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München
Corona-Regeln: Welche Feste sind jetzt erlaubt, welche nicht?
Nach den neuen Corona-Regeln bleiben neben Volksfesten auch "öffentliche Festivitäten" untersagt. Was heißt das für Kirchweihen, Feuerwehrfeste oder Vereinsfeiern?
'Öffentliche Festivitäten' bleiben wie Volksfeste  nach der neuen Corona-Verordnung in Bayern verboten. Was heißt das für ein Feuerwehrfest wie hier 2019 in Karsbach (Lkr. Main-Spessart)?
Foto: Helmut Hussong | "Öffentliche Festivitäten" bleiben wie Volksfeste  nach der neuen Corona-Verordnung in Bayern verboten. Was heißt das für ein Feuerwehrfest wie hier 2019 in Karsbach (Lkr. Main-Spessart)?
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:26 Uhr

Eigentlich, so hat es Ministerpräsident Markus Söder (CSU) versprochen, sollen die seit diesem Donnerstag geltenden neuen Corona-Regeln ja einfacher und verständlicher sein. Ein kurzer Satz im neuen Regel-Katalog sorgt allerdings postwendend für neue Verwirrung: "Volksfeste und öffentliche Festivitäten" bleiben untersagt, heißt es da in Paragraf 15 lapidar.

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