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Würzburg
Bayern wartet mit Lockerungen: Maskenpflicht bleibt vorerst weiter bestehen
Der Freistaat tritt auf die Lockerungsbremse: Masken-, Testpflicht und Zugangsbeschränkungen bleiben bis mindestens 2. April in Kraft. Eine Erleichterung gibt es in den Schulen.
Bis mindestens 2. April gilt in Bayern weiterhin die Maskenpflicht in Geschäften und anderen öffentlichen Räumen. Auch 2G- und 3G-Regelungen bleiben zunächst in Kraft.
Foto: Tobias Hase, dpa | Bis mindestens 2. April gilt in Bayern weiterhin die Maskenpflicht in Geschäften und anderen öffentlichen Räumen. Auch 2G- und 3G-Regelungen bleiben zunächst in Kraft.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:42 Uhr

Bayern hält an der bestehenden Maskenpflicht bis mindestens 2. April fest. Das hat das Kabinett in einer Sitzung am Dienstag beschlossen. Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsregelung, wie sie die Ampel-Koalition in ihrem neuen Gesetz vorsieht. Hintergrund sind die wieder deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen auch im Freistaat.

Grundschüler brauchen am Sitzplatz keine Maske mehr

Eine Erleichterung gibt es allerdings für Schülerinnen und Schüler: Ab dem 21. März entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz in den Grund- und Förderschulen, ab dem 28. März dann auch für die 5. und 6. Klassen. Durch die hier stattfindenden PCR-Tests habe man das Infektionsgeschehen gut im Griff, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) bei einer Pressekonferenz. Dagegen hätten die Faschingsferien die Inzidenzen zuletzt deutlich erhöht. Nach den Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) liegt sie bei den 16- bis 19-Jährigen im Freistaat aktuell bei über 4000 – und damit doppelt so hoch wie im Landesschnitt.

Zunächst keine Änderungen gibt es in Bayern beim Zugang zu Kultur, Gastronomie, Hochschulen oder Diskotheken. Hier bleiben die aktuellen 3G-Regelungen oder 2G-plus für Diskotheken bis 2. April in Kraft. Dies gilt auch für die verpflichtenden Corona-Tests in Schulen und Kitas sowie für den Zugang zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Besucherinnen und Besucher müssen also weiterhin tagesaktuelle Tests vorweisen.

Florian Herrmann (rechts), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, und Michael Piazolo (Freie Wähler) erläuterten am Dienstag vor der Presse die Kabinettsbeschlüsse (Archiv-Aufnahme vom Februar).
Foto: Sven Hoppe, dpa | Florian Herrmann (rechts), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, und Michael Piazolo (Freie Wähler) erläuterten am Dienstag vor der Presse die Kabinettsbeschlüsse (Archiv-Aufnahme vom Februar).

Andere bundesweite Lockerungen vollzieht der Freistaat schon ab dem 19. März: Abgeschafft sind dann alle Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsobergrenzen sowie bestehende Tanz- und Musikverbote. Volksfeste und Jahrmärkte dürfen wieder ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden. Lediglich Festzelte werden laut Herrmann bis 2. April noch wie die Gastronomie nach der 3G-Regel behandelt. Feiern und Alkoholausschank auf öffentlichen Plätzen können nicht mehr wegen der Pandemie verboten werden. Und: In Kitas wird die Verpflichtung zur Bildung fester Gruppen aufgehoben.

Und was passiert nach dem 2. April? Da will sich die Staatsregierung noch nicht genau festlegen. Theoretisch könnte dann laut Bundesvorgabe wieder die Hotspot-Regelung für einzelnen Landkreise greifen – mit Maskenpflicht, Abstandsgebot, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepten.

Doch Staatskanzleichef Herrmann hält sie für "nicht praktikabel" - erstens wegen der praktischen Umsetzung, weil der Landtag sie eigens für jeden Landkreis beschließen müsste. Und zweitens wegen der inhaltlichen Kriterien, wie sie der Bund vorgibt. Etwa einer "höheren Pathogenität" möglicher neuer Virusvarianten. Deutliche Kritik übt Hermann an den Lockerungen durch die Bundesregierung: "Der Instrumentenkasten wird abgeschlossen und der Schlüssel beiseite gelegt."

"Neustart"-Paket für die Kulturbranche in Bayern

Beschlossen hat das Kabinett ein "Neustart-Paket" für die Kulturszene in Bayern. Es hat nach den Worten von Kunstminister Markus Blume (CSU) einen Umfang von rund 45 Millionen Euro. Erstmals unterstütze man damit auch gezielt die freie Kulturszene.

Für die Staatsregierung warb Herrmann einmal mehr für das Impfen. Die aktuelle Dynamik sei viel zu gering, der neue Protein-Impfstoff von Novavax deutlich unter den Erwartungen geblieben. Auch die momentane Booster-Quote von 55 Prozent im Freistaat hält der Staatskanzleichef für "viel zu wenig". Seine Sorge: Dass die hohen Infektionszahlen demnächst auch wieder zu mehr Krankenhausfällen führen.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Eigentlich hätte man die Maßnahmen bis auf die Maske in bestimmten Bereichen aufheben können. Dass das Testen oft für den A... ist, hat sich bei einem im Bekanntenkreis bewiesen. Sein eigener Schnelltest war positiv, dann ist er zu einer offiziellen Teststation gegangen, hier war der Test negativ. Eigentlich hätte er dann sofort wieder unter die Leute gekonnt. Er hat aber (dummerweise?) noch am nächsten Tag einen Schnelltest gemacht, der wieder positiv war. Der Hausarzt hat dann PCR machen lassen, der positiv war. Zur "Belohnung" gab es dann Quarantäne. Da sieht man, was man von den Tests halten kann. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass z. B. beim Frühjahrsvolksfest in den Zelten bis zum 02.04. die alten Regelungen gelten und dann ab 03.04. ist ggf. alles erlaubt. Eigentlich hätte man schon am 19.03. das freigegeben können.
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  • steve67
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  • klafie
    bin zwar kein großer Freund von Markus Söder, aber in diesem Fall hat er recht. Warum muß man jetzt auf Teufel komm raus wieder alles lockern, damit wir dann an Ostern wieder in der Scheisse sitzen? Unvernünftige Regelungen von oben bis unten. Ebenso mit den Öffnungen von Discos, Bars, 25.000 Mann im Stadion! Da werden doch die meisten Ärosole freigeschrien, weil man keine Grenzen kennt, besonders in Discotheken stehen die Leute eng an eng , hat man ja am Wochenende gesehen, ob Posthalle und sonst wo. Ganz egal von der Müllproduktion die wieder auf den Straßen in der Innenstadt stattfindet. Einfach unüberlegt diese Handlung!
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  • steve67
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  • steve67
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  • danher15070107
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  • steve67
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  • lutterbeck
    Gestern sind in Frankreich alle Corona-Maßnahmen gefallen. ( Auch Impfpass) Deutsche Medien verschweigen dies. Will man vermeiden, die Bundesbürger auf regierungsferne Gedanken zu bringen? NZZ.ch
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Was soll "Deutsche Medien verschweigen dies" bedeuten?

    Also mich haben deutsche Medien darüber informiert.
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  • lutterbeck
    Wo haben Sie gelesen, das die Corona-Maßnahmen in Frankreich aufgehoben und auch die Impfpflicht eingestampft wurde ? sicher nicht in der Mainpost.
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  • kh070656
    Habe den Sachverhalt auch aus deutschen Medien erfahren. Wahrscheinlich nutzen Sie nur bestimmte Medien und schwadronieren anschließend darüber, was deutsche Medien nicht berichten.
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  • lutterbeck
    Quellenangaben fehlen.
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  • Ernler22290809
    Quellenangaben fehlen.
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  • steve67
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  • jebusara@web.de
    Ich hoffe, die Maske bleibt dauerhaft. Erspart sie uns doch zahlreiche Ansteckungen diverser Krankheiten die mit Maske vermeidbar wären.
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  • Ernler22290809
    Es hindert Sie nichts, lebesnlang Tag & Nacht Maske zu tragen. Doch lassen Sie gefälligst ihre Bevormundung für andere - es herrscht kein Maskenverbot.
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  • margarete-leleithner-fife@web.de
    Wer bevormundet Sie, es war nur eine Meinung! Wenn Sie keine Maske weiterhin nach der Aufhebung tragen wollen, dann lassen Sie es einfach, Ihre Entscheidung!
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  • jebusara@web.de
    @ Ernler22290809

    So lange es Mitbürger gibt die von Anstands- und Hygieneregeln keine Ahnung haben und ihre Keime ungehindert verteilen ist eine Maskenpflicht schon beinahe lebensnotwendig. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass unzählige Krankheiten - allen voran die Grippe - so gut wie ausgestorben sind seit Maske und Händewaschen von staatlicher Seite aus verordnet wurden? Erziehung ist offenbar nicht jedem zuteil geworden, also muss der Staat da eingreifen wo das Elternhaus versagt hat.
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  • 1958kosb
    Hände waschen wurde verordnet???😁😁
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  • runner-king
    Quellenangaben fehlen.
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