Der TC Rot-Weiß Gerbrunn will sich nicht länger mit dem derzeit in Bayern geltenden Tennis-Verbot abfinden, das in der momentan gültigen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert ist. Dies gab die Würzburger Kanzlei Steinbock und Partner im Auftrag des Klubs am Montag bekannt. Jörg Steinbock, einer der Gesellschafter, ist zugleich dritter Vorsitzender des TC Rot-Weiß. "Der diesbezüglich eingereichte Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgt mit Unterstützung des Bayerischen Tennis-Verbands", heißt es in der Mitteilung der Kanzlei.
Entscheidung innerhalb von zwei Wochen
Für den TC und den Verband ist das entsprechende Verbot nicht verhältnismäßig. Bei einem Sport, bei dem in der Regel mehr als zehn Meter Abstand zwischen den Spielern gehalten werde, ließe sich durch ein entsprechendes Hygienekonzept eine Ansteckung vermeiden, so die Pressemitteilung weiter. "Der Tennissport kann nicht genauso behandelt werden wie Sportarten mit geringerem Abstand oder sogar Körperkontakt. Jedenfalls ist das Verbot von Tennistraining und Eins-gegen-Eins-Spielen daher unverhältnismäßig."
Das Ganze zielt laut Aussage des zuständigen Anwalts Julian Pfeil nur auf Einzel und Einzel-Trainingsstunden ab, bei denen insgesamt nur zwei Akteure auf dem Feld stehen. "Es soll jedoch erreicht werden, dass auch die Hallen wieder geöffnet werden. Draußen ist es mittlerweile ja schon etwas zu kalt. Da jeder Spieler auf dem Feld mehr als 300 Quadratmeter zu seiner Verfügung hat, sehen wir da kein Problem. Die Tennis-Regeln sehen ja auch keinen Kontakt vor."
Zudem ist mit dem Kontrollantrag, mit welchem - auch hinsichtlich etwaiger späterer Entschädigungsforderungen - geprüft werden soll, ob das Verbot überhaupt rechtmäßig ist, ein zweiter Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung verknüpft, durch die dann das Tennis-Verbot möglichst schnell aufgehoben werden soll. Pfeil rechnet mit einer Entscheidung innerhalb von zwei Wochen, "weil das schon bei unseren früheren Anträgen für die Gastronomie so war. Der Normenkontrollantrag kann aber bis zu zwei Jahre brauchen. Er ist aber auch wichtig, weil er den Weg zu Entschädigungen im Nachhinein erleichtert". Sollten in Zukunft übrigens weitere Tennis-Verbote beschlossen werden, will der Bayerische Tennis-Verband laut Pfeil erneut gegen sie vorgehen.
Das ganze ist bodenlos und völlig ignorant.
Und es gibt sowas wie solidarisches Verhalten und Vorbildfunktion.
Das selbe gilt auch für das Skifahren. Auch wenn es der BRStammtischkaspar Christian Neureuther nicht verstehen will, Mann FRAU und Kind können sich auch ohne Skier draußen bewegen, ohne dabei die Umwelt zu zerstören.
Ich bin immer noch entsetzt über so eine Klage! Klagt dann die Gemeinde, hier stellvertretend der Bürgermeister auch für all die anderen betroffenen Verein aus Gerbrunn? Oder macht man dies nur, weil man Mitglied im Tennisverein ist?
So eben habe ich in der Mainpost gelesen, dass Ihr Club gegen den Lockdown klagt und Sie ihren Sport in Zeiten einer Corona Pandemie wieder ausüben möchten.
Ich bin sprachlos und geschockt wie wichtig der Tennis Sport sein muss. Offenbar ist ihnen die Gesundheit ihrer Mitmenschen egal.
Kann man nicht mal vier Wochen auf ein Hobby verzichten?
Oder wollen Sie mit Ihrer Klage einen unendlichen Lockdown ?
Ich bin einfach fassungslos wie manche Klientel nur an sich und Ihr Hobby denkt.
Anstatt zusammen zu stehen kocht jeder seine eigene Suppe.
--
Sie tun mit Ihrem Kommentar so als wären Tennisplätze die Hotspots der Corona-Pandemie.
Nur ein Beispiel:
Zwei Personen aus einem Hausstand fahren gemeinsam im Auto zum Tennisplatz, spielen dort eine Stunde Tennis, setzen sich wieder ins Auto und fahren nach Hause.
Mein Frage an Sie: wo bitte ist diesen Personen vorzuwerfen ihnen wäre die Gesundheit ihrer Mitmenschen egal? Ihre Worte.
Nur zur Info: Ich spiele kein Tennis und habe auch nichts mit dem Tennisclub Gerbrunn zu tun.
Ich bin absolut für höchste Sicherheitsmaßnahmen bei der Infektionslage, aber man sollte dennoch die Verhältnismäßigkeit nicht ganz außer Acht lassen.
Folgende Regeln in Bayern derzeit:
Kaufhaus (Indoor): 1 Kunde auf 20 qm
Klassenzimmer (Indoor): 30 Schüler auf 80 qm
ÖPNV Bus (innen): 50-100 Personen auf 30 qm
Tennis (outdoor oder Halle): 0 (NULL) Personen auf 250 qm
Golfplatz (outdoor): 0 (NULL) Personen auf 800.000 qm
Danke für ihre Antwort. Mir ging es bei meinem Kommentar nicht darum die Wichtigkeit der aufgezählten Punkte darzustellen. Einkaufen, Schule, ÖPNV sind selbstverständlich viel wichtiger als Tennis oder Golf.
Es ging mir bei der Aufzählung vielmehr darum einfach einmal darzustellen wo die Ansteckungsgefahr bei den genannten Punkten am Größten ist. Und letztendlich geht es darum, dass sich so wenige Menschen wie nur möglich infizieren.
Die Politik hat nach dem ersten Lockdown sehr wohl die Sportarten differenziert betrachtet und teilweise durch Klagen vor Gericht korrigieren müssen. Das hätte man sich jetzt ersparen können.
Jeder Tennis- oder Golfspieler (um beim Beispiel um beim Beispiel zu bleiben) ist doch nicht unsolidarisch wenn er seinem "Corona-ungefährlichen" Sport nachgeht. Er schadet doch damit niemanden und bringt niemanden in (Ansteckungs-)Gefahr.
Konsequenter Weise müsste man dann auch das Joggen, Walken auch verbieten - was natürlich auch Unsinn wäre!