Bayern hält an der bestehenden Maskenpflicht bis mindestens 2. April fest. Das hat das Kabinett in einer Sitzung am Dienstag beschlossen. Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsregelung, wie sie die Ampel-Koalition in ihrem neuen Gesetz vorsieht. Hintergrund sind die wieder deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen auch im Freistaat.
Grundschüler brauchen am Sitzplatz keine Maske mehr
Eine Erleichterung gibt es allerdings für Schülerinnen und Schüler: Ab dem 21. März entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz in den Grund- und Förderschulen, ab dem 28. März dann auch für die 5. und 6. Klassen. Durch die hier stattfindenden PCR-Tests habe man das Infektionsgeschehen gut im Griff, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) bei einer Pressekonferenz. Dagegen hätten die Faschingsferien die Inzidenzen zuletzt deutlich erhöht. Nach den Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) liegt sie bei den 16- bis 19-Jährigen im Freistaat aktuell bei über 4000 – und damit doppelt so hoch wie im Landesschnitt.
Zunächst keine Änderungen gibt es in Bayern beim Zugang zu Kultur, Gastronomie, Hochschulen oder Diskotheken. Hier bleiben die aktuellen 3G-Regelungen oder 2G-plus für Diskotheken bis 2. April in Kraft. Dies gilt auch für die verpflichtenden Corona-Tests in Schulen und Kitas sowie für den Zugang zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Besucherinnen und Besucher müssen also weiterhin tagesaktuelle Tests vorweisen.
Andere bundesweite Lockerungen vollzieht der Freistaat schon ab dem 19. März: Abgeschafft sind dann alle Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsobergrenzen sowie bestehende Tanz- und Musikverbote. Volksfeste und Jahrmärkte dürfen wieder ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden. Lediglich Festzelte werden laut Herrmann bis 2. April noch wie die Gastronomie nach der 3G-Regel behandelt. Feiern und Alkoholausschank auf öffentlichen Plätzen können nicht mehr wegen der Pandemie verboten werden. Und: In Kitas wird die Verpflichtung zur Bildung fester Gruppen aufgehoben.
Und was passiert nach dem 2. April? Da will sich die Staatsregierung noch nicht genau festlegen. Theoretisch könnte dann laut Bundesvorgabe wieder die Hotspot-Regelung für einzelnen Landkreise greifen – mit Maskenpflicht, Abstandsgebot, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepten.
Doch Staatskanzleichef Herrmann hält sie für "nicht praktikabel" - erstens wegen der praktischen Umsetzung, weil der Landtag sie eigens für jeden Landkreis beschließen müsste. Und zweitens wegen der inhaltlichen Kriterien, wie sie der Bund vorgibt. Etwa einer "höheren Pathogenität" möglicher neuer Virusvarianten. Deutliche Kritik übt Hermann an den Lockerungen durch die Bundesregierung: "Der Instrumentenkasten wird abgeschlossen und der Schlüssel beiseite gelegt."
"Neustart"-Paket für die Kulturbranche in Bayern
Beschlossen hat das Kabinett ein "Neustart-Paket" für die Kulturszene in Bayern. Es hat nach den Worten von Kunstminister Markus Blume (CSU) einen Umfang von rund 45 Millionen Euro. Erstmals unterstütze man damit auch gezielt die freie Kulturszene.
Für die Staatsregierung warb Herrmann einmal mehr für das Impfen. Die aktuelle Dynamik sei viel zu gering, der neue Protein-Impfstoff von Novavax deutlich unter den Erwartungen geblieben. Auch die momentane Booster-Quote von 55 Prozent im Freistaat hält der Staatskanzleichef für "viel zu wenig". Seine Sorge: Dass die hohen Infektionszahlen demnächst auch wieder zu mehr Krankenhausfällen führen.
Also mich haben deutsche Medien darüber informiert.
So lange es Mitbürger gibt die von Anstands- und Hygieneregeln keine Ahnung haben und ihre Keime ungehindert verteilen ist eine Maskenpflicht schon beinahe lebensnotwendig. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass unzählige Krankheiten - allen voran die Grippe - so gut wie ausgestorben sind seit Maske und Händewaschen von staatlicher Seite aus verordnet wurden? Erziehung ist offenbar nicht jedem zuteil geworden, also muss der Staat da eingreifen wo das Elternhaus versagt hat.