt empfohlen.
Für Skifahrer und Freizeitsportler: Corona-Regeln in Bayern und im Ausland
Die Staatsregierung hat für Geimpfte und Genesene einige Lockerungen von der 2G-Plus-Testpflicht beschlossen: So ist auch über die Feiertage etwa gemeinsamer Sport unter freiem Himmel ohne Extra-Test möglich. Dies gilt auch für das Skifahren: In Bayern dürfen Gondeln und Lifte nun ohne Corona-Test nach der 2G-Regel genutzt werden.
Wer zum Skiurlaub ins benachbarte Ausland will, muss für die Einreise nach Österreich einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend bekannt gab, bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Auch Genesene brauchen den Angaben zufolge einen PCR-Test. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein negatives Ergebnis bestätigt worden sei. Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft.
In der Schweiz gelten nur eine Maskenpflicht sowie in Skihütten die 3G-Regel. Italien verlangt wegen der Omikron-Variante bereits zur Einreise einen negativen Schnelltest. Auf den Skipisten gilt meist 3G, in den Hütten 2G.
In Bayern brauchen doppelt Geimpfte sowie Genesene, die ins Schwimmbad, ins Fitnessstudio oder in die Sauna wollen, auch über die Feiertage einen negativen Schnelltest. Auch Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Museen sind nur mit 2G-Plus zugänglich.
Für alle: Corona-Einschränkungen an Silvester
In Hotels gilt über die Feiertage die 2G-Regel ohne extra Test, ebenso in der Gastronomie. Dort bleibt es allerdings bei der Sperrstunde ab 22 Uhr. Nur in der Silvesternacht wird diese Sperrstunde aufgehoben: Ins neue Jahr feiern im Restaurant ist also nach den allgemeinen Regeln für die Gastronomie möglich.
Allerdings gibt es in der Silvesternacht strikte Corona-Einschränkungen: Es gilt bayernweit ein Feuerwerksverbot und ein weitgehendes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Zudem sind "Menschenansammlungen" von mehr als zehn Personen in der Silvesternacht verboten.
Für Geimpfte nach dem Booster: Zugangsmöglichkeiten ohne Test
Wer dreimal gegen das Corona-Virus geimpft ist, bekommt ab sofort auch ohne einen zusätzlichen Corona-Test Zugang zu allen Bereichen, die in Bayern nach der 2G-Plus-Regel beschränkt sind – wie zu Konzerten, Theatern, Museen und Kinos, Bädern, Saunen und Fitnessstudios.
Ausgenommen von dieser Lockerung ist allerdings der Besuch in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen. Hier bleibt es - auch an Weihnachten - bei der Testpflicht für alle Besucher.
Genesene nach doppelter Impfung und andere Sonderfälle
Laut Bayerischem Gesundheitsministerium gilt übrigens nicht als im Sinne dieser Lockerungen geboostert, wer mit dem zur Grundimmunisierung nur einmal verabreichten Vakzin von Johnson & Johnson geimpft ist und eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff bekommen hat: Diese Zweitimpfung sei "noch nicht als Auffrischungsimpfung zu werten". Unklar ist dagegen bislang, ob Personen, die nach einer zweifachen Impfung infiziert wurden und genesen sind, ebenfalls von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit werden. Dies müssen laut Ministerium erst Experten bewerten.
Keine Zugangsbeschränkung im Sinne der weit reichenden 2G-Regel im Einzelhandel gibt es für Ungeimpfte übrigens für den Kauf eines Weihnachtsbaums.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde aktualisiert. In einer früheren Version war zu lesen, dass bei den Weihnachtsgottesdiensten im Würzburger Dom die 3G-Regel nicht gilt. Das war falsch. Am 9. Dezember gab das Bistum Würzburg bekannt, dass an Weihnachten im Dom die 3G-Regel gelte. Auch die Einreise-Regelungen für Österreich wurden mittlerweile verschärft. Das wurde im Artikel aktualisiert.
Ich bin einmal geimpft, dann infiziert und genesen und nach 6 Monaten wieder geimpft.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gilt diese zweite Impfung als Booster. Sind im Gesundheitsamt keine Experten?
Nach dem Jugendschutzgesetz sind Kinder auch von der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres definiert, aber woher soll der Dr. Markus Söder oder der Herr Hohlotschek das auch wissen, sind ja keine Juristen. Soll der Bub doch alleine daheim bleiben, wir halten uns an alle Regeln, die uns unsere Staatsregierung vorgibt. Danke liebe CSU, ihr seid so christlich und sozial, wir werden euch immer wieder wählen.
Es gilt 2G, wobei dies zwangsweise noch eine Auffrischungsimpfung mit beinhaltet.
Siehe Details auch https://www.tagesschau.de/ausland/europa/einreise-oesterreich-101.html
In dem Artikel ist mehr falsch als richtig.
Erst kommt der Ungeimpfte als Gast, dann wird vom eigenen Hausstand des UI gesprochen, also als Gastgeber.
Dann gibts doch keinen Unterschied.
Schaut euch die aktuelle Seite vom Ministerium an
Genauso äußert sich das Gesundheitsministerium in Niedersachsen auf seiner homepage. Auch in BW wird das so gehandhabt. Die bundeseinheitliche Zertifizierung des RKI mit 2/2 und die Anwendung in der App hätte dann in Bayern eine andere Bedeutung als in anderen Bundesländern. Wer dort als geboostert gilt, wäre es bei Einreise nach Bayern nicht mehr
(1) 1Der gemeinsame Aufenthalt... in privat genutzten Räumen... ist Personen, die nicht... geimpft oder genesen sind, nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt FÜNF Personen nicht überschritten wird.
2Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, (!!!) sowie Personen, die... geimpft oder genesen sind, bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. (!!!)
- Es darf sich also EIN Ungeimpfter mit (fast beliebig vielen) Geimpften treffen!
Abs. 1 - 2. zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands.
Allerdings fehlt hier in der Verordnung m.M.n. der Einschub "zwei UNGEIMPFTEN Angehörigen", denn Abs. 2 relativiert ja entsprechend!
Also ich lese das Gesetz genau so, wie der Redakteur es geschrieben hat und so ging es jetzt auch immer durch die Presse.
"Für Ungeimpfte: Strikte Kontaktbeschränkung auch unter dem Weihnachtsbaum
Kommt zum Familienfest auch nur ein ungeimpfter Gast, gilt für die gesamte private Zusammenkunft eine strikte Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind für das Treffen dann nur der Hausstand des Ungeimpften plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, unabhängig von deren Impfstatus. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und drei Monaten zählen aufgrund der bislang fehlenden Impfmöglichkeit dabei nicht mit."
Das ist NICHT RICHTIG!
Bitte dazu nochmal
2126-1-19-G
Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
vom 23. November 2021 - § 3 Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene
lesen und im Artikel entsprechend berichtigen!