Um die Handlungsfähigkeit des Staates im medizinischen Notstand sicherzustellen, verschafft sich der Freistaat Bayern die Rechtsgrundlage für tief greifende Maßnahmen: Bereits nächsten Mittwoch soll der Landtag ein bayerisches Infektionsschutzgesetz verabschieden, das vor allem die Verfügbarkeit von notwendigem medizinischem Material und Geräten, aber auch von ausreichend Personal zur Bewältigung der Notlage sicherstellen soll.
- Lesen Sie auch: Söder droht mit Ausgangssperre für ganz Bayern
Der Staat soll im Gesundheitsnotstand handlungsfähig bleiben
Voraussetzung dafür ist laut Gesetz die Ausrufung eines "Gesundheitsnotstands" durch die Staatsregierung. Dieser ist gegeben, wenn eine übertragbare Krankheit "in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt, dass die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet erscheint."
- Hier immer aktuell: Die Corona-Lage in Unterfranken
In diesem Ernstfall kann der Freistaat "bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen". Ebenso kann für bestimmte Produkte wie etwa Schutzmasken ein Verkaufsverbot an Dritte erlassen werden. Diese gesicherten Waren kann der Staat dann zum vor der Krise üblichen Preis kaufen. Damit soll das Material einerseits dahin gelangen, wo es wirklich gebraucht wird, aber auch Preistreiberei verhindert werden. Ein privater Bestand benötigter Waren muss unter Androhung hoher Strafen gemeldet werden.
Zwangsproduktion und Mobilisierung "jeder geeigneten Person"
Zudem kann der Staat bei "Betrieben, die zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitätren Materials in der Lage sind" die Produktion solcher Waren anordnen. Schon jetzt gibt es laut Staatsregierung Mittelständler in der Textilwirtschaft die freiwillig mit der Produktion von Schutzmasken beginnen.
Zur Sicherstellung des für die medizinische und pflegerische Versorgung notwendigen Personals kann der Freistaat zudem bei Hilfsorganisationen und Ärzteverbänden Kontaktdaten geeigneter Personen anfordern. Zudem kann der Staat "von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen", soweit dies zur Bewältigung der Krise nötig ist.
Auf Drängen der Opposition behält das Parlament die letzte Kontrolle über die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen. Zudem soll das Gesetz automatisch Ende des Jahres auslaufen, wenn es im Landtag nicht bestätigt wird. In einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärten aber alle im Landtag vertretenen Parteien ihre grundsätzliche Unterstützung für die neuen Regeln.