
Auf 500 Euro Geldstrafe hob das Kreissportgericht Schweinfurt sein Urteil gegen Dieter Wirsching an. Der ehemalige Profi des FC 05 Schweinfurt und Trainer des FC Würzburger Kickers hatte seinem Unmut über eine Schiedsrichterleistung in den sozialen Medien geäußert.
Den Fall verhandelten die Sportrichter bereits Anfang Mai, jedoch legte der Verbandsanwalt auf Betreiben der unterfränkischen Schiedsrichter Berufung gegen das ursprüngliche Urteil ein, die erneute Verhandlung fand nun an diesem Donnerstag statt.
Wirsching hatte die Schiedsrichterleistung, wegen der die Spieler des Schweinfurter Kreisligisten SV Stammheim einen Spielabbruch provozierten, in dem sie geschlossen vom Feld gingen, via Instagram scharf kritisiert, schrieb von einer "Schande für unseren Sport".

Ein Grundsatzurteil des Verbandssportgerichtes sagt aus, dass Beleidigungen in sozialen Medien geahndet werden können, wenn ein Zusammenhang mit einem Spiel besteht. "Und das ist in diesem Fall eindeutig", hatte Günther Stottele, Vorsitzender des Kreissportgerichts Schweinfurt, noch Anfang Mai erklärt.
Dieter Wirsching selbst war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.