Trotz neuer bundesweiter Corona-Vorgaben, die ab Samstag, 1. Oktober in Kraft treten, soll sich an den Regeln in Bayern nur wenig ändern: Zwar hat die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Darin soll es aber "weder zu Verschärfungen noch zu Lockerungen kommen", wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) in München betonte.
Masken im ÖPNV: CSU setzt sich gegen Freie Wähler durch
So bleibt es in Bayern etwa bei der aktuellen Maskenpflicht im ÖPNV – in Bussen und Bahnen reicht auch weiterhin eine einfache medizinische Maske. Damit hat sich in diesem Punkt offenbar CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek gegen die Freien Wähler durchgesetzt, die die Maskenpflicht im ÖPNV abschaffen wollten. In Bayerns Schulen werden Masken zudem weiterhin nur empfohlen.
Von weiteren Länderkompetenzen, vor allem einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Kinos oder Theatern, will Bayern dagegen keinen Gebrauch machen: "Aktuell fordert die Lage nur die Maßnahmen, die wir nun fortschreiben", erklärte Herrmann. Es gebe auch "keine weiteren Planungen" für verschärfte Maskenpflichten – etwa festgeschriebene Grenzwerte bei den Corona-Neuinfektionen oder Krankenhaus-Einweisungen.
Herrmann: Corona-Zahlen steigen, aber "sehr weit von Höchstständen entfernt"
Gesundheitsminister Holetschek hatte dieser Redaktion kürzlich erklärt, Bayern werde im Fall einer schweren Corona-Welle in diesem Winter "aus der Lage heraus entscheiden, ob das Gesundheitssystem gefährdet ist". Auch dann könnte eine erweiterte Maskenpflicht jedoch zuerst an Orten greifen, "wo man hingehen muss" – etwa in Behörden.
Trotz aktuell wieder deutlich zunehmender Corona-Fallzahlen überall in Bayern "sehen wir aber noch keine Wiesn-Welle, nur einen moderaten Anstieg", beruhigte Staatskanzleichef Herrmann. Dies gelte auch für die Zahl der bayerischen Corona-Intensivpatienten: "Das ist alles sehr weit weg von den Höchstständen, die wir schon hatten." Die neue bayerische Corona-Verordnung soll zunächst bis 28. Oktober gelten.
Ab 1. Oktober gelten auch in Bayern bundesweite "Basis-Schutzmaßnahmen"
Über die bayerischen Corona-Regeln hinaus, greifen ab 1. Oktober auch in Bayern die bundesweit geltenden "Basis-Schutzmaßnahmen" gegen Corona: Dazu gehören vor allem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, jedoch nicht mehr in Flugzeugen, eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und "Praxen aller Heilberufe", sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste. Ausgenommen sind hier nur behandelte oder gepflegte Personen.