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SPORT UND CORONA
Mehr Fans im Amateursport: Diese neuen Corona-Regeln gelten in der Region
Ob auf unterfränkischen Fußballplätzen oder in Sporthallen, durch die angepassten Corona-Schutzmaßnahmen gibt es nicht nur im Profi-Sport Änderungen. Was gilt und wie viel Publikum zugelassen ist.
Generell darf nach den in dieser Woche angepassten Corona-Regeln wieder mehr Publikum in unterfränkische Sporthallen. Die Willi-Sauer-Halle in Bergtheim (hier im Bild) bleibt dennoch weiterhin leer.
Foto: HMB Media / Volker Danzer | Generell darf nach den in dieser Woche angepassten Corona-Regeln wieder mehr Publikum in unterfränkische Sporthallen. Die Willi-Sauer-Halle in Bergtheim (hier im Bild) bleibt dennoch weiterhin leer.
Michael Endres
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:02 Uhr

Bereits am vergangenen Dienstag wurde bekannt, dass die Geisterspiele bei Bayerns Profi-Vereinen wie den Würzburger Kickers ein Ende finden werden. Bis zu 25 Prozent, aber maximal 10 000 Fans dürfen in die Würzburger Flyeralarm-Arena am Dallenberg oder die tectake-Arena in der Sanderau.

Aber auch im Amateursport gibt es einige Neuerungen, die durch die Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genauso wie im Profi-Sport seit Donnerstag, 27. Januar, gültig sind. Wie es in der Begründung der Verordnung zur Änderung ebenjener vom 26. Januar 2022 heißt, dürfe bei Veranstaltungen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten die "höchstens nutzbare Kapazität von 25 Prozent auf 50 Prozent angehoben" werden.

Begründet wird diese Erleichterung mit "den bisherigen Beobachtungen", dass "die Hospitalisierungswahrscheinlichkeit bei Personen, die sich mit der in Bayern derzeit vorherrschenden Omikron-Variante infiziert haben, deutlich niedriger als bei Infektionen mit anderen Varianten von SARS-CoV-2" sei. Deshalb sei trotz der derzeit sehr hohen Infektionszahlen eine Steigerung der nutzbaren Kapazitäten kapazitätsbeschränkter Stätten möglich.

Für unterfränkische Vereine bedeutet das, es darf wieder mehr Publikum in die Halle oder auf den Sportplatz als es bisher der Fall war. Die Höchstteilnehmerzahl wird dabei nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt ist, festgelegt. In den Sportstätten der Stadt Würzburg sind die Höchstkapazitäten beispielsweise ohnehin aus baurechtlicher Sicht vorgegeben und bekannt, wie Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt, erklärt.

Auch bei Outdoor-Sportveranstaltungen wie bei Fußballspielen dürfen wieder mehr Zuschauende hinter den Zaun.
Foto: Thomas Obermeier | Auch bei Outdoor-Sportveranstaltungen wie bei Fußballspielen dürfen wieder mehr Zuschauende hinter den Zaun.

Während den Veranstaltungen sollen möglichst die Abstände von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, sowie Sitzplätze zugewiesen bekommen – denn Sitzplätze sind vorgeschrieben.

Für Publikum gilt außerdem wie bisher die 2G-plus-Regel, egal ob in der Halle oder im Außenbereich. Ausgenommen sind unter 14-jährige Kinder, die lediglich einen aktuellen Test benötigen, aber keinen Impfnachweis. Zudem muss weiterhin eine FFP2-Maske bei den Sportveranstaltungen getragen werden. Für Sporttreibende gilt derzeit in Sportstätten zur Sportausübung die 2G-plus-Regel und im Freien die 2G-Regel.

Trotz Lockerungen Zuschauerverbot? "Behörden können striktere Maßnahmen ergreifen"

Während die Stadt Würzburg derzeit keine weiteren Einschränkungen vorschreibt, wie Pressesprecher Weiß gegenüber dieser Redaktion bestätigt, gibt es in anderen Städten oder Gemeinden verschärfte Regelungen. Denn nicht überall sind Zuschauerinnen und Zuschauer in Sportstätten zugelassen.

Die Vereine, die ihre Spiele in der Bergtheimer Willi-Sauer-Halle austragen, müssen beispielsweise (Stand: Donnerstagnachmittag) auf Publikum verzichten. Auf Anfrage dieser Redaktion sagt Andreas Faulhaber in Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim: "Das aktuelle Rahmenhygienekonzept der Gemeinde Bergtheim vom 15. Dezember 2021 lässt noch keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen etc. in der Halle zu." Begründet wird dies mit der aktuellen Inzidenz in Bergtheim, die bei knapp 2300 liege und weshalb nach Rücksprache mit Bürgermeister Konrad Schlier "zum heutigen Stand keine Änderungen bei den Zuschauerregelungen geplant sind", so Faulhaber, der noch anfügt: "Die Lage wird selbstverständlich beobachtet und es wird versucht, möglichst kurzfristig auf Änderungen zu reagieren."

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Und auch in Veitshöchheim bleiben die Sporthallen laut Bürgermeister Jürgen Götz ohne Publikum – mit einer Ausnahme: "Bei Spielen von Kindern dürfen natürlich die Eltern anwesend sein", wenn sie den 2G-plus-Standard erfüllen beziehungsweise geboostert sind. Dies gilt übrigens auch in Bergtheim für Eltern, Familienangehörige, Fahrer oder Fahrerinnen.

Basketballer der TG Veitshöchheim vor leeren Rängen

Anders sieht das aber beispielsweise bei den Rundenspielen der ersten Basketballmannschaft der TG Veitshöchheim aus. Laut Götz habe man sich mit der Vorstandsvorsitzenden der TG darauf verständigt, kein Publikum zuzulassen. Grund dafür ist das Problem, dass bei begrenzten Kapazitäten offen sei, wer bei einem entsprechenden Andrang in die Halle dürfe.

"Die Basketball-Abteilung, um die es da konkret geht, hat bisher auch noch kein Konzept vorgelegt, wie man das Ganze steuern kann", so Götz. "Nachdem es bei einem entsprechenden Andrang zu Schwierigkeiten führen könnte, wer darf rein, wer nicht, haben wir uns in Abstimmung mit der Turngemeinde dafür entschieden, das weiter so zu handhaben", so der Bürgermeister. Ebenfalls Teil der Überlegung und Diskussion war seiner Aussage nach, dass eine häufige Änderung der Regelung, was erlaubt ist und was nicht, für Ärger sorgen könne, da die Lage momentan sehr dynamisch sei.

Möglich sind diese Vorgehensweise der Gemeinden laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durchaus. Auch wenn die Regelungen grundsätzlich in ganz Bayern gelten, "bleiben weitergehende oder ergänzende Anordnungen der für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Infektionsschutzkonzepte unberührt", wie eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage erklärt. Außerdem fügt sie an: "Die zuständigen Behörden können deshalb striktere Maßnahmen ergreifen. Dazu kann auch ein Zuschauerverbot zählen."

 
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  • S.M.
    Entschuldigung, aber die derzeitigen Vorgaben im Amateursport sind an Schwachsinnigkeit teilweise nicht mehr zu überbieten. 2G für Fussballer im Amateurbereich, 2G+ für die Zuschauer am Sportplatz + FFP2 Maske... Wie soll man das als normaler Mensch noch logisch finden?
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