Der in Emskirchen bei Neustadt an der Aisch (Mittelfranken) wohnende YouTuber "Drachenlord" darf nicht mehr neue Videos veröffentlichen. Das hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt entschieden.
Rainer Winkler erreichte bisher mit seinem YouTube-Account "Drache_Offiziell" in seinen Livestreams regelmäßig mehr als 500 Zuschauer. Dieser Umstand ist laut BLM lizenzpflichtig. Diese Lizenz besitzt Winkler aber nicht.
Winkler hat bislang einen Internet-Kanal über sein Leben betrieben, mit nach eigenen Angaben 76.000 Abonnenten. Für seine Videos mit seinen teils kruden Ansichten erntete der junge Mann nicht nur viele Bewunderer. Immer mehr Menschen finden es angebracht, ihn als Objekt ihrer Ablehnung, ja regelrechten Hasses zu sehen. Seine Gegner bezeichnen sich selbst auch als „Hater“ (Hasser).
- Psychologin zu „Drachenlord“: Online ist so real wie Offline
Winkler hatte zeitweise so stark polarisiert, dass vergangenes Jahr sich sogar ein Menschenmob vor seinem Haus einfand. Die Polizei riegelte das kleine Örtchen Altschauerberg, einen Ortsteil von Emskirchen, komplett ab – zeitweise waren dort mehr Polizisten als Einwohner.
Streams auch auf Plattform YouNow verboten
Nicht nur YouTube ist von dem Streamingverbot betroffen. Zwar versuchte der "Drachenlord", seine Livestreams auf YouNow zu verlagern. Aber auch hier greift die BLM ein: „Sie (die BLM, Anm. d. Verf.) untersagt dem Anbieter Rainer Winkler mit sofortiger Wirkung, dieses oder ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Angebot online als Livestream zu verbreiten.“ Damit kann der Drachenlord keine Streams mehr verbreiten. Seine Liveaktivitäten werden somit solange beendet sein, bis er eine entsprechende Lizenz vorlegen kann.
- Lesen Sie auch: Erneut Hass-Demo vor dem Haus des Drachenlords (Archiv)
Die BLM betont, dass Winkler gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch mit einem Rechtsbeistand erheben kann. Sollte Rainer Winkler in dieser Zeit trotzdem einen Stream anbieten, wird die BLM "auf Zwangsmittel zurückgreifen".