Dieter Wirsching wehrt sich. Der Ex-Profi beim FC 05 Schweinfurt und einstige Trainer der Würzburger Kickers, bei denen er noch als Aufsichtsrat engagiert ist, will das Urteil des Kreissportgerichts Schweinfurt, das ihn wegen einer vermeintlichen Beleidigung eines Schiedsrichters zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt hat, nicht akzeptieren. Er sei gegen das Urteil in Berufung gegangen, bestätigte Wirsching auf Nachfrage dieser Redaktion. Nun muss sich das Bezirkssportgericht mit dem Fall auseinandersetzen.
Dabei geht es um die Nachwehen zum Kreisliga-Spiel von Wirschings Heimatklub SV Stammheim gegen den VfL Volkach/DJK Rimbach. Die Stammheimer hatten am 8. Mai aus Protest gegen die ihrer Meinung nach inakzeptable Schiedsrichterleistung den Platz vorzeitig verlassen. Die Partie wurde abgebrochen. Der 49-jährige Wirsching, der noch immer als Spieler in Stammheim aktiv ist, besagte Partie aber nur als Zuschauer verfolgt hatte, veröffentlichte in den Sozialen Netzwerken Instagram und Facebook daraufhin die Worte: "Total stolz auf meinen SV Stammheim. Diese Schiedsrichter sind eine Schande für unseren Sport." In der folgenden Diskussion auf seiner persönlichen Facebook-Seite schrieb Wirsching auch: "Zudem hat der 70-Jährige nie gegen den Ball getreten. So geht unser geliebter Fußball kaputt." Aufgrund der folgenden Berichterstattung erstatte Harald Schreiber als Kreisschiedsrichter-Obmann der Rhön stellvertretend für alle unterfränkischen Schiedsrichter-Gruppen und den Bezirks-Schiedsrichterausschuss, wie es im Urteil heißt, Anzeige beim Kreissportgericht. Dieses wertete die Äußerungen Wirschings als "unsportlich, aberwertend und teilweise diffamierend" gegenüber dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) und dessen Schiedsrichterwesen. 500 Euro Geldstrafe waren die Quittung.
Ein Urteil, das Wirsching nicht akzeptieren will. "Ich wollte weder einen Einzelnen noch alle Schiedsrichter beleidigen und habe das auch nicht getan", sagt er mit Blick auf seine Internet-Veröffentlichungen. Das Sportgericht hatte in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Bewertung von Wirschings Äußerungen als unsportliches Verhalten "nicht zwangsläufig deckungsgleich mit den Tatbestandsvoraussetzungen eines Straftatbestands sein muss". Sprich: Auch wenn Wirsching keine Beleidigung nach den Buchstaben des Gesetzes getätigt hat, kann das Sportgericht gegen ihn urteilen. Die 500 Euro Geldstrafe hält der Verurteilte schlichtweg für unangemessen. Weiter wollte er sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Auch der SV Stammheim ist bereits, wegen des vorzeitigen Verlassen des Platzes, zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nachdem das Kreissportgericht zunächst 250 Euro als angemessen erachtet hatte, war der Verbandsanwalt in Berufung gegangen. In zweiter Instanz wurde die Geldstrafe für den Klub schließlich verdoppelt.
Für Wirsching ist der Fall ein Beispiel dafür, was im Verhältnis zwischen den Vereinen und dem Verband derzeit schiefläuft. Er habe aufgrund der Vorfälle viele Gespräche geführt und viel Zustimmung erhalten, sagt er. Am vergangenen Wochenende veröffentlichte er übrigens nach einem Stammheimer 3:2-Sieg in einem Testspiel das Statement: "Solche Schiedsrichter braucht das Land! So macht Fußball Spaß und unser Fußball wird niemals untergehen."
Und bitte nicht die Demokratie-Keule schwingen. Etwas drüber vielleicht in dem Kontext. Oder ist es auch eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit, wenn man Maske tragen soll? Also backen zusammen kneifen, gerne weiter kritisieren und dann ggf sich contra vertragen