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Würzburg
Weihnachtsgottesdienste im Würzburger Dom: Jetzt gilt doch die 3G-Regel
Wer Weihnachten im Dom mitfeiern möchte, muss einen negativen Test vorlegen, wenn er nicht geimpft oder genesen ist. Warum das Bistum den Zugang verschärft.
Das Bistum Würzburg verschärft den Zugang zum  Dom an Weihnachten und an Silvester: Für die Festtagsgottesdienste soll nun die 3G-Regel gelten.
Foto: ArchivDaniel Peter | Das Bistum Würzburg verschärft den Zugang zum  Dom an Weihnachten und an Silvester: Für die Festtagsgottesdienste soll nun die 3G-Regel gelten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 10.02.2024 22:09 Uhr

Das Bistum Würzburg hat die Regeln für den Besuch der großen Gottesdienste zu Weihnachten und Silvester im Kiliansdom verschärft: Christen, die die katholischen Messen dort mitfeiern möchten, müssen sich nun nicht nur anmelden. Sie müssen - entgegen einer Ankündigung vor einer Woche - auch einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. 

Der Pressedienst der Diözese teilte diese Änderung am Donnerstag mit. Als Grund für die Anwendung der 3G-Regel nennt Sprecher Bernhard Schweßinger die "anhaltend ernste pandemische Lage" sowie die zu erwartenden hohen Besucherzahlen. Ungeimpfte müssen am Eingang zum Gotteshaus also entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Für alle Besucherinnen und Besucher der Gottesdienste gilt zudem eine Maskenpflicht.

Die Anmeldung für die Gottesdienste an den Feiertagen ist online auf der Homepage des Doms (www.dom-wuerzburg.de) oder telefonisch in der Dom-Info unter (0931) 38662900 möglich. Alle, die sich bereits angemeldet haben, würden persönlich über diese Änderung informiert, so das Bistum am Donnerstag.

Jede Pfarrgemeinde entscheidet eigenständig

Unterdessen weist Bistumssprecher Schweßinger daraufhin, dass jede katholische Pfarrgemeinde in der Diözese eigenständig über ihre Regelungen zu Weihnachten entscheidet: Laut der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Gottesdienste in geschlossenen Räumen grundsätzlich "ohne Personenobergrenze abgehalten werden", wenn daran "ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen".

Alternativ kann die Teilnahme an Gottesdiensten auch allen - egal ob geimpft, getestet oder nicht - gestattet werden, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen eingehalten wird.  Je nach Größe der Kirche muss dann eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt werden. Die Maskenpflicht am Platz gilt dann laut staatlicher Vorgabe nicht, allerdings empfiehlt das Bistum "dringend", auf jedem Fall während der Gottesdienste eine Maske zu tragen, so Schweßinger.

 
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    Besser wäre freilich 2G oder sogar 2G Plus. Ich kenne einige Gläubige die nicht zur Messe gehen, weil die Hygienemassnahmen in der Kirche zu lasch sind.
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