
Es ist eine kleine Revolution. Was man aus anderen Sportarten wie Handball oder Eishockey kennt, gibt es nun auch wieder im Fußball: die Zeitstrafe. Zumindest in den bayerischen Amateurspielklassen, von der sechstklassigen Männer-Landesliga abwärts sowie in allen bayerischen Frauen-Ligen. "Die Zeitstrafe ist ein Instrument, das sehr positiv auf den sportlichen Umgang am Platz wirken kann. Sie ist eine Strafe, die direkte Wirkung auf das Spiel hat. Wenn eine Mannschaft für fünf oder zehn Minuten in Unterzahl spielen muss, weil sich ein Spieler oder Spielerin danebenbenimmt, muss ein Team direkt reagieren", glaubt der bayerische Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer. Ganz neu ist diese Idee nicht.
Von 1978 bis 1991 hatten die Unparteiischen schon einmal die Gelegenheit, Spieler oder Spielerinnen für zehn Minuten vom Feld zu verbannen. Mit der Einführung der Gelb-Roten Karte wurde die Zeitstrafe abgeschafft. Im Juniorenfußball wurde zuletzt aber bereits wieder eine Fünf-Minuten-Strafe erprobt. Nun also kehrt die Zeitstrafe auch bei den Erwachsenen zurück – und zwar sofort. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat die Spielordnung geändert und instruiert nun die Referees. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regeln hat diese Redaktion zusammengefasst:
Da lässt der BFV den Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen einen großen Ermessensspielraum. Die Zeitstrafe ist für Vergehen vorgesehen, in denen eine Gelbe Karte zu wenig und eine Rote Karte zu viel wäre. Die Unparteiischen erhalten dementsprechende Handlungsempfehlungen.
Anders als in Hessen oder dem Saarland, wo die Zeitstrafe in diesem Sommer auch im Amateurfußball eingeführt wird, wird im Freistaat die Gelb-Rote Karte nicht im Gegenzug abgeschafft. Das bedeutet konkret: Die Referees haben die Wahl, ob sie einen bereits mit Gelb verwarnten Akteur mit Gelb-Rot vom restlichen Spiel ausschließen oder ihn erst einmal zehn Minuten zum Zuschauen schicken. Eine Gelbe Karte muss ein Spieler aber nicht zwingend gesehen haben, bevor er eine Zeitstrafe erhält.
Auf der anderen Seite könnte ein Schiedsrichter einem Kicker, der bereits eine Zeitstrafe abgesessen hat, die Gelb-Rote Karte zeigen oder auch gleich Rot. Die Schiedsrichter haben eine Möglichkeit mehr, für Ruhe und Disziplin auf dem Feld zu sorgen. Wann und wie der Unparteiische davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen.
Eine Grüne, Schwarze oder Lila Karte für die Zeitstrafe gibt es nicht. Der Unparteiische spricht die Strafe mit einem Handzeichen aus. Die betroffene Mannschaft gerät für die Dauer der Zeitstrafe in Unterzahl. Die Strafe muss auf der Ersatzbank des eigenen Teams abgesessen werden. Wann der bestrafte Akteur wieder aufs Spielfeld zurück darf, entscheidet der Schiedsrichter. Eine vor der Halbzeitpause ausgesprochene Zeitstrafe muss nach dem Seitenwechsel fertig abgebrummt werden. Das Gleiche gilt für eine eventuelle Verlängerung in K.o.-Spielen. Erhält ein Akteur in einer solchen Partie in den Schlussminuten eine Zeitstrafe, muss er auch im Elfmeterschießen aussetzen.
Auch ein Torwart muss diese Strafe selbst absitzen. Sprich, es muss für zehn Minuten, oder im Nachwuchsbereich fünf Minuten, ein anderer Akteur in den Kasten. Nach Ablauf der Strafe darf der Torwart zurück aufs Feld. Auf das Wechsel-Kontingent hat eine solche Strafe keinen Einfluss. So wird in einem solchen Fall häufig ein Feldspieler zwischen den Pfosten stehen.
Ja, solange keine höherklassigen Teams beteiligt sind. Sprich bei den Männern in den Relegationsspielen von der Landesliga abwärts und im Toto-Pokal-Wettbewerb auf Kreisebene. Auch bei Freundschaftsspielen gibt es Zeitstrafen, sofern keine der beteiligten Mannschaften in der Bayernliga oder höher spielt. Bei den Frauen gilt die Regel ohnehin im gesamten bayerischen Bereich.
Ursprünglich sollte die Regel auch in der Bayernliga gelten. Dies verhindert allerdings die Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Zeitstrafen im Männer-Bereich erst ab der sechsten Liga erlaubt. Der Hintergrund: Bereits in der fünften Spielklasse gibt es Schnittstellen von verschiedenen Landesverbänden, wie zum Beispiel im benachbarten Baden-Württemberg, wo in der Oberliga Klubs aus dem Badischen, dem Württembergischen und dem Südbadischen Verband aufeinandertreffen. Weil der DFB derzeit den einzelnen Landesverbänden freistellt, ob sie die Zeitstrafe einführen, soll deutschlandweit ab der fünften Spielklasse eine einheitliche Regelung gelten, zumal es dort bereits um die Qualifikation für die Regionalliga und somit den Unterbau des Profifußballs geht.
Im Nachwuchsbereich gab es bereits jetzt eine Fünf-Minuten-Zeitstrafe. Zusätzlich gibt es dort nun auch wieder die Gelb-Rote Karte.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war angegeben, dass nach einer Zeitstrafe eine Verwarnung durch eine Gelbe Karte möglich sei - nach einer Zeitstrafe ist allerdings nur eine Gelb-Rote oder Rote Karte möglich. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.
Saison auch Regeländerungen gibt, die aber nicht so gravierend sind, kann man nur hoffen, dass man sich vorab darüber informieren wird. Man kann nur hoffen, dass spätestens am Montag das ganze richtig gestellt wird. Gerd Dluczek, GSO SRG Kitzingen/Ochsenfurt
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Besten Dank für den Hinweis! Ist korrigiert!
Viele Grüße aus der Sportredaktion
Frank Kranewitter