Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag eines Bürgers aus Passau statt. Als Grund nannten die Richter eine mangelhafte "Normenklarheit": Den betroffenen Bürgern sei der exakte Geltungsbereich des Verbotes für touristische Tagesausflüge "nicht hinreichend erkennbar".
Verhältnismäßigkeit des Verbots spielte keine Rolle mehr
Ob die Regel für den Infektionsschutz geeignet und verhältnismäßig ist, habe deshalb für die Entscheidung gar keine Rolle mehr gespielt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung des Senats gilt Bayern weit bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge bestehen.
Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Corona-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt: Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Kommunen können allerdings wie bereits im letzten Jahr den Konsum von Alkohol an bestimmten Straßen oder Plätzen verbieten.
SPD-Landtagsabgeordnete hatten Eilanträge eingereicht
Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung des Freistaats Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Zuletzt waren dies noch fünf Landkreis in Bayern. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete, darunter der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold, gegen die Regelung vor Gericht Eilanträge eingereicht.
SPD und FDP begrüßen das Urteil
"Es ist ein guter Tag für den Rechtsstaat", sagte SPD-Fraktionschef Horst Arnold zu der Entscheidung über die 15-Kilometer-Regel. "Die Entscheidung des VGH macht klar, dass auch in Pandemiezeiten Regelungen, die über das Ziel hinausschießen, rechtlich unklar und praktisch unanwendbar sind, keinen Bestand haben dürfen." Die Bürger hätten bei der 15-Kilometer-Regel nicht erkennen können, was sie dürften und was nicht.
Arnold hatte die Regelung als untauglich und sogar schädlich für die beabsichtigte Kontaktreduzierung bezeichnet. Der Antragsteller Flisek sagte, die Entscheidung zeige, dass auch in Krisenzeiten auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der bayerischen Justiz Verlass sei.
"Die 15-Kilometer-Leine war von vornherein eine Schnapsidee. Die Staatsregierung sollte künftig bei der Rechtssetzung mehr Sorgfalt walten lassen", kommentierte FDP-Fraktionschef Martin Hagen den Gerichtsbeschluss.
Eilantrag gegen FFP2-Masken-Pflicht zurückgewiesen
Zugleich wies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat einen Eilantrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben gegen die FFP2-Masken-Pflicht zurück. Diese Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien vor allem wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar.
Auch für Sie:
Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Das heißt es müssen Kontakte zwischen den Menschen stattfinden damit das Virus übertragen werden kann.
Wirksamste Methode: Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Statt in Eigenverantwortung die Kontakte zu minimieren haben anscheinend einige nichts anderes zu tun als Vorgaben auszureizen und nach irgendwelche Schlupflöcher zu suchen.
Die ganzen Vorgaben bräuchten wir nicht, wenn ALLE, auch Sie, freiwillig die Kontakte auf ein Minimum reduzieren würden.
Natürlich entstehen dann auch besondere Situationen. Ein Kind (anderer Haushalt) darf die Eltern besuchen aber nur ein Elternteil das Kind. Muss man sich treffen oder reicht auch einmal telefonieren.
Wenn man solche Situationen verhindern will, dann ist am besten man darf sich mit niemanden treffen. Mal sehen was Sie dann dazu sagen würden.
Kritisieren ist leicht, aber machen Sie es besser.
Warte auf Ihren Vorschlag.
Erst informieren, dann schreiben?
„… Schleusen einrichten“
Zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen brauchen Sie einen Termin. Vor dem Betreten: Hände desinfizieren, Temperatur messen, FFP2-Maske und
negativer Coronatest, maximal 3 Tage alt
Bin selbst 2 x die Woche beim Testen (kostenlos)
Auf den Intensivstationen liegen auch deutlich jüngere Menschen, nicht nur aus Pflegeheimen.
MP heute 3 neue Todesfälle in Wü. 88,81 und 55 Jahre. Eine Heimbewohnerin.
Gestern 83jähriger, kein Heimbewohner
„…beruflich mache..., das ich meine menschlichen Kontakte nicht beschränken kann“
PRIVATEN Kontakte können auch Sie einschränken!!
Wo bleibt Ihr Vorschlag wie Sie die PRIVATEN Kontakte einschränken würden und wie würden Sie die Ausbreitung des Virus reduzieren
Wo wird das ganze Land eingesperrt?
Eingesperrt sind wirklich die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Und damit wir uns ALLE schützen (nicht nur die Heimbewohner) nehme ich die paar Einschränkungen gerne in Kauf!!!
aha....also auf Arbeit sieht das geringfügig anders aus. Sagt die DGVU.
Das Gericht sollte dann vielleicht auch einmal den Spekulanten den Hahn zudrehen.
Wir haben gerade Masken direkt vom deutschen Hersteller für 90cent das Stück bezogen.
Die Preisspanne auf dem freien Markt ist bekannt. Wie kalkuliert da z.B. eine Apotheke, die solche Masken für 6€ das Stück verkauft?
Da wirds nämlich für viele Menschen eng mit "zumutbaren Aufwendungen"...