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München
Corona-Regeln: Ein Bier am Tresen bleibt in Bayern weiter verboten
Bars und Kneipen dürfen öffnen, aber nur am Tisch bedienen. In der Außengastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht für Kellner. Was die Söder-Regierung beschlossen hat.
Nach einem Gerichtsurteil dürfen Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen. Ein Bier an Theke oder Tresen bleibt nach den nun neu gefassten Corona-Regeln aber weiter verboten.
Foto: Christoph Soeder, dpa | Nach einem Gerichtsurteil dürfen Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen. Ein Bier an Theke oder Tresen bleibt nach den nun neu gefassten Corona-Regeln aber weiter verboten.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Bars und Kneipen dürfen in Bayern ab sofort unter den gleichen Corona-Einschränkungen betrieben werden, wie Speisegaststätten. Das beschloss die Söder-Regierung in der letzten Kabinettsitzung vor der Sommerpause. So muss die Bedienung am Tisch erfolgen, außer am Platz herrscht Maskenpflicht. Ein Bier am Tresen ist hingegen weiterhin nicht erlaubt. Hat eine Kneipe keine Tische, kann deshalb weiter nicht geöffnet werden, erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Eine Wirtin aus Unterfranken hatte vor Gericht recht bekommen

Mit dieser Neuregelung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom letzten Freitag, in dem der Klage einer Wirtin aus Unterfranken gegen die Schließung der Kneipen stattgegeben wurde.

Söder hatte noch letzten Freitag weitergehende Einschränkungen für Kneipen erwogen – etwa eine frühere Sperrstunde oder ein Alkoholverbot – und dies mit einer hohen Ansteckungsgefahr begründet. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte dagegen stets eine möglichst uneingeschränkte Öffnung gefordert. "Wir haben uns nun entschieden, keine weiteren Einschränkungen hinzuzufügen", freute sich Aiwanger. Dies sei eine Entscheidung "im Sinne der Kunden". 

Doch keine Lockerung der Maskenpflicht in der Außengastronomie

Doch keine Lockerung gibt es dagegen bei der Maskenpflicht für Bedienungen in der Außengastronomie: Diese ist nun ausdrücklich in der bayerischen Corona-Verordnung vorgeschrieben und nicht mehr allein im sogenannten Rahmen-Hygienekonzept. Hier hatte ein Wirt aus Randersacker (Lkr. Würzburg) geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage kürzlich nicht zugelassen, weil sie nicht Teil der eigentlichen Corona-Verordnung und deshalb nicht unmittelbar verpflichtend sei. Dies hatte etwa der Hotel- und Gaststättenverband als Signal gewertet, dass in der Außengastronomie unter bestimmten Umständen auf die Maske verzichtet werden kann.

Dieser Interpretation hat die Staatsregierung nun einen Riegel vorgeschoben: "Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch im Freien, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt", heißt es im Kabinettsbeschluss. Eine ähnliche Klarstellung gibt es auch für die Maskenpflicht bei Kulturveranstaltungen oder in Museen.

Alten- und Pflegeheime: Bald neue Testpflicht für ungeimpfte Besucher

Wieder eingeführt wird zudem ab dem 16. August eine inzidenzunabhängige Testpflicht für nicht vollständig geimpfte oder genesene Besucher in Alten- und Pflegeheimen und in Behinderten-Einrichtungen. Für ungeimpftes Personal wird eine Testpflicht zwei Mal pro Woche vorgeschrieben. Als Begründung nennt die Staatsregierung die Gefahr aus dem Urlaub eingeschleppter Infektionen.

Aus demselben Grund soll nach den Sommerferien für alle Schüler wieder eine mindestens dreiwöchige Maskenpflicht im Klassenzimmer gelten. In den Schulen waren die Maskenregeln erst Ende Juni gelockert worden.

Söder: Spätestens Mitte August überall in Bayern Impfangebot für Schüler ab zwölf Jahren

Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren sollen zudem spätestens ab Mitte August auch ohne eine bundesweite Impfempfehlung in allen bayerischen Impfzentren geimpft werden können. Mobile Impfteams sollen zudem ab Schulbeginn im September auch in den Schulen impfen.

Die Impfung der Schüler bleibe "natürlich freiwillig", beteuerte Ministerpräsident Söder: "Aber wir müssen jede Chance nutzen, eine Ansteckung und Quarantäne in den Schulen zu verhindern." Deshalb gelte es, die Impfquote bei den Unter-18-Jährigen deutlich voranzubringen, forderte er. Aktuell sind in Bayern in dieser Altersgruppe gut 18 Prozent mindestens einmal geimpft.

 
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Kommentare
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  • radfahrer
    zum Artikelwortlaut:

    .."Ein Bier an der Theke oder Tresen bleibt weiterhin verboten"

    Erfreulich, dass den "Coronaviren" der Unterschied zwischen -Stehen- und -Sitzen- bekannt ist.
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  • radfahrer
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  • Steler06501902
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  • radfahrer
    gilt analog z.B. in Supermärkten:

    die Kassiererin sitzt maskenfrei hinter der Scheibe - der Kunde mit Maske vor der Scheibe.

    Nur: Wo ist es wirklich virenfrei?
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Eine gesetzliche Impfpflicht ist längst überfällig! Die Impfgegner und Coronaleugner mit ihren fadenscheinigen Gründen der Menschenrechtsverletzungen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und sollten bei der Frage nach einem Intensivbett ganz hinten angestellt werden!
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  • radfahrer
    -28041953-

    und wo sollen ihrer Meinung nach Menschen, bei denen eine Impfung nicht möglich ist, bzw. Menschen mit möglichen Impfschäden "angestellt" werden?

    -Hinten- oder -vorne-?
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Ich dachte immer, zumindest bis ich ihren Kommentar gelesen habe, es gäbe keine dummen Fragen, doch Sie haben mich eines besseren belehrt! 🤔
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  • radfahrer
    -28041953-

    Sie kommentieren ..."Es gäbe keine dummen Fragen"...

    Weshalb stellen Sie keine "dummen" Gegenfragen, oder können Sie nicht faktbezogen
    Gegenfragen?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Stimmt! Auch für kommentarfreudige "radfahrer" sollte es unbedingt eine Impfpflicht geben!
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  • Steler06501902
    Leider gibt es keinen Impfstoff der als Nebenwirkung eine Schreibblockade auslöst traurig
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  • radfahrer
    -gardner-

    Auffallend ist, dass ihnen zur Thematik, egal welches, nur Kurzkommentare einfallen.

    Woran`s nur liegt?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ich komme anders als Sie gleich auf den Punkt und gebe nicht wie Sie wieder, was aus irgendwelchen Quellen der Quertreiberbewegung stammt. So einfach ist das! Können Sie verstehen?
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  • radfahrer
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  • radfahrer
    -gardner-

    Auf welchen Punkt kommen Sie mit ihrer willkürlichen freien Meinungsbildug ohne wissenschaftlichen Quellennachweis?

    Oder wollen Sie ihre Mitmenschen möglicherweise manipulieren?
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  • Steler06501902
    Quellen? Wissenschaft? Seit wann kennen Sie diese Worte grinsen
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  • radfahrer
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  • radfahrer
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  • radfahrer
    zu "doch keine Lockerung der Maskenpflicht in der Außengastronomie"

    hoffentlich kein Zusammenhang mit der "Maskenaffäre" und deren Geschäftsvorteile
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  • radfahrer
    zu: .....Keine Lockerung der Maskenpflicht......"....

    Wo steht eigentlich geschrieben, dass Gesunde, bzw. Symptomlose eine Maske tragen
    müssen/sollen?
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