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Miltenberg
Gericht entscheidet nach Eilantrag aus Unterfranken: Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen
Länger als fast alle anderen mussten Betreiber von Schankwirtschaften auf eine Öffnungsperspektive warten. Dank der "Malibu"-Wirtin in Miltenberg bewegt sich jetzt was.
Seit März 2020 sind Bars in Bayern geschlossen. Jetzt dürfen sie wieder öffnen.
Foto: SymbolChristophe Gateau, dpa | Seit März 2020 sind Bars in Bayern geschlossen. Jetzt dürfen sie wieder öffnen.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:46 Uhr

Bars, Bistros und Kneipen in Bayern dürfen ab sofort wieder ihre Innenräume öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Regelungen zur Schließung sogenannter Schankwirtschaften am Freitag außer Vollzug gesetzt. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. 

Ina Poghosyan steht die Freude ins Gesicht geschrieben. "Es war ein harter Kampf, aber ich bin glücklich, dass wir das geschafft haben", sagt die Inhaberin des Bistros "Malibu" in Miltenberg.  Gemeinsam mit ihrem Anwalt Andreas Krellmann (Aschaffenburg) hatte sie einen Normenkontrollantrag, verbunden mit einem Eilantrag, beim obersten bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht - mit dem Ziel, dass  Bars und Kneipen unter den gleichen Bedingungen öffnen dürfen wie Speiselokale.

Die Richter folgten der Argumentation der Wirtin, die ihre Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Zwar sei es wegen der "erheblichen Unterschiede im typischen Betriebsablauf" anfangs richtig gewesen, das Öffnen von Speiselokalen früher zu erlauben als das von Schankwirtschaften, sagt der VGH. Mittlerweile aber habe sich das Geschehen, "insbesondere der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein", in zahlreichen Restaurants an den Alltag in Kneipen "so sehr" angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht mehr gerechtfertigt werden könne.

Um die Infektionsgefahren in den Innenräumen der Gastronomie zu bekämpfen, kämen, so sagen die Richter, "mildere Mittel" als die ausnahmslose Schließung in Betracht, "wie etwa Hygienekonzepte, ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen". Zudem wiege der Eingriff in die Berufsfreiheit "sehr schwer", da die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon "sehr lange" andauere.

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Beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigte man sich am Freitagnachmittag sehr überrascht von der Entscheidung, die die Wirtin aus Miltenberg erstritten hatte. Gleichzeitig war auch hier die Freude groß. "Das ist ein Signal, auf das wir lange gewartet haben", sagte Michael Schwägerl, der Bezirksgeschäftsführer für Unterfranken, in einer ersten Stellungnahme. Bars und Kneipen seien seit Beginn der Pandemie vor knapp anderthalb Jahren - mit Ausnahme weniger Wochen im Herbst 2020 - zumindest im Innenbereich dicht.

Gastronomie hofft auf weitere Erleichterungen 

Er hoffe, so Schwägerl, dass die Gerichtsentscheidung von der Staatsregierung in München als Appell verstanden werde, nächste Woche bei der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause weitere Erleichterungen für die Gastronomie zu beschließen. Auf eine Öffnungsperspektive warteten beispielsweise auch Club- und Diskothekenbetreiber.

Derweil betont Ina Poghosyan, sie sei auch für ihre Kolleginnen und Kollegen vor Gericht gezogen. Immerhin hätten in Bayern 8000 Bars und Bistros unter den rigiden Regelungen gelitten. Am Freitagabend stand im "Malibu" mit seinen 40 Plätzen aber erst einmal Feiern an.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Interessant, wieviele sog. "Reichsbedenkenträger" es gibt, die schon wieder das Unheil propagieren und mehr Angst als Vaterlandsliebe gaben. Dabei ist die Entscheidung völlig richtig. Wenn ich den Innenbereich von Restaurants öffnen, dann haben diese Lokalitäten auch das Recht. Das deutet ja nicht, dass durch diese Entscheidung Sodom und Gomorrha entsteht, sondern es ist genauso ein Hygienekonzept notwendig mit allen Punkten. Vielleicht eines: Wir sind in gut einer Woche wieder zu 100% alle im Büro wie bei vielen Betrieben auch. Da kommen mehr Treffen zusammen als in einer Kneipe. Man muss eben lernen, mit dem Virus zu leben, ob man will oder nicht. Außerdem kann man nicht ewig alles zu lassen. Vor der BT-Wahl kommen eh noch Lockerungen aus Muffe vor den Wählern.
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  • lanalando
    Keine Disziplin,voll der Egotismus und Verantwortunglos gegenüber Mitmenschen macht sich breit mit chaotischen Folgen .
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  • clubfan2@gmx.de
    dann können ja MickyMaus und DonaldDuck
    bald wieder auf die Pirsch gehen...
    aber lustig find ich das nicht...
    die EM zeigt ja jetzt auch ihre Nachwirkungen...
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  • hardy
    Wo sind denn die Nachwirkungen der EM zu sehen? Bitte um konkrete Daten und Fakten!?
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  • bertgs
    Aber dann nicht wieder Jammern, wenn in ein paar Monaten oder Wochen wieder alles runtergefahren und geschlossen wird. Ist ja absehbar, kleiner Blick über die Staatsgrenze zu unseren Nachbarn würde reichen.
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  • Laeufer61
    Die steigenden Zahlen...

    ...in den Nachbarländern (Spanien, Holland, Frankreich - wo auch erst alles geöffnet wurde und jetzt peu à peu wieder zurückgenommen wird) sind also kein Grund zum Nachdenken?

    Scheinbar muß wieder mal alles selbst ausprobiert werden...
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  • Doedi.wue
    Ein“Hoch“auf die deutsche Rechtsprechung.Juristen scheinen auf Grund der Tatsache wenig Geist aufgeben zu müssen keine Angst vor Covid 19 zu haben.
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  • chrihand
    Alfisti und attheendoftheday:

    lest einfach mal die epidemiologischen Jahresberichte des RKI durch, legt die Klinikauslastung (incl. Intensivstationen samt Beatmung) parallel dazu.
    Und dann erklärt mir bitte nochmal, was jetzt an CoVid19 so schlimm sein soll.
    Ganz besonders, wenn man die Anzahl der schwer erkrankten betrachtet...
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  • Alfisti
    Qchrihand:

    Sie wollen oder können es einfach nicht begreifen.

    In Ordnung, ist halt so.

    ABER: Ich habe Ihen nicht angeboten mich zu dutzen!
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  • tommy33
    Und Wielands wollen SIE das Spiel noch mitmachen? Ewig? Irgendwann muss jetzt mal Schluss sein mit diesem Hype!!
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  • olbe
    Kannste dir nicht ausdenken, wie wir sehenden Auges wieder lachend in die Kreissäge rennen. Aber ok, lieber temporär öffnen ohne konkretes Konzept, wie das nachhaltig funktionieren kann. Warum nicht nur für geimpfte? Oder hab ich da ggf. verpasst, ob das in den erwähnten Auflagen steckt?
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das Gericht hat keine konkreten Auflagen festgelegt. Das ist Aufgabe von Exekutive und Legislative. Es hat nur entschieden, daß eine generelle Schließung nicht mehr rechtmäßig ist, u.A. weil ja eine Öffnung mit Auflagen möglich ist.
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  • olbe
    Richtig, ein Glüch haben wir die Gewaltenteilung. Naja dann schauen wir ma, wie sich das auswirkt. Ich fühl mich grad ein bisschen in der Zeit zurückversetzt in den Sommer letzten Jahres, als eine zweite Welle als unvorstellbar angesehen und die Zeit bis zum prognostizierten Eintreten sehenden Auges vergeudet wurde. Was wäre es für eine solidarische Welt in der wir leben, wenn wir alle unseren Egoismus mal bei Seite stellen und gemeinsam an einem Strang ziehen. Allein die Vorstellungskraft dafür fehlt mir.
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  • Alfisti
    Nicht aufregen. In spätestens drei Monaten ist wieder alles dicht. Danke an die Egoisten.
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  • lanalando
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • attheendoftheday
    Jetzt heißt es alle auf oder zu. Vielleicht schauen Entscheider auf die Anzahl der schwer erkrankten.
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  • olbe
    Wie wärs mit der Impfung als Voraussetzung?
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  • mmd
    Ich dachte ja ehrlich gesagt dass man genau dafür eine Impfung hat dass irgendwann alles lockerer wird. Jetzt sind angeblich Millionen geimpft und so richtig viel gebracht im Sinne von Unternehmungen hat es bislang nicht.
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  • Oreus
    Wer sich mal die aktuellen Statistiken des RKI ansieht, wird erkennen, dass das mit Abstand höchste Ausbruchs Geschehen derzeit in der Altersgruppe 15 bis 34 Jahre stattfindet.
    So wirklich viele sind da nämlich noch gar nicht geimpft!
    Ich bin wirklich auf den Herbst gespannt, was uns da wohl erwartet...
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