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Randersacker
Nach Klage von Wirt aus Randersacker: Bedienungen müssen im Freien keine Maske tragen
Stefan Morhard hat zwar sein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof verloren, gleichwohl einen Erfolg für die Gastronomie erzielt. Warum das kein Widerspruch ist.
Eine Verpflichtung für Bedienungen, im Freien Maske zu tragen, besteht nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht.
Foto: SymbolFabian Gebert | Eine Verpflichtung für Bedienungen, im Freien Maske zu tragen, besteht nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Kellnerinnen und Kellner in Bayern, die im Freien bedienen, müssen bei der Arbeit keine Maske tragen. Diesen Schluss zieht der Hotel- und Gaststättenverband aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. "Das ist ein Erfolg", sagt Michael Schwägerl, der Geschäftsführer des Hotel- und  Gaststättenverbands in Unterfranken.

Erreicht hat ihn Stefan Morhard aus Randersacker (Lkr. Würzburg). Wie berichtet, hatte der Inhaber  des "Gasthof Bären", vertreten durch Anwalt Christian Sitter aus Lohr (Lkr. Main-Spessart), Ende Juni beim höchsten bayerischen Verwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung einzelner Paragrafen der Bayerischen Corona-Schutzverordnung eingereicht. Diesen Antrag wiesen die Richter zurück, gleichzeitig sorgten sie für rechtliche Klarstellungen, die Anwalt Sitter als "mindestens halben Sieg" wertet.

Die Klage gegen die Regelung, dass Bedienungen auch im Biergarten oder auf der Terrasse Maske tragen müssen, sei unzulässig, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Die Auflagen, die Morhard beanstandet, seien nicht in der Schutzverordnung selbst festgeschrieben, sondern in einem "Rahmenkonzept", das nicht unmittelbar verpflichtend sei - also eher empfehlenden Charakter habe. Deshalb seien Verstöße dagegen auch nicht bußgeldbewehrt.

Morhard: "Bußgeld von 5000 Euro stand im Raum"

Eine Feststellung, die die Gastronomie in ganz Bayern aufatmen lasse, sagt Michael Schwägerl. Bislang sei man davon ausgegangen, dass Wirte, die in ihrem Hygienekonzept für ihr Personal nicht ausdrücklich auch eine Maskenpflicht im Freien festlegen, bei Kontrollen durch die kommunalen Ordnungsämter mächtig Ärger riskieren. "Da stand ein Bußgeld von 5000 Euro im Raum", sagt Kläger Morhard.

Während im "Bären"-Garten die Bedienungen ab sofort keine Maske mehr tragen, möchte der Gaststättenverband das weitere Vorgehen der Branche jetzt erst einmal mit der bayerischen Staatsregierung besprechen und dann eine Empfehlung für die Mitgliedsbetriebe abgeben. In einem reinen Biergarten auf die Maske zu verzichten, sollte laut Schwägerl kein Problem darstellen. Schwierig könne es aber werden, wenn sich die Arbeit zwischen Innen- und Außenbereich nicht klar trennen lasse, oder auch dann, wenn eine Bedienung auf dem Weg zur Getränke- und Essensausgabe Personen im Innenbereich zu nahe kommen könnte. 

Die Registrierung per Postadresse bleibt

Wirt Stefan Morhard war gegen weitere Infektionsschutz-Regelungen vorgegangen. Die Maskenpflicht für Tagungsteilnehmer ist laut Verwaltungsgerichtshof ebenfalls nur eine Empfehlung, die beim Einhalten von Abstandsregeln verzichtbar ist. Die Richter bestätigten jedoch eindeutig die Verpflichtung, Gaststättenbesucher zur Kontaktverfolgung nicht nur über die Handynummer oder eine E-Mail-Adresse, sondern auch per Postadresse zu registrieren. Gleiches gilt für die Testpflicht für Tagungs- und Übernachtungsgäste unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, sofern diese nicht vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind.   

 
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  • rasputin32
    Wenn der Wirt des Bären sich an die Arbeitsschutzverordnung der Berufsgenossenschaften hält, müsste seine Bedienung nach 75 Minuten die Maske 30 Minuten abnehmen.
    Die Gäste bekämen dann halt nichts.
    Oder er schickt die Bedienung zum Spülen und die Spülkraft zum Bedienen.
    so sind halt unsere Gesetze, wobei die von der BG bußgeldbehafteten Vorschriften von unserer Politik beiseite geschoben werden
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  • juergenmagic@t-online.de
    Sehr gute Entscheidung. Ich habe es nie verstanden, dass in der Außengastro für die Bedienungen Maske obligatorisch war, während beim Gedränge an manchen Orten der Würzburger Innenstadt jeder ohne rumlaufen konnte. Eh Quatsch, dass FFP2 noch Pflicht ist, eine medizinische reicht allemal. Auf manche Kommentatoren können die Gaststätten sicher liebend gerne verzichten, dafür sollen lieber die anderen ein Schöppchen mehr trinken zwinkern Alte Mainbrücke lässt grüßen
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  • HWKraft
    Warum überhaupt noch FFP2? Sind wir nicht die einzige Nation weltweit, die FFP2 Masken trägt?
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  • r.kerber@web.de
    @HWKraft: Weil wir in Bayern vom härtesten aller Coronabekämpfer weltwei regiert werden. Unsere bayerischen Oberstreber meinen halt, dass sie auf den letzen Metern noch alle anderen Bundesländer bei der Coronabekämpfung hinter sich lassen können um als Primus dastehen zu könne. Bisher war das ja, trotz immerzu schärferen Maßnahmen, nicht von all zu großem Erfolg gekrönt.
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  • weilnhammerp
    Sehr gut!
    Ich freue mich für jeden Angestellten der Gastronomie, der im SOMMER, im FREIEN, beim hin und her Hetzen keine Maske mehr tragen MUSS, wenn er es nicht WILL!
    Man könnte meinen, man hätte es nicht mit erwachsenen Menschen zu tun, die selbst entscheiden können ob sie es noch wollen oder nicht!
    Und auf Gäste wie den „netten“ Herrn oder Frau Silvaner (Siehe Kommentare) verzichtet man dann sicher gerne!

    Und von wegen Ischgl - wir reden hier von AUSSENGASTRONOMIE! Im Freien! Klar soweit?!
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  • poetry2000@web.de
    Trotzdem. Es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite eine strenge FFP2-Maskenpflicht haben (z.B. im Freibad an der Kasse, auch frische Luft) und dann im Biergarten keinerlei Schutzmaßnahmen mehr gelten. Da könnte man wirklich mal sämtliche Maßnahmen auf den Prüfstand stellen.
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  • radfahrer
    -Kating19392710-
    zu ihrem letzten Kommentarsatz
    ...."Da könnte man wirkliche sämtliche Maßnahmen auf den Prüfstand stellen"

    Wie recht Sie haben

    Begründung:
    Allein die medienwirksame Berichterstattung zur Maskenaffäre zeigte worum es ging.
    Das GESCHÄFT stand im Vordergrund.
    Bayern favorisierte dieses Geschäft zum möglichen "Heimvorteil"gegenüber anderen Bundesländern nochmals mit der FFP2-Maskenpflicht in der Diskrepanz zum Tragen von FFP2-Masken zu einfachen Masken

    Die Fußballmeisterschaft zeigte mit ihrer "Zweiklassengesellschaft" zu Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zuschauer mit/ohne Begrenzung, als auch Zulassung mit/ohne Masken den tatsächlichen "Corona-Ernst" auf.

    Ob nun diese unterschiedliche Handhabung in der Gleichbehandlung zum Grundgesetz
    rechtmäßig waren, bzw. auf den -Prüfstand- gehören, kann nun jeder für sich entscheiden.
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  • rasputin32
    Da sollten auch mal andere Kuriositäten aufgegriffen werden. z. B:
    Eine Reisegruppe, alle geimpft, sitzt artig Reihe an Reihe mit Maske stundenlang im Bus.
    Zur Pause steigen sie artig mit Maske aus und gehen in ein Lokal.
    Dort können sie sich ohne Maske gegenübersetzen und unterhalten.
    Nach dem "Grenzübertritt" Hessen sagt der Busfahrer, wer will kann jetzt eine medizinische Maske aufsetzen.
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  • MiGeb275
    Mancher Gastronom wird froh sein, solche erbsenzählenden Gäste nicht mehr bewirten zu müssen.
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  • k.a.braun@web.de
    Nun gut, dann weiß ich zumindest, wo ich ab jetzt NICHT mehr einkehren werde! Die Maskenpflicht für die Mitarbeiter in der Gastronomie schützte diese ja auch davor, sich bei ihren - am Tisch natürlich maskenlosen - Gästen anzustecken und das Virus weiterzugeben. Wer auf diesen Schutz verzichtet, hat mich als Kunden verloren!
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  • poetry2000@web.de
    Ich kann es auch nicht nachvollziehen. Es muss ja keine FFP2 Maske sein aber ich trage sobald jemand auf der Arbeit in meine Nähe kommt eine Maske, auch im Freien. Und aus der Vergangenheit wissen wir ja, dass grad auch Bedienungen sehr schnell unbemerkt viele Gäste anstecken können (Ischgl).
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  • radfahrer
    -Kating1939270-
    zu:
    "dass auch grad Bedienungen sehr schnell unbemerkt anstecken können"...

    Das kann bei allen Dienstleistungsberufen und überall dort passieren wo Menschen zusammenkommen.
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  • Cappuccino23
    Jeder darf doch eine Maske tragen? Ich denke die meisten Bedienungen sind froh, wenn sie keine Maske mehr tragen müssen.
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  • Walger14591609
    Der Bär in Randersacker läuft seit Menschengedenken und zu Recht hervorragend. Da machen Sie als Nichtmehrkunde wirtschaftlich keinerlei Unterschied und zugleich hebt Ihr Fernbleiben ungemein die Stimmung bei allen übrigen. Danke dafür!

    Wie der Service mit Tablett in den Händen das allerdings schaffen soll, beim Betreten des Gebäudes die Maske regelkonform jeweils wieder auf- und erst beim Raustreten in den wunderschönen Innenhof wieder abzusetzen, ist mir schon schleierhaft.
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  • Doedi.wue
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • r.kerber@web.de
    Vielen Dank für diese Entscheidnung. Es wird wieder schöner in der Welt, wenn man Gesichter sehen kann. Deine Boykott des Bären ist für diese Wirtschaft nicht relevant.
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  • radfahrer
    -SILVANER-

    Ob Sie dieses Lokal betreten oder nicht, begündet im Grundgesetz:
    Artikel -2- (Persönliche Freiheitsrechte), Artikel-11- (Freizügigkeit) in Verbindung mit Artikel -19- (Einschränkung von Grundrechten - Rechtsweg)
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  • mmd
    Im Bären wird man jetzt sicher vor Angst schlottern wenn man über den wegbrechenden Umsatz durch sie nachdenkt. Ganz sicher.
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